ᐅ Wie wird die maximal zulässige Wohnfläche berechnet?
Erstellt am: 11.01.2025 01:06
baulaie89 11.01.2025 19:36
Ich habe nochmal mit dem Architekten telefoniert. Er hätte die maximale zulässige Überschreitung der Grundflächenzahl ausgereizt und das wäre der Grund warum wir unseren Balkon nicht breiter machen könnten.
Nun schaue ich aber in die Berechnungen im Lageplan, da sehe ich, dass die Grundflächenzahl für Wohnflächen ausgereizt ist, aber für Nebenanlagen (54qm²) nicht.
Ich verstehe es einfach nicht. Was mein Architekt sagt und was auf Blatt Papier steht passt nicht zusammen.
Hier die Darstellung der anzurechnenden und möglichen Grundflächen.

Und hier die Zusammenstellung dessen. Das Balkon wird in den Wohnhaus (1,45 m x 3,75m ) berechnet. Wieso nicht in Nebenanlagen?

Ich verstehe die Welt nicht mehr 🙂
Kann mich jemand aufklären und ich hoffe aufzeigen, dass ich zu dumm bin und mein Architekt alles richtig gemacht hat.
Es wäre nur blöd, wenn es die Möglichkeit gibt und wir diese durch einen Fehler nicht nutzen.
Nun schaue ich aber in die Berechnungen im Lageplan, da sehe ich, dass die Grundflächenzahl für Wohnflächen ausgereizt ist, aber für Nebenanlagen (54qm²) nicht.
Ich verstehe es einfach nicht. Was mein Architekt sagt und was auf Blatt Papier steht passt nicht zusammen.
Hier die Darstellung der anzurechnenden und möglichen Grundflächen.
Und hier die Zusammenstellung dessen. Das Balkon wird in den Wohnhaus (1,45 m x 3,75m ) berechnet. Wieso nicht in Nebenanlagen?
Ich verstehe die Welt nicht mehr 🙂
Kann mich jemand aufklären und ich hoffe aufzeigen, dass ich zu dumm bin und mein Architekt alles richtig gemacht hat.
Es wäre nur blöd, wenn es die Möglichkeit gibt und wir diese durch einen Fehler nicht nutzen.
ypg 11.01.2025 22:34
Ich glaube nicht, dass man so ohne weiteres nur mit dieser eingestellten Berechnung etwas sagen kann. Es fehlt ganz klar der Entwurf auf dem Grundstück, um den Balkon zu bewerten oder auch die anderen Zahlen überhaupt nachzuvollziehen. Aber vielleicht fehlt mir auch die Geduld, mir die Paragraphen gewissenhaft reinzuziehen, um sie an einen nicht vorhandenen Entwurf anzuwenden.
Vielleicht hilft meine Vermutung, dass der Balkon schlicht die offizielle Grundflächenzahl ausreizt bzw. überreizt.
Die zweite Grundflächenzahl, also die zusätzliche für Nebenanlagen, die erlaubte Überschreitung, kann nicht angewandt werden, da der Balkon zum Haus gehört und nicht zu Wege, Garagen Und Nebenanlagen.
Vielleicht hilft meine Vermutung, dass der Balkon schlicht die offizielle Grundflächenzahl ausreizt bzw. überreizt.
Die zweite Grundflächenzahl, also die zusätzliche für Nebenanlagen, die erlaubte Überschreitung, kann nicht angewandt werden, da der Balkon zum Haus gehört und nicht zu Wege, Garagen Und Nebenanlagen.
baulaie89 11.01.2025 22:50
ypg schrieb:
Ich glaube nicht, dass man so ohne weiteres nur mit dieser eingestellten Berechnung etwas sagen kann. Es fehlt ganz klar der Entwurf auf dem Grundstück, um den Balkon zu bewerten oder auch die anderen Zahlen überhaupt nachzuvollziehen. Aber vielleicht fehlt mir auch die Geduld, mir die Paragraphen gewissenhaft reinzuziehen, um sie an einen nicht vorhandenen Entwurf anzuwenden.
Vielleicht hilft meine Vermutung, dass der Balkon schlicht die offizielle Grundflächenzahl ausreizt bzw. überreizt.
Die zweite Grundflächenzahl, also die zusätzliche für Nebenanlagen, die erlaubte Überschreitung, kann nicht angewandt werden, da der Balkon zum Haus gehört und nicht zu Wege, Garagen Und Nebenanlagen.Danke dir. Hilft das? 🙂 Das ist der Erdgeschoss.
Hier das OG
ypg 11.01.2025 23:03
7,09 x 13 =92,17
92,17 + 7,5 =99,67
Dann kommt noch die eine Ecke des oberen Balkons dazu, die über dem unteren Balkon überragt und zur Versiegelung beiträgt
ca. 1,20 x 1,45 =1,74
99,67 + 1,74 = 101,41
Aber ich bin kein Architekt. Dennoch bin ich mir fast sicher, dass die beiden Balkonelemente zur Grundflächenzahl-Berechnung 1:1 dazugehören. (Bei einer Wohnflächenberechnung dagegen werden sie nur zu 25% dazugerechnet)
92,17 + 7,5 =99,67
Dann kommt noch die eine Ecke des oberen Balkons dazu, die über dem unteren Balkon überragt und zur Versiegelung beiträgt
ca. 1,20 x 1,45 =1,74
99,67 + 1,74 = 101,41
Aber ich bin kein Architekt. Dennoch bin ich mir fast sicher, dass die beiden Balkonelemente zur Grundflächenzahl-Berechnung 1:1 dazugehören. (Bei einer Wohnflächenberechnung dagegen werden sie nur zu 25% dazugerechnet)
ypg 11.01.2025 23:07
Ich finde den Entwurf recht aufgeräumt und nett. Aber was ich nicht verstehe: wo kommt denn die Technik hin? Oder plant Ihr mit Keller?
baulaie89 11.01.2025 23:18
ypg schrieb:
7,09 x 13 =92,17
92,17 + 7,5 =99,67
Dann kommt noch die eine Ecke des oberen Balkons dazu, die über dem unteren Balkon überragt und zur Versiegelung beiträgt
ca. 1,20 x 1,45 =1,74
99,67 + 1,74 = 101,41
Aber ich bin kein Architekt. Dennoch bin ich mir fast sicher, dass die beiden Balkonelemente zur Grundflächenzahl-Berechnung 1:1 dazugehören. (Bei einer Wohnflächenberechnung dagegen werden sie nur zu 25% dazugerechnet)
Danke dir. Laut Architekt wird der Balkon zu 50% mit einberechnet. Ist es so, dass Balkone in die "anzurechnende bauliche Anlagen also zum Hauptanlage" gehört und nicht zu Nebenanlagen?
Beziehungsweise, wann gehört ein Balkon zu Haupt- und Nebenanlage?
Er meinte er musste auch die Überdachung (Beispielfoto unten) des Eingangsbereich außen entfernen, weil dass auch aufgrund des Grundflächenzahl nicht mehr möglich war.
ypg schrieb:
Ich finde den Entwurf recht aufgeräumt und nett. Aber was ich nicht verstehe: wo kommt denn die Technik hin? Oder plant Ihr mit Keller?Ja den Keller gibt es auch noch. In Hanglage also vorne in den Garten raus 🙂
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