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ᐅ Traufhöhe und Dachform bei der Neubauplanung


Erstellt am: 29.01.19 08:38

ypg 29.01.19 19:08
Bebauungsplan sagt ja hier Max. 2 Geschosse, nicht (auf jeden Fall) 2 Geschosse.
Auch ein Keller darf übrigens als Vollgeschoss ausgeführt werden. Dann mit EG plus Dach ergibt es einen bedingt schönen 2-Geschosser.
Eine Stadtvilla kann ein 2-Geschosser sein, ein 2-Geschosser muss aber keine Stadtvilla sein.

Fuchur 29.01.19 19:10
"bedingt schön" ich roll mich weg.

Aber die Vorstellung von einer halb eingegrabenen Stadtvilla ist köstlich, kann das mal jemand malen?

Escroda 29.01.19 21:00
Fuchur schrieb:
Aber die Vorstellung von einer halb eingegrabenen Stadtvilla ist köstlich
Die Traufhöhe bezieht sich auf Erdgeschossfußbodenhöhe und deren Maximalwert ist für jedes Baugrundstück individuell festgesetzt. Die Festsetzungen lassen darauf schließen, dass die Baugrundstücke 2m - 3m Gefälle aufweisen. Da wir weder die Ausrichtung des Baugrundstücks noch die Bestandshöhen kennen, wissen wir ja gar nicht, ob sie halb eingegraben werden muss.
Also lasset uns warten, ob vom TE noch eine brauchbare Diskussionsgrundlage kommt.

Guido1980 30.01.19 00:04
11ant schrieb:
Sag´ mal - einfach im Textformat statt Link - also "Posemuckel Nr. 815 in den Wiesen" wie der Bebauungsplan heißt, dann können wir den ja nachGoogeln

Es handelt sich um das Baugrundstück Nr. 1 im Baugebiet „Im Haferkamp“ in Ostercappeln.

Wenn man danach googelt findet man den kompletten Bebauungsplan inkl aller Angaben.

Hilft das werte um die noch offenen Punkte zu klären?

Fuchur 30.01.19 00:38
Ja, es sieht schlecht aus für deine Vorstellungen. Offensichtlich ein Gelände mit doch deutlichem Rang nach Norden abfallend. Dem sind die Festsetzungen geschuldet. Ich habe jetzt keinen Höheplan gefunden, aber 2-geschossig ist tatsächlich nur in der schon angesprochenen Form eines am Hang gelegenen Untergeschosses, welches halbseitig aus dem Hang ragt, erlaubt bzw. sinnvoll möglich.

2 klassische oberirdische Vollgeschosse werden so kaum vernünftig zu realisieren sein. Aber z.B. ein Pultdach in Hangrichtung böte recht viel Entfaltungsspielraum und Licht zugleich. Müsste man nur wissen wie hoch die vorgegebene Höhe des EG-Boden über Oberkante des Geländes liegt und wie stark das Gefälle in deinem Baufenster ist. Nachteil an der Variante Norddach wäre halt die Ungeeignetheit für Photovoltaik falls das ein Thema ist.

11ant 30.01.19 01:44
Guido1980 schrieb:
Es handelt sich um das Baugrundstück Nr. 1 im Baugebiet „Im Haferkamp“ in Ostercappeln.
Das kommt mir nicht so ganz unbekannt vor *angestrengtüberleg* - nicht nur, weil "nebenan" in Knolls Wiesen baut.
Escroda schrieb:
Die Festsetzungen lassen darauf schließen, dass die Baugrundstücke 2m - 3m Gefälle aufweisen.
Ja, die Bezugshöhe ist hier 107 m NHN ggü. 110 m für den "rechten" und 104 m für den "linken" Nachbarn.

Was im Bebauungsplan "a" ("abweichende Bauweise") hinter der II für die Geschossanzahl meinen soll, sah ich jedoch nicht erläutert.
stadtvillageschossebaugrundstückfestsetzungengefällehang