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ᐅ Unser Grundriss-Entwurf für ein günstiges Haus


Erstellt am: 03.03.20 23:14

la.schnute06.03.20 17:09
Was meinst du mit Baufenster? Finanziell? Unser Budget (hatte ich anfangs glaub ich schon irgendwo geschrieben) beträgt 230.000 € Max. Habe gestern grad auch noch mal kleinere Grundrisse geplant . Um das zu erreichen, müssen wir noch abspecken, habe jetzt 135-138 m2 geplant. Ich stell die Grundrissvarianten nachher noch mal rein.
DASI9006.03.20 17:50
la.schnute schrieb:

Was meinst du mit Baufenster? Finanziell? Unser Budget (hatte ich anfangs glaub ich schon irgendwo geschrieben) beträgt 230.000 € Max. Habe gestern grad auch noch mal kleinere Grundrisse geplant . Um das zu erreichen, müssen wir noch abspecken, habe jetzt 135-138 m2 geplant. Ich stell die Grundrissvarianten nachher noch mal rein.

Mit dem Budget sind wenn es gut läuft eher an 80 qm2 drin und nicht 135.
ypg06.03.20 18:04
la.schnute schrieb:

Was meinst du mit Baufenster?

DAS Baufenster. Keine Interpretation notwendig.
Das Baufenster ist der Bereich auf dem Grundstück, auf dem gebaut werden darf. Da es begrenzt, ist das für die Planung notwendig.

...wo ich es anspreche (mir war so, als wenn ich hier irgendwo etwas von 13 x 14 gelesen habe), schaue ich auf Deinen Lageplan auf Seite 1 und frage mich, warum uns Euer Carport mit Randbebauung nicht aufgefallen ist. Es könnte sein, dass es nicht erlaubt ist, da a) zu viel Randbebauung, b) ausserhalb des Baufensters.
Und wo ich das jetzt hier schreibe... Sag mal: Du willst es selbst anfassen, weißt aber nicht, was das Baufenster ist? Das sind Kenntnisse, die man grundsätzlich als Bauherr haben sollte, auch wenn man einen Planer/Architekt hat.
Aber wenn man selbst, dann sollte man ein noch größeres Wissen als der durchschnittliche Bauherr haben. Nur mal so erwähnt! Es gab hier schon öfter Bauherren, die sich zu viel herausgenommen haben. Alle nicht mehr gesehen hier... vom Hausbau keine Spur!
ypg06.03.20 18:15
Ich empfinde Dich jetzt nicht als grossspurig, -kotzig oder angeberisch, und gerade deshalb solltest Du meine Worte ernst nehmen.
la.schnute06.03.20 20:08
Liebe , ich habe so viel recherchiert. Ich habe mit 5 Architekten gesprochen und unserem Planer, einem Bauingenieur. Niemand hat die bebaubare Flächer bisher Baufenster genannt. Es war immer die Rede von "Baulinien", "Baugrenzen", "bebaubarer Fläche", "Baubeschränkungen" etc., so hatte ich nicht das Gefühl, dass es dafür überhaupt eine Standardbezeichnung gäbe. Wie auch immer, es ist nur ein Wort, und klar, ich beschäftige mich erst seit ca. Oktober mit dem ganzen Thema Bau, da sei mir eine kleine Unwissenheit (die zudem wesentlich weniger wichtig für's Ergebnis ist als das Wissen um andere Dinge) verziehen.

Danke, dass ich nicht großspurig wirke. Dein (vorletzter) Kommentar wirkt aber doch eine klitzekleine Spur herablassend auf mich, was ich schon schade finde. Ich nehme alle Tipps und Bedenken ernst, nur so bin ich auch dazu gekommen, noch mal kleiner zu planen. Aussagen wie "wenn du das nicht weißt, wird es eh nichts" (so liest sich dein Kommentar ein bisschen), helfen mir leider nicht weiter. Und bringen mich gewiss auch nicht dazu, das Projekt gleich ad acta zu legen . Der richtige Experte ist übrigens wie in meinem zweiten Post ausführlich erklärt mein Schwiegervater: Gelernter Installateur, Baustoffhandelsmitarbeiter, Riesennetzwerk an Handwerker und Profis, selbst ständig am Bauen.

Also, hab ich wieder was gelernt, das Baufenster kannst du, ganz richtig, dem Lageplan in meinem Anfangspost entnehmen. Mit dem Carport werden wir kein Problem haben, hier der entsprechende Auszug aus der Bauordnung Berlin:

Garagen.und.Nebengebäude.ohne.Aufenthaltsräume.und.Feuerstätten.und.mit.nicht.mehr.als. 3.m.Wandhöhe.dürfen.ohne.Abstandsflächen. auch.unmittelbar.an.der.Grundstücksgrenze.errichtet.werden..Diese.an.der.Grundstücksgrenze. oder.in.unmittelbarer.Nähe.errichteten.Gebäude.dürfen.entlang.einer.eigenen.Grundstücksgrenze.eine.Länge.von.9.m.und.insgesamt.an. allen.Grundstücksgrenzen.eine.Länge.von.. 15.m.nicht.überschreiten..So.sind.Garagen.oder. Nebengebäude.auch.in.Ecksituationen.an.zwei. oder.mehr.Grundstücksgrenzen.zulässig.
DASI90 schrieb:

Mit dem Budget sind wenn es gut läuft eher an 80 qm2 drin und nicht 135.

Das hat uns der erste Architekt, bei dem wir waren, auch so ähnlich gesagt. Das heißt allerdings nicht, dass es gar nicht möglich ist. Gegenbeispiel: eine Freundin von mir hat vor 2 Jahren eine Stadtvilla mit einem lokalen Generalunternehmer gebaut. 163 m², Fertigbetonbauteile, keine schlechte Ausstattung (Fliesen in Holzoptik, hochwertige Fliesen in den Bädern, Teilverklinkerung an der Fassade, bodentiefe Duschen, Massivholztreppe). Als Eigenleistung haben sie gemalert und die Innentüren selbst eingebaut. Insgesamt haben sie dafür 219.000 € bezahlt (ohne Bodenplatte nehm ich allerdings an).

Warum ich denke, dass wir es schaffen können, steht relativ ausführlich in meinem 2. Beitrag glaub ich. Es ist auch immer noch möglich, dass wir eine zusätzlich Finanzspritze von Eltern/Schwiegereltern bekommen (mein Freund ist Alleinerbe seiner Eltern, die ebenfalls Grund im Berliner Speckgürtel besitzen). Also erst mal keine Gründe, das Projekt nicht anzugehen.

Wer wieder über Grundrisse reden will: hier hab ich ein paar neue Varianten erstellt, eben ein bisschen kleiner und dennoch mit den von uns bevorzugten, eher gradlinigen Treppenformaten. Sagt mir gerne, welche Variante ihr am besten findet (und warum). Ich bin gespannt auf eure Meinungen . (Leider unbemaßt, geht mit Roomsketcher nicht so leicht, aber die Möbel sind genau unsere und alle maßstabsgetreu; Wandstärken und Treppen sind ebenfalls größtenteils wie vom Planer berechnet, nur bei den tragenden Wänden sind wir uns manchmal nicht sicher, ob die 24 oder 17,5 cm dick werden).

Grundriss einer Wohnung: Küche mit Esstisch, Wohnzimmer mit Sofa, Arbeitsbereich, Bad, Flur.


Grundriss eines Hauses mit zentraler Treppe, Flur, drei Schlafzimmern und Bad.


Grundriss: Küche links, offener Ess-/Wohnbereich, Treppe Mitte, Büro unten rechts.


Grundriss einer Wohnung mit sechs Zimmern, zentralem Treppenaufgang, Betten, Tisch und Badezimmer.


Grundriss eines Apartments: Küche, Ess- und Wohnzimmer, Treppe in der Mitte, zwei Nebenräume.


Grundriss eines Hauses mit mehreren Schlafzimmern, Bad, Flur und Treppenhaus.


Grundriss eines offenen Wohn-, Ess- und Küchenbereichs mit Esstisch, Sofa und Treppenaufgang.


Grundriss einer 4-Zimmer-Wohnung mit Bad, Flur und Treppenaufgang.
11ant06.03.20 20:42
ypg schrieb:

Sag mal: Du willst es selbst anfassen, weißt aber nicht, was das Baufenster ist? Das sind Kenntnisse, die man grundsätzlich als Bauherr haben sollte,
Sag´ mal, Du bist doch auch nicht erst seit gestern hier, sollte man da nicht - zumal es hier einmal brav im Eröffnungsbeitrag stand - nicht mit dem Hinweis
la.schnute schrieb:

kein Bebauungsplan (Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch)
etwas anfangen können - da gibt es kein Baufenster, das in den Bebauungsplan reingemalt wäre, weil es schon den Plan an sich und als solchen nicht gibt.
la.schnute schrieb:

so hatte ich nicht das Gefühl, dass es dafür überhaupt eine Standardbezeichnung gäbe.
Das Baufenster ist auch "nur" eine Sache, wird in keinem mir bekannten Bebauungsplan namentlich so erwähnt und dient in dessen zeichnerischem Teil auch nur als Lesehilfe - maßgeblich ist seine Definition in der Textform, soweit es sich nicht schlicht aus dem Grundstücksumriß minus Abstandsflächen ergibt. Somit ist es hier auch mit der Definition
la.schnute schrieb:

[...] Diese.an.der.Grundstücksgrenze. oder.in.unmittelbarer.Nähe.errichteten.Gebäude.dürfen.entlang.einer.eigenen.Grundstücksgrenze.eine.Länge.von.9.m.und.insgesamt.an. allen.Grundstücksgrenzen.eine.Länge.von.. 15.m.nicht.überschreiten. [...]
ausreichend bestimmt. Wo kein Bebauungsplan ist, hat er logischerweise auch keine hineingemalten "Ga/Cp" Sonderbaufenster.
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