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ᐅ Traufhöhe und Dachform bei der Neubauplanung


Erstellt am: 29.01.19 08:38

Escroda 30.01.19 07:14
Guido1980 schrieb:
Hilft das werte um die noch offenen Punkte zu klären?
Nein.
Escroda schrieb:
Dazu bedarf es aber eines Lageplanes vom Grundstück mit exakt vermaßten Grundstücksgrenzen, Baugrenzen und vor allem Höhen, inkl. geplante Straßenhöhen.
Ist bei Dir noch was offen?
11ant schrieb:
Was im Bebauungsplan "a" ("abweichende Bauweise") hinter der II für die Geschossanzahl meinen soll, sah ich jedoch nicht erläutert.
§ 6 Abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 Baunutzungsverordnung
Im Plangebiet dürfen Einzel- und Doppelhäuser eine maximale Länge im Sinne des § 22 Abs. 2 Baunutzungsverordnung von 25 Metern nicht überschreiten.

Escroda 30.01.19 07:38
Fuchur schrieb:
nach Norden abfallend
In "meinem" Bebauungsplan steigt das Gelände nach Norden. Dann klappt's auch mit der Photovoltaik.
Fuchur schrieb:
Ich habe jetzt keinen Höheplan gefunden
Hast Du denn einen Grundstücksplan ("Baugrundstück Nr. 1") gefunden?

ypg 30.01.19 08:08
Auch ich sehe ein schönes Pultdach, welches sich zum Süden öffnet
Allerdings bezweifel ich, dass der Gedanke an ein Pultdachhaus nicht die Euphorie bei Stadthausliebenden auslöst
Lageplan mit grünen Parzellen, Nummern und Flächenangaben in m², Straßen.


Vierzeiliges 4x2-Raster mit WA oben; darunter 11 a und 0,4; Kreis 0,5; Dreieck ED; unten rechts max. 2 Wo.


Gezielter Kartenabschnitt mit pinken OKFFEG-Flächen und Höhenangaben, gelb/grüne Randlinien.

Fuchur 30.01.19 09:22
Escroda schrieb:
In "meinem" Bebauungsplan steigt das Gelände nach Norden.
ja, natürlich. War schon zu spät

Guido1980 30.01.19 09:29
Also die Grundstückdaten/Abmessungen bzw. Angaben aus dem Bebauungsplan liegen ja nun vollumfänglich vor.

Dass das mit der Stadtvilla wohl nichts werden wird, ist natürlich schade.

Gibt es ansonsten grundstücksbezogene konstruktive Vorschläge bzgl. der Bauweise des Hauses? Also die Wohnfläche soll unter Berücksichtigung des Bebauungsplan so groß wie möglich sein. Die Terrassen/Balkonausbildung Richtung Süden und das Haus soll mit Keller gebaut werden.

Kann man eigentlich anhand des Bebauungsplan erkennen, wie das Haus ausgerichtet werden muss? Also quer oder hochkant? Dargestellt ist es ja hochkant mit der Längsseite von Nord nach Süd!

Escroda 30.01.19 10:12
Verstehe gar nicht, warum ich bei den TE's so oft auf der Ignore-Liste lande.
Seis drum.
bebauungsplanbauweisebaunutzungsverordnung