Hallo zusammen,
nach erfolgreicher Bewerbung um ein Baugrundstück, habe ich nun die Reservierungsbestätigung bekommen.
Nun stellt sich die Frage nach der Planung des Einfamilienhauses.
In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplan steht "Die Traufhöhe darf, gemessen von der Oberkante Fertigfußboden Erdgeschoss (Oberkante Fertigfußboden EG) bis zum Schnittpunkt der Außenkante des aufgehenden Außenmauerwerks mit der Dachhaut, 3,50 m nicht überschreiten."
Zugelassen sind 2 Vollgeschosse und die Max. Firsthöhe beträgt 8,50 m.
Bei den Dachformen sind Pult-, Sattel- und Walmdach zugelassen. Die zugelassene Dachneigung beträgt 28° - 35°.
Ich würde gerne eine "Stadtvilla" bauen, die aber von der Bauart her ja i.d.R. eine Traufhöhe über 3,50 m haben, da das 1. OG ja meistens ohne Schräge gebaut wird und man zwei Vollgeschosse mit einem Walm- bzw. Zeltdach hat.
Nun zu meiner Frage:
Das Zeltdach ist ja eine Form des Walmdachs. Ist dein Zeltdach automatisch zugelassen, wenn ein Walmdach im Bebauungsplan steht? Und gilt die Traufhöhe immer, egal ob man ein- oder zweigeschossig baut? In einem benachbarten Baugebiet steht nämlich der Passus:
"Die Gebäudehöhe an der Traufenseite, gemessen von der Oberkante fertiger
Erdgeschossfußboden bis zum Schnittpunkt der Außenkante des aufgehenden
Außenmauerwerkes mit der Dachhaut muss in dem Bereich mit festgesetzter
eingeschossiger Bauweise zwischen 3,0 und 3,8 m betragen."
Das hört sich ja so an, als wenn die Traufhöhe nur für eingeschossige und nicht für zweigeschossige Bauweisen gilt?!
Also falls die 3,50 m Traufhöhe fix wären, wäre wohl der Traum "Stadtvilla" gestorben :-(
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
nach erfolgreicher Bewerbung um ein Baugrundstück, habe ich nun die Reservierungsbestätigung bekommen.
Nun stellt sich die Frage nach der Planung des Einfamilienhauses.
In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplan steht "Die Traufhöhe darf, gemessen von der Oberkante Fertigfußboden Erdgeschoss (Oberkante Fertigfußboden EG) bis zum Schnittpunkt der Außenkante des aufgehenden Außenmauerwerks mit der Dachhaut, 3,50 m nicht überschreiten."
Zugelassen sind 2 Vollgeschosse und die Max. Firsthöhe beträgt 8,50 m.
Bei den Dachformen sind Pult-, Sattel- und Walmdach zugelassen. Die zugelassene Dachneigung beträgt 28° - 35°.
Ich würde gerne eine "Stadtvilla" bauen, die aber von der Bauart her ja i.d.R. eine Traufhöhe über 3,50 m haben, da das 1. OG ja meistens ohne Schräge gebaut wird und man zwei Vollgeschosse mit einem Walm- bzw. Zeltdach hat.
Nun zu meiner Frage:
Das Zeltdach ist ja eine Form des Walmdachs. Ist dein Zeltdach automatisch zugelassen, wenn ein Walmdach im Bebauungsplan steht? Und gilt die Traufhöhe immer, egal ob man ein- oder zweigeschossig baut? In einem benachbarten Baugebiet steht nämlich der Passus:
"Die Gebäudehöhe an der Traufenseite, gemessen von der Oberkante fertiger
Erdgeschossfußboden bis zum Schnittpunkt der Außenkante des aufgehenden
Außenmauerwerkes mit der Dachhaut muss in dem Bereich mit festgesetzter
eingeschossiger Bauweise zwischen 3,0 und 3,8 m betragen."
Das hört sich ja so an, als wenn die Traufhöhe nur für eingeschossige und nicht für zweigeschossige Bauweisen gilt?!
Also falls die 3,50 m Traufhöhe fix wären, wäre wohl der Traum "Stadtvilla" gestorben :-(
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Guido1980 schrieb:
Und gilt die Traufhöhe immer, egal ob man ein- oder zweigeschossig baut?Ja, es sei denn, der Bebauungsplan setzt ausdrücklich etwas anderes fest, was er in deinem Fall aber nicht tut.Guido1980 schrieb:
In einem benachbarten Baugebiet... lohnt es nicht nach Vergleichen zu schauen, da dort ein anderer Bebauungsplan gilt.Guido1980 schrieb:
Also falls die 3,50 m Traufhöhe fix wärenJa, das sind sie. Aber ich wusste gar nicht, dass es in Niedersachsen Grundstücke mit Hanglage gibt . Ein kreativer Architekt oder manche hier im Forum Aktiven könnten Dir vielleicht etwas stadtvillaähnliches mit einem UG zaubern. Dazu bedarf es aber eines Lageplanes vom Grundstück mit exakt vermaßten Grundstücksgrenzen, Baugrenzen und vor allem Höhen, inkl. geplante Straßenhöhen.Guido1980 schrieb:
Das mit der Dachform sehe ich auch soIch auch.Guido1980 schrieb:
bin mir aber nicht sicherIch auch nicht. Frag' bei der Gemeinde nach, wie die das sehen.Guido1980 schrieb:
ob das überhaupt von der Geometrie zueinander passtDas muss es ja nicht. Sind ja alles Maximalfestsetzungen.Guido1980 schrieb:
Weil wie soll ich bei 3,50 m Traufhöhe und Max. 35° Dachneigung überhaupt auf 8,50 m Firsthöhe kommenMit Pultdach wird die Höhe spielend erreicht.Sag´ mal - einfach im Textformat statt Link - also "Posemuckel Nr. 815 in den Wiesen" wie der Bebauungsplan heißt, dann können wir den ja nachGoogeln.
Laien werfen übrigens gerne (bildliche wie textliche) Angaben in denselben Topf, die für unterschiedliche Baufelder desselben Bebauungsplanes gelten.
Ein Zeltdach ist ein firstloses Walmdach, wie es typisch über einem quadratischen Grundriss entsteht. Aber auch ein Scherzfirst von einem halben Meter "Länge" wäre möglich, wenn das Bauamt da unbedingt einen Unterschied halluzinieren will: auf einem quadratischen Grundriss von 10 x 10 m und quer einer Dachneigung von 28° entstünde bei längs einer Dachneigung von 30° ein First von 80 cm Länge: die 2° Neigungsunterschied sieht man nicht und das Bauamt ist zufrieden.
Aus meiner Sicht ist das meist kein Verlust, keine "Stadtvilla" bauen zu können - was ist in Deinem Fall das Motiv hinter diesem Wunsch ?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Laien werfen übrigens gerne (bildliche wie textliche) Angaben in denselben Topf, die für unterschiedliche Baufelder desselben Bebauungsplanes gelten.
Guido1980 schrieb:Möglicherweise gehst Du von der Fehldeutung aus, mit Vollgeschossen wären nur Geradwandgeschosse gemeint - das kann aber auch Schrägdachgeschosse mit mehr als 2/3 bzw. 3/4 der "Vergleichsfläche" des darunterliegenden Geschosses meinen.
Genau die Frage habe ich mir auch gestellt mit der First- und Traufhöhe, ob das überhaupt von der Geometrie zueinander passt, oder ob das ein Widerspruch in sich ist (2 Vollgeschosse, 3,50 Traufhöhe, 8,5 m Firsthöhe, Pult-, Walm- und Satteldach mit Dachneigung 28-35°).
Ein Zeltdach ist ein firstloses Walmdach, wie es typisch über einem quadratischen Grundriss entsteht. Aber auch ein Scherzfirst von einem halben Meter "Länge" wäre möglich, wenn das Bauamt da unbedingt einen Unterschied halluzinieren will: auf einem quadratischen Grundriss von 10 x 10 m und quer einer Dachneigung von 28° entstünde bei längs einer Dachneigung von 30° ein First von 80 cm Länge: die 2° Neigungsunterschied sieht man nicht und das Bauamt ist zufrieden.
Aus meiner Sicht ist das meist kein Verlust, keine "Stadtvilla" bauen zu können - was ist in Deinem Fall das Motiv hinter diesem Wunsch ?
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