ᐅ Traufhöhe und Dachform bei der Neubauplanung
Erstellt am: 29.01.19 08:38
Fuchur29.01.19 11:08
Du solltest den Plan komplett einstellen, also inkl. des zeichnerischen Teils. Sonst besteht immer die Gefahr, dass Dinge aus dem Zusammenhang gerissen werden.
ypg29.01.19 12:17
Ich sehe zwar die Erklärung des planerischen Teils, nicht aber den Plan.
Dort sind die Einschränkungen wie Vollgeschosse und Grundflächenzahl genannt.
Dort sind die Einschränkungen wie Vollgeschosse und Grundflächenzahl genannt.
Escroda29.01.19 13:35
Guido1980 schrieb:
Und gilt die Traufhöhe immer, egal ob man ein- oder zweigeschossig baut?Ja, es sei denn, der Bebauungsplan setzt ausdrücklich etwas anderes fest, was er in deinem Fall aber nicht tut.Guido1980 schrieb:
In einem benachbarten Baugebiet... lohnt es nicht nach Vergleichen zu schauen, da dort ein anderer Bebauungsplan gilt.Guido1980 schrieb:
Also falls die 3,50 m Traufhöhe fix wärenJa, das sind sie. Aber ich wusste gar nicht, dass es in Niedersachsen Grundstücke mit Hanglage gibt . Ein kreativer Architekt oder manche hier im Forum Aktiven könnten Dir vielleicht etwas stadtvillaähnliches mit einem UG zaubern. Dazu bedarf es aber eines Lageplanes vom Grundstück mit exakt vermaßten Grundstücksgrenzen, Baugrenzen und vor allem Höhen, inkl. geplante Straßenhöhen.Guido1980 schrieb:
Das mit der Dachform sehe ich auch soIch auch.Guido1980 schrieb:
bin mir aber nicht sicherIch auch nicht. Frag' bei der Gemeinde nach, wie die das sehen.Guido1980 schrieb:
ob das überhaupt von der Geometrie zueinander passtDas muss es ja nicht. Sind ja alles Maximalfestsetzungen.Guido1980 schrieb:
Weil wie soll ich bei 3,50 m Traufhöhe und Max. 35° Dachneigung überhaupt auf 8,50 m Firsthöhe kommenMit Pultdach wird die Höhe spielend erreicht.ypg29.01.19 14:52
Fuchur29.01.19 15:51
Gut, das Pultdach hatte ich jetzt auch nicht auf dem Schirm, aber selbst damit ist die Traufhöhe sehr niedrig. Hätte man gleich die Vollgeschosse begrenzen sollen, dann wäre auch dem unbedarften Grundstückskäufer klar, was eigentlich gewollt/erlaubt ist.
11ant29.01.19 18:47
Sag´ mal - einfach im Textformat statt Link - also "Posemuckel Nr. 815 in den Wiesen" wie der Bebauungsplan heißt, dann können wir den ja nachGoogeln.
Laien werfen übrigens gerne (bildliche wie textliche) Angaben in denselben Topf, die für unterschiedliche Baufelder desselben Bebauungsplanes gelten.
Ein Zeltdach ist ein firstloses Walmdach, wie es typisch über einem quadratischen Grundriss entsteht. Aber auch ein Scherzfirst von einem halben Meter "Länge" wäre möglich, wenn das Bauamt da unbedingt einen Unterschied halluzinieren will: auf einem quadratischen Grundriss von 10 x 10 m und quer einer Dachneigung von 28° entstünde bei längs einer Dachneigung von 30° ein First von 80 cm Länge: die 2° Neigungsunterschied sieht man nicht und das Bauamt ist zufrieden.
Aus meiner Sicht ist das meist kein Verlust, keine "Stadtvilla" bauen zu können - was ist in Deinem Fall das Motiv hinter diesem Wunsch ?
Laien werfen übrigens gerne (bildliche wie textliche) Angaben in denselben Topf, die für unterschiedliche Baufelder desselben Bebauungsplanes gelten.
Guido1980 schrieb:Möglicherweise gehst Du von der Fehldeutung aus, mit Vollgeschossen wären nur Geradwandgeschosse gemeint - das kann aber auch Schrägdachgeschosse mit mehr als 2/3 bzw. 3/4 der "Vergleichsfläche" des darunterliegenden Geschosses meinen.
Genau die Frage habe ich mir auch gestellt mit der First- und Traufhöhe, ob das überhaupt von der Geometrie zueinander passt, oder ob das ein Widerspruch in sich ist (2 Vollgeschosse, 3,50 Traufhöhe, 8,5 m Firsthöhe, Pult-, Walm- und Satteldach mit Dachneigung 28-35°).
Ein Zeltdach ist ein firstloses Walmdach, wie es typisch über einem quadratischen Grundriss entsteht. Aber auch ein Scherzfirst von einem halben Meter "Länge" wäre möglich, wenn das Bauamt da unbedingt einen Unterschied halluzinieren will: auf einem quadratischen Grundriss von 10 x 10 m und quer einer Dachneigung von 28° entstünde bei längs einer Dachneigung von 30° ein First von 80 cm Länge: die 2° Neigungsunterschied sieht man nicht und das Bauamt ist zufrieden.
Aus meiner Sicht ist das meist kein Verlust, keine "Stadtvilla" bauen zu können - was ist in Deinem Fall das Motiv hinter diesem Wunsch ?
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