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ᐅ Wer sollte den Architektenvertrag unterschreiben?


Erstellt am: 11.03.2019 08:38

ganner 11.03.2019 08:38
Hallo zusammen,

meine verlobte und ich planen aktuell auf einem Grundstück welches noch meinem Vater gehört zu Bauen.
Das Grundstück wird vor dem Bau durch eine Schenkung höchstwarscheinlich in meinen Besitz. Meine Zukünftige will natürlich auch zu einem Teil im Grundbuch stehen, da sie ebenfalls an der Finanzierung der Immobilie beteiligt sein wird. Das wird dann wohl nach der Hochzeit ebenfalls über eine Schenkung laufen, da wir so die Grundsteuer / Schenkungssteuer umgehen.

Nun sind aktuell die ersten zwei Termine mit unserem Architekten ins Land gegangen und wir müssen einen Architektenvertrag abschließen. Vorerst werden wir das für die Leistungsstufen 1-4 machen.

Nun zur Frage: Im Vertragsentwurf stehen nun wir beide drin. Ist das nun fair meiner Verlobten gegenüber dass sie im Vertrag mit drin steht, aber im schlimmsten Falle einer Trennung noch vor der Hochzeit garkein interesse mehr an der Bebauung hat? Oder machen wir uns hier zu viel gedanken? War evtl einer schon einmal in einer ähnlichen Situation?

Maria16 11.03.2019 08:52
Warum geht das Grundstück "höchstwahrscheinlich" in denen Besitz über? Und warum nach der Hochzeit "wohl" teilweise auf deine Frau?

Bei so viel Unverbindlichkeit (was für ein schlechter Witz angesichts der ja hoffentlich doch verbindlichen Heiratsabsicht- die du ja irgendwie aber auch schon wieder anzweifelst, da man sich ja vor der Hochzeit noch trennen könnte) würde ich an ihrer Stelle auf keinen Fall irgendwas unterschreiben.

Übrigens hat sie meines Wissens keine Handhabe, dich nach der Eheschließung zur Grundstücksübertragung zu verpflichten. An Ihrer Stelle würde ich deshalb auch Kredit und Bauverträge nicht unterschreiben oder einfach die Standesamtliche Trauung und Grundstücksübertragung noch schnell vor entsprechenden Verträgen durchziehen.

HilfeHilfe 11.03.2019 08:52
Na wenns begründete Zweifel gibt nur du 😉 ansonsten wäre sie naiv eine Finanzierung zu unterschreiben bevor sie im Grundbuch steht

ganner 11.03.2019 09:13
Maria16 schrieb:
Warum geht das Grundstück "höchstwahrscheinlich" in denen Besitz über? Und warum nach der Hochzeit "wohl" teilweise auf deine Frau?

Bei so viel Unverbindlichkeit (was für ein schlechter Witz angesichts der ja hoffentlich doch verbindlichen Heiratsabsicht- die du ja irgendwie aber auch schon wieder anzweifelst, da man sich ja vor der Hochzeit noch trennen könnte) würde ich an ihrer Stelle auf keinen Fall irgendwas unterschreiben.

Übrigens hat sie meines Wissens keine Handhabe, dich nach der Eheschließung zur Grundstücksübertragung zu verpflichten. An Ihrer Stelle würde ich deshalb auch Kredit und Bauverträge nicht unterschreiben oder einfach die Standesamtliche Trauung und Grundstücksübertragung noch schnell vor entsprechenden Verträgen durchziehen.

Erst mal ganz langsam Maria16, ich höre hier etwas schlechte Erfahrungen in deiner Antwort mitschwingen.

"höchstwarscheinlich" ist hier vielleicht nicht ganz korrekt gewählt. Das Grundstück wird natürlich in meinen Besitz übergehen. (Denkbar wäre aber auch meine Verlobte zu einem Gewissen Teil gleich zu Beginn ins Grundbuch zu nehmen und den Schenkungsfreibetrag von 20.000 zwischen ihr une meinem Vater zu nutzen. Daher der Begriff höchstwarscheinlich.)
"wohl" ist nicht ganz falsch. Es müssen ja per se nicht zwangsweise beide Ehepartner mit im Grundbuch stehen. Das gibt und gab es sehr häufig. Bei uns wird das aber sicher so sein dass sie mit ins Grundbuch kommt. Den jeweiligen Vor- u Nachteilen sind wir uns durchaus bewusst. Darum soll es hier nun aber nicht gehen.
Der Meinung der schnellen standesamtlichen Trauung bin ich ja auch. Leider findet meine Verlobte das nicht gerade sehr romantisch, da es bei uns keine Kirchliche geben wird. 😀
Um Kredit- und Bauverträge geht es hier nun auch in keinster Weise, sondern nur um einen Architektenvertrag der Leistungsstufen 1-4.
HilfeHilfe schrieb:
Na wenns begründete Zweifel gibt nur du 😉 ansonsten wäre sie naiv eine Finanzierung zu unterschreiben bevor sie im Grundbuch steht

Wie eben schon gesagt es geht hier in keinster Weise um die Finanzierung. Sondern einzig und alleine um den Architektenvertrag.
Bauverträge sowie eventuelle Kreditverträge würden natürlich erst nach der Hochzeit abgeschlossen.

HilfeHilfe 11.03.2019 09:15
Trotzdem ist es ein Rechtsvertrag. Aber ok wenn nur du es unterschreibst

Maria16 11.03.2019 09:35
Dann bist du ihr gegenüber hoffentlich vorsichtiger mit Konjunktiven. ;-)
Und ja, ich kenne Leute, die sich drei Monate vor der Hochzeit angefangen haben zu trennen. Da braucht man neben den Verbindlichkeiten aus der Hochzeitsplanung nicht noch Verbindlichkeiten aus der Hausplanung oben drauf.

Versteh grad aber nicht das Problem, warum du sie nicht einfach aus dem Architektenvertrag streichen lässt.
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