ᐅ Traufhöhe und Dachform bei der Neubauplanung
Erstellt am: 29.01.19 08:38
Matthew0330.01.19 13:32
Guido1980 schrieb:
Gibt es ansonsten grundstücksbezogene konstruktive Vorschläge bzgl. der Bauweise des Hauses? ...die hast du doch im Sinne des mehrfach genannten Pultdachs bereits erhalten?!
11ant30.01.19 13:56
Guido1980 schrieb:
Kann man eigentlich anhand des Bebauungsplan erkennen, wie das Haus ausgerichtet werden muss? Also quer oder hochkant? Dargestellt ist es ja hochkant mit der Längsseite von Nord nach Süd!Lustigerweise stellt der grüne Plan mit den roten Satteldachhäuschen die Bebauung weitgehend außerhalb der Baufenster des Bebauungsplanes dar - Irreführung im Exposé, würde ich sagen, und dem keine Bedeutung beimessen, "amtlich" wäre die Firstrichtung ein Vektor im Planbild und/oder im Text erwähnt.Escroda schrieb:
Verstehe gar nicht, warum ich bei den TE's so oft auf der Ignore-Liste lande.§1: "irritieren Sie mich nicht mit Fakten !" Escroda30.01.19 15:45
11ant schrieb:
§1: "irritieren Sie mich nicht mit Fakten !"Ok, dann mit Bildern.Ansicht Ost
hellgrün: natürliches Gelände
dunkelgrün: geplantes Gelände
grün punktiert: Grenze
Hauseingang: die Treppe neben der Garage hoch
Guido198003.02.19 13:58
Escroda schrieb:
Ok, dann mit Bildern.

Ansicht Ost
hellgrün: natürliches Gelände
dunkelgrün: geplantes Gelände
grün punktiert: Grenze
Hauseingang: die Treppe neben der Garage hochAber hier würde doch die maximale Traufhöhe aufgrund des Gefälles im Gelände vermutlich nur auf der Nordseite und nicht mehr auf der Südseite eingehalten oder? Maximale Firsthöhe heißt allseitig oder nur an der niedrigsten Seite?
Escroda03.02.19 20:14
Aber die Traufhöhe bezieht sich laut "deinem" Bebauungsplan nicht auf die Geländehöhen, sondern auf die Oberkante Fertigfußboden EG, die für dein Grundstück mit maximal 107m ü. NHN festgesetzt ist. Insofern kann Dir die Geländetopographie egal sein. Nur deine EG-Höhe muss feinjustiert werden. Daher muss in meinem Bild die obere Etage zum Erdgeschoss deklariert werden. Ob das durchgeht, weiß ich nicht, erkenne aber im Moment nichts, was dagegen sprechen sollte.
Guido198003.02.19 22:03
Escroda schrieb:
Aber die Traufhöhe bezieht sich laut "deinem" Bebauungsplan nicht auf die Geländehöhen, sondern auf die Oberkante Fertigfußboden EG, die für dein Grundstück mit maximal 107m ü. NHN festgesetzt ist. Insofern kann Dir die Geländetopographie egal sein. Nur deine EG-Höhe muss feinjustiert werden. Daher muss in meinem Bild die obere Etage zum Erdgeschoss deklariert werden. Ob das durchgeht, weiß ich nicht, erkenne aber im Moment nichts, was dagegen sprechen sollte.Mir fehlen da natürlich die Erfahrungswerte, aber als Laie würde ich das zumindest kritisch sehen, dass das eigentliche OG zum EG definiert wird.
Beim Serven im Internet habe ich festgestellt, dass es ja auch Stadtvillen gibt, die einen Versatz zwischen EG und OG und quasi zwei Traufen haben.
Heinz von Heiden bietet zum Beispiel so etwas als Stadtvilla "Falkensee" an. Sowas müsste doch möglich sein oder gilt dann die zweite/obere Traufe auch?
Ähnliche Themen