ᐅ Carportseiten komplett verkleiden oder obere 20 cm offen lassen
Erstellt am: 26.08.14 11:04
N
Nordlichtchen26.08.14 11:04Wir haben ein Carport gebaut mit Anthrazitfarbenden Stahltrapezbleche mit Antikondensvlies als Dach, nun soll es an 3 Seiten geschlossen verkleidet werden mit einer Fassadenstülpschalung, vorne bleibt es (erst einmal) offen...Wir überlegen nun ob wir die 3 Seiten komplett bis oben schließen oder ob wir die oberen 20 cm offen lassen sollen damit die Luft zirkulieren kann (wg. Feuchteabtransport unterhalb der Stahltrapezbleche) und damit es zu keinem Hitzestau kommt. Was meint ihr bzw. was macht Sinn? Andere Überlegung war, die oberen 20 cm mit Lichtplatten auszufüllen zwecks Licht bei Wetterdichheit.
Es steht dort ein reines Hobby-KFZ so wie die Mülltonnen, Fahrräder, Bobbycar usw. und in einem Anbau der über Eck geht kommt eine kleine Werkbank rein incl. dem ganzen Werkzeug, da sollen aufjedenfall Lichtplatten rein, dieser Raum ist auch durch eine Schiebetür vom Rest bzw. von außen getrennt.
Es steht dort ein reines Hobby-KFZ so wie die Mülltonnen, Fahrräder, Bobbycar usw. und in einem Anbau der über Eck geht kommt eine kleine Werkbank rein incl. dem ganzen Werkzeug, da sollen aufjedenfall Lichtplatten rein, dieser Raum ist auch durch eine Schiebetür vom Rest bzw. von außen getrennt.
D
Doc.Schnaggls26.08.14 11:23Hallo,
persönlich würde ich, wenn ich schon damit anfange, die Wände soweit als möglich schließen.
Wenn Du 20 cm offen lässt, hast Du wieder Feuchtigkeit, Laub etc. auf dem Fahrzeug.
Solange die Einfahrtsseite offen bleibt, sollte sich noch kein Problem mit der Durchlüftung ergeben.
Schaut aber bitte vorher in den gültigen Bebauungsplan. Vielerorts ist es ausdrücklich verboten, Carports an den Seiten zu schließen.
Grüße,
Dirk
persönlich würde ich, wenn ich schon damit anfange, die Wände soweit als möglich schließen.
Wenn Du 20 cm offen lässt, hast Du wieder Feuchtigkeit, Laub etc. auf dem Fahrzeug.
Solange die Einfahrtsseite offen bleibt, sollte sich noch kein Problem mit der Durchlüftung ergeben.
Schaut aber bitte vorher in den gültigen Bebauungsplan. Vielerorts ist es ausdrücklich verboten, Carports an den Seiten zu schließen.
Grüße,
Dirk
N
Nordlichtchen26.08.14 11:30Ja ok, nennt sich dann nicht mehr Carport sondern Kleingarage bei uns...
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