Sofern der Benutzungszwang rechtssicher ist, ja. Die Formulierung "die gesamte Wärme" dürfte auch Zusatzheizungen wie den Kamin ausschließen.
Eine Frage ist jetzt zum Beispiel, ob es rechtens ist, mit einem Monat Vorwarnung einen solchen Benutzungszwang per Vertrag einzuführen und ob der Fernwärmeanbieter selbst überhaupt dazu berechtigt ist, jemanden zu einer solchen Vereinbarung zu nötigen. Oder ob das durch den Gemeinderat per Satzung beschlossen werden muss, mit Übergangsfristen. Da bin ich als juristischer Laie aber raus