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ᐅ Einfamilienhaus mit ebenerdiger Einliegerwohnung auf Hang


Erstellt am: 05.04.21 21:19

hanghaus200015.05.21 09:12
Ich kann den Einwand vom LRA verstehen. Wie schon erwaehnt das Bauwerk mag nicht an den Hang passen. DIe 7,5 m haben ja einen Sinn.

Ich verstehe nicht wie man sich ueber so Richtlinien einfach so hinweg setzen will.
Ventreri15.05.21 09:16
Der Grundriss ist wie bereits erwähnt noch net endgültig. Danke f Deinen Input. Auch die Küche wird fix net so aussehen, zumindest meine nicht im Abstellraum sollen der Mob und der Staubsauger Platz finden; in der Speis die Küchenmaschine, der Entsafter, ein paar Vorräte

Ob die Waschmaschine/-en oben oder im Keller stehen werden ist auch noch offen. Mir ist die Seniorenwohnung generell zu eng, andererseits: wieviel Platz brauchen 2 Personen? Wird aber noch geklärt, da da die Gattin federführend ist
Ventreri15.05.21 09:40
Ach komm, die Kosten Geld?! Hätte ich mir denken können kostet da jede Befreiung pauschal?

Fahrstuhl ist keine Option, dann muss ich den Käse auch noch warten lassen u ständig auf den Lift warten was mich am meisten nerven würde.

Ich wollte ja eigentlich auch 2 Ebenen, auf der Rückseite übers DG auf den Hang und im EG dann die zweite (Haupt)Ebene. Da hatten wir dann aber ein Problem mit der Belichtung, da 2 Seiten (Norden und Trennwand zur anderen Wohnung) keine Fenster haben.
haydee15.05.21 10:50
hanghaus2000 schrieb:

Du hast doch eine riesige bestands Stützwand und dann das Haus auf einer Ebene. Oder?
Ja
Wir haben eine Bestandsstützwand davor das Haus. 2VG Garage neben dem Haus eine Ebene
Haus ist so 120/150 cm über Straßenniveau.

Auch ohne Bestand würde das Haus vermutlich ähnlich stehen.
haydee15.05.21 11:11
zum Grundriss in 143
Das UG ist einfach eingeschoben ohne Nutzen.
4 Stellplätze
40 qm Eingang! Es gibt kleinere Wohnungen
Der Eingang kostet ohne Baunebenkosten locker 30k

4 PKW Stellplätze sind kein Luxus aber 4 Garagen.

Der Eingang, 2 Garagenstellplätze und einen Kellerraum ergibt eine große Wohnung.

Ich würde das UG als Wohnraum einplanen
Stellplätze ja
aber nicht alle überdacht und eben
Steigung kann auch 12 oder 13 Prozent sein.
hanghaus200015.05.21 12:16
Ventreri schrieb:

Ach komm, die Kosten Geld?! Hätte ich mir denken können kostet da jede Befreiung pauschal?

Fahrstuhl ist keine Option, dann muss ich den Käse auch noch warten lassen u ständig auf den Lift warten was mich am meisten nerven würde.

Ich wollte ja eigentlich auch 2 Ebenen, auf der Rückseite übers DG auf den Hang und im EG dann die zweite (Haupt)Ebene. Da hatten wir dann aber ein Problem mit der Belichtung, da 2 Seiten (Norden und Trennwand zur anderen Wohnung) keine Fenster haben.
Nein die Befreiung ist einmalig. Du reichst Deine Pläne ein. Da das Bauamt Abweichungen nicht genehmigen kann, werden die Unterlagen ans LRA weiter gegeben. Kostet eben Zeit und Geld.

Das mit der Belichtung ist Alles loesbar. Ich hatte das schon mal fuer jemanden hier im Forum gezeichnet. Finde ich aber gerade nicht.

Ich mag das auch nicht fuer lau zeichnen. Deine Anforderung mit Grosseltern und Wohnbereich Eltern auf einer Ebene ist Suboptimal. Das geht mMn viel besser.

Mit 8% Steigung der Auffahrt hast das falsche Grundstück.
lrastellplätzeeinganghanggrundrissbelichtungwohnungsteigung