Wieviel Mehrpreis nach Statikerberechnung?

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jrth2151

Um auf's Thema zurückzukommen, da ihr ja mittlerweile unterschrieben habt und das ganze Belehren selbst mich mittlerweile nervt.

Euer Vertrag beantwortet deine Frage eigentlich schon:

 Baugrubenstatik bauseits
Hinweis: bei Baugruben von 4,00 m und tiefer wird eine Prüfstatik der Baugrube erforderlich - bauseits
 Außenanlagen, Terrassen, Wege, Stellplätze etc. bauseits
 Hangsicherungen, Verbauarbeiten sowie Sicherung angrenzender Bauwerke jeglicher Art
bauseits
 Abbruch und Beseitigung bzw. Entsorgung baulicher Anlagen jeder Art bauseits
 Entsorgung nicht benötigter bzw. nicht verfüllbarer Aushubmassen (siehe Bau-
/Leistungsbeschreibung) bauseits
 Aufwendungen und Leistungen, die sich aus Forderungen wie z. B. Baugenehmigung, Statik,
Klassifizierungen nach Erdbebenzonen und dergleichen heraus ergeben bauseits
Alle Aufwendungen, die sich aus der Statik ergeben, sind bauseits. In eurem Fall natürlich worst-case mit der Erdbebenzone, aber das Risiko steht im Vertrag und habt ihr so unterschrieben.
 
J

jrth2151

Ruft doch am besten einmal euren Bauleiter an und fragt nach einem Gespräch. Dann setzt ihr euch einmal zusammen und ihr könnt alle deine Sorgen/Themen einmal besprechen. Vielleicht finden sich Lösungen und Wege auf dem kurzen Dienstweg, damit umzugehen, ohne direkt mit Anwälten und Sachverständigen zu kommen. Vielleicht lässt sich noch woanders sparen. Die haben da natürlich viel mehr Möglichkeiten als ihr oder wir. Auch wenn es erst unangenehm wird, aber sich jetzt immer weiter ins Ungewisse zu stürzen hilft ja auch nicht. Wenn euch am Ende das Geld ausgeht, ist dem GU auch nicht geholfen. Ganz nach dem Motto: "Ehrlich währt am längsten". Damit fährt man eigentlich am besten.
Hinterher hast du aber einen genauen Überblick über alles und kannst die Probleme alle genaustens nachvollziehen.

Und unterschreibt nichts ohne vorher 2-3 Nächte drüber zu schlafen! Es gibt so viele Dinge, auf die man bei einem Bau warten muss, da machen es die paar Tage auch nicht mehr aus.
 
H

hanghaus2023

Ein guter Bauleiter kann auch den Nachtrag für den Keller Weisse Wanne bewerten. Der vom GU wird da keine Hilfe sein. Eher das Gegenteil. Der verdient ja an dem Auftrag an den Kellerbauer mit.
 
11ant

11ant

Auch jemanden der von Baurecht Ahnung hat wäre nicht schlecht, aber das macht es finanziell nicht unbedingt einfacher. Bzgl Vertrag ist das Kind ja schon im Brunnen.
Die Fachanwältin kann das Kind aber noch aus dem Brunnen holen, und der Schuldnerberater kann es dann so gut es geht trocknen.
(wenn man Gewerke herausnimmt, bleibt der geplante Gewinn in der Regel beim Unternehmen),
Genauso isses. Das hast Du sehr schön kompakt gesagt, schenkst Du mir das als Lehrsatz zur weiteren Verbreitung ?
sie sagten, sie können sonst nicht mit der werkplanung beginnen.
Widerrufsverzicht gegen unverzögerten Leistungsbeginn ist ein normaler Deal, war nur in Deinem Falle besonders unklug - vor allem nach der einhelligen Warnung.
uns wurde von der baufirma empfohlen gewerke raus zunehmen
Dem Auftragnehmer kann egal sein, ob Du am Ende des Geldes mit einem fertigen oder nur halbfertigen Haus dastehst. Aus deren Sicht darfst Du gerne auch ein unfertiges Werk abnehmen. Ob Du auf den Außenputz dann nochmal zwölf Jahre sparst, tut denen nicht weh.
noch haben wir das nicht schriftlich aber sobald ich das habe stelle ich es rein
Du wirst den Bauvertrag doch nicht mündlich "unterschrieben" haben ???
Wir haben doch einen Bauleiter mit dem wir bis jetzt sehr zufrieden sind
*ROTFL* vor dem ersten Spatenstich hat der ja auch noch keine Gelegenheit gehabt, eine schlechte Figur zu machen.
das hilft mir auch nicht weiter- ist der bauleiter nicht zur bauüberwachung zuständig?
Dein Bauleiter schon, aber nicht derjenige Deines Auftragnehmers. Dessen Aufgaben sind: 1. daß kein Bauarbeiter wegen verspätet gelieferten Materials mit leeren Händen dasteht; 2. Moderation zwischen den Subunternehmern; 3. Kaschierung von Mängeln wirksam bis zum Gewährleistungsablauf. Mit Deinen Interessen hat der nichts am Hut, Du bist als Leistungsgläubigerin vertraglich gesehen Gegenpartei !
Eine neutrale bauleitung/bauüberwachung ist im angebot enthalten
Damit wird gemeint sein, daß die sich von einer der bekannten Kfz-Prüforganisationen ein Gütesiegel besorgen, weiter nichts. Ich habe Dir doch einen (Online)kurs empfohlen, wo Du solche faulen Tricks lernst (?)
kann ich das angebot so stehen lassen
Ja.
Vielleicht finden sich Lösungen und Wege auf dem kurzen Dienstweg, damit umzugehen, ohne direkt mit Anwälten und Sachverständigen zu kommen. [...] Und unterschreibt nichts ohne vorher 2-3 Nächte drüber zu schlafen! Es gibt so viele Dinge, auf die man bei einem Bau warten muss, da machen es die paar Tage auch nicht mehr aus.
Nein, kein Wort mehr ohne die Anwältin - und jede Stunde, sie früher einzuschalten, zählt !
Vielleicht lässt sich noch woanders sparen.
Falls der Vertrag nicht mehr aufzulösen geht, wird und sollte m.E. das Ziel der Anwältin sein, das Haus von 143 in 113 qm umzuwandeln. Und, SCNR, das hättet Ihr als "Flair" (von Town & Country) einfacher bekommen können.
 
Zuletzt aktualisiert 02.06.2024
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