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filth
Hallo,
ich habe eine Frage bzgl der optimalen Vorgehensweise bei den Eintragungen ins Grundbuch.
Ich (31) kaufe zusammen mit meinen Eltern (53 und 63) ein Zweifamilienhaus. Eltern ziehen oben in die Wohnung (72m²) ein, ich mit Freundin unten (101m²).
Mutter ist Angestellte, Vater selbstständig. Wie kann man die beiden gegen Arbeitslosigkeit insofern absichern, dass die im Falle des Falles Anspruch auf Grundsicherung hätten und das Amt nicht den Verkauf des Hauses verlangen würde.
Wir haben an zwei Möglichkeiten gedacht:
1) Eltern Eigentümer obere Wohnung und hälfte Grundstück
2) Kind Eigentümer gesamtes Haus, Eltern Wohnrecht im Grundbuch
Was macht eher Sinn und warum?
Frage 2:
Wie funktioniert das mit dem Notar eigentlich? Konkret:
Wir bekommen zb die Kreditzusage von der Bank am 9.12. Ab da noch 14 Tage Widerrufsrecht. Der Notartermin findet am 11.12 statt und es wird unterzeichnet. Bevor der Kaufpreis ausgezahlt wird muss der Notar die Vormerkung im Grundbuch und Vorkaufsrechte der Stadt klären.
Was passiert nun, wenn diese Klärungen länger als 14 Tage dauern, so dass die Widerrufsfrist um ist aber der Verkauf doch nicht zustande kommt. Dem Käufer entsteht ja ein riesen Schaden, da die Bank die Zinsen für den gesamten Kredit einfordert.
Danke euch!
ich habe eine Frage bzgl der optimalen Vorgehensweise bei den Eintragungen ins Grundbuch.
Ich (31) kaufe zusammen mit meinen Eltern (53 und 63) ein Zweifamilienhaus. Eltern ziehen oben in die Wohnung (72m²) ein, ich mit Freundin unten (101m²).
Mutter ist Angestellte, Vater selbstständig. Wie kann man die beiden gegen Arbeitslosigkeit insofern absichern, dass die im Falle des Falles Anspruch auf Grundsicherung hätten und das Amt nicht den Verkauf des Hauses verlangen würde.
Wir haben an zwei Möglichkeiten gedacht:
1) Eltern Eigentümer obere Wohnung und hälfte Grundstück
2) Kind Eigentümer gesamtes Haus, Eltern Wohnrecht im Grundbuch
Was macht eher Sinn und warum?
Frage 2:
Wie funktioniert das mit dem Notar eigentlich? Konkret:
Wir bekommen zb die Kreditzusage von der Bank am 9.12. Ab da noch 14 Tage Widerrufsrecht. Der Notartermin findet am 11.12 statt und es wird unterzeichnet. Bevor der Kaufpreis ausgezahlt wird muss der Notar die Vormerkung im Grundbuch und Vorkaufsrechte der Stadt klären.
Was passiert nun, wenn diese Klärungen länger als 14 Tage dauern, so dass die Widerrufsfrist um ist aber der Verkauf doch nicht zustande kommt. Dem Käufer entsteht ja ein riesen Schaden, da die Bank die Zinsen für den gesamten Kredit einfordert.
Danke euch!