
11ant
Ich bin sonst ein friedliebender Mensch, aber wenn mir ein Bauamt in einem 34er Gebiet etwas von eigenständiger Kniestockhöhenbeschränkung erzählen würde, dann wäre ich umgehend beim Anwalt - aber sowas von (da kannze mich für ankucken, wennze verstehss). Ehrlich gesagt wäre ich das aber auch in einem Bebauungsplangebiet: dem Ortsbild kann das komplett egal sein, wie tief ich meine Geschossdecke unter die Traufhöhe lege. Vorschriften sind legitim, Schikanen nicht.Aber die Anwendung von Kniestockregeln, die mit der Deckenhöhe im EG durchaus Auswirkungen haben.