Fragen zur Auslegung § 34 Baugesetzbuch

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S

Schlenk-Bär

Nimm Dir einen Architekten aus Deiner Umgebung. Das wird sonst nichts. Du verbrennst Deine Möglichkeiten. Der Schuppenabriss war mM auch zu voreilig.
Warum war der Abriss zu voreilig? Egal, wo wir das Haus hinstellen, er hätte immer gestört. Das habe ich schon vorher überlegt. Abgesehen davon, musste auch eine Garage weg (die nicht im Bild auf Seite 1 eingezeichnet ist) weil auch die immer im Weg gewesen wäre für den Bau. Sie blockierte die Zufahrt. Und zweimal ein Abbruchunternehmen zu beauftragen wäre noch teurer gewesen. Auch explodieren die Kosten der Entsorgung. Jedes Jahr wir es teurer. => je eher, desto günstiger. Ein Abbruch im Herbst/Winter wäre außerdem aufgrund aufgeweichtem Boden schwierig geworden.

Abgesehen davon sehe ich nicht den Zusammenhang zwischen Argumentation für unser Vorhaben gegenüber der Behörde und Abriss der Gebäude.
 
S

Schlenk-Bär

Nimm Dir einen Architekten aus Deiner Umgebung. Das wird sonst nichts.
Der Punkt war von vornherein klar. Ich möchte mich gut vorbereiten, weil ich einerseits mit der Behörde ein unverbindliches Gespräch führen möchte, um grob die vorhandenen Möglichkeiten auszuloten. In so ein Gespräch möchte ich nicht ganz unvorbereitet gehen. Auf der anderen Seite will ich in der Lage sein, die Herangehensweise des Architekten wenigstens rudimentär einschätzen zu können. Ich mag es nicht, etwas überhaupt gar nicht selbst beurteilen zu können.

Tatsächlich kommt auch etwas Lebenserfahrung hinzu. Die Architekten sind derzeit, ähnlich wie die Makler, sehr abgehoben bis arrogant unterwegs. Sie können sich die Aufträge quasi aussuchen. Ich würde mich nicht wundern, wenn der Architekt. sich hier nicht sehr bemüht zeigt und wir nachher doch allein mit der Behörde ausdiskutieren müssen... Wünsche ich mir nicht, halte ich aber definitiv nicht für ausgeschlossen.
 
E

Escroda

Könntest Du vielleicht ein paar Stichworte geben?
Nicht wirklich.
1. Ich bin kein Architekt
2. Ich habe zu wenige Fakten
a) Wie sieht die Nachbarbebauung aus?
i) Baujahr
ii) Nutzung
iii) Geschossigkeiten
iv) Höhen
b) Wann wurde der benachbarte Bebauungsplan rechtskräftig?
c) Was setzt der fest
3. Ich kenne die Leute beim Bauamt nicht
 
E

Escroda

Tatsächlich hatte ich mit verschiedenen Planern gesprochen
Wer von denen hat Dich denn so verunsichert? Was waren das für Leute? Architekten? Bauingenieure? Hausverkäufer?
die das sehr unterschiedlich auslegen
Wer hat was wie ausgelegt? Welche Meinungen wurden geäußert?
Ich möchte nicht unvorbereitet in das Gespräch gehen, daher hier meine Frage.
Das ist eine gute Absicht, doch Du machst Dir im Moment einfach zu viele Gedanken. Du bist schon einen Schritt zu weit. Es geht doch zunächst nur darum, die Sichtweise der Behörde herauszufinden. Du stellst dein Vorhaben vor, und die sagen, das geht und das geht nicht. Was nicht geht lässt Du Dir genau erklären, um herauszufinden, ob die Gründe nachvollziehbar sind und Du damit leben kannst oder es sich lohnt, im Bauantrag dennoch bei deinen Plänen zu bleiben. Nach dem Gespräch kannst Du Dich noch mal ans Forum wenden, um die Ansichten der Behörde zur Diskussion zu stellen. Bis zum Bauantrag hast Du auch einen Bauvorlageberechtigten gefunden, der auch noch mal einschätzt, ob er deine Wünsche für durchsetzbar hält. Dann ist es seine Aufgabe, das Gewollte mit geschickten Formulierungen auch genehmigungsfähig zu verkaufen.

Bedenke beim Gespräch, dass sich dein Gegenüber vermutlich noch nicht mit dem Grundstück befasst hat, jedenfalls nicht so intensiv wie Du. Daher die Fotodokumentation der Nachbarbebauung, damit es sich ein Gesamtbild verschaffen kann. Du weißt ja nicht, wie gut seine Ortskenntnisse sind. Provoziere keine voreiligen Entscheidungen, die dann nicht mehr zurückgenommen werden wollen. Gestalte das Gespräch offen und nimm' so viele Informationen wie möglich mit, aber beginne keine baurechtlichen Diskussionen. Vergiss' nicht, unmittelbar danach für Dich ein Gesprächsprotokoll anzufertigen. Dazu kann ein zweiter Zuhörer (nicht Wortführer) hilfreich sein.
 
11ant

11ant

Unsere Argumente für die Positionierung des Baukörpers in etwa 10 m Abstand zur Straße sind: Reduzierung der Lautstärke, verursacht durch die Straße;
In den sieben oder fünf Metern mehr nimmt der Schalldruck ohne weitere Maßnahmen nicht signifikant ab. Welche Schallbrecher willst / kannst / darfst Du denn da aufstellen / anpflanzen ?
 
Zuletzt aktualisiert 06.07.2025
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