Planungsfehler GU - Deckenhöhe

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A

ah2012

Guten Morgen alle zusammen,

hoffentlich bin ich für mein Anliegen im richtigen Forum...

Wir bauen momentan eine Stadtvilla, 180 qm. Regulär haben wir eine Deckenhöhe von 2,40m. Nun ist dem Sanitärmenschen aufgefallen, dass vergessen wurde das u.a. Abgasrohr beim Hauswirtschaftsraum von oben nach unten nicht geplant wurde. Nun wurde in die Decke (wir haben eine sauteure Betondecke) einfach ein Loch gebohrt, Rohr und Irgendwelche Kabel durchgesteckt. Das Ganze kommt von oben und kommt unten im Bad raus, von dort wurde ein Loch in die Wand in den Hauswirtschaftsraum geschlagen. Wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Nun soll die komplette Decke im Bad ca. 20cm angehängt werden, was meiner Meinung nach Verlust von der zugesagten Raumhöhe wäre. Eigentlich sollte es im Schlafzimmer untergebracht werden, dass in einer Ecke einfach eine Verkleidung kommt, vom 20x20 cm, dadurch hätte man aber, wenn auch gering, Wohnraumverlust.

Meine Frage :

1) Wie werden Abgasrohre denn sonst untergebracht?

2) Dürfen die einfach Löcher bohren ohne Absprache und die Decke anhängen? War ja anders abgesprochen.

3) Haben wir ggf. die Möglichkeit einer Beanstandung und auf Preisnachlass? - Wir wollen ja die Betondecke im Bad und keinen tapezierten Rigips.


Für Tipps und Anregungen wäre ich sehr dankbar!!!

LG
 
Masipulami

Masipulami

Was verstehst du denn unter "Abgasrohre"?

2.40m ist schon nicht gerade üppig. Wenn da dann noch 20cm abgehangen werden sollen.,,
 
A

ah2012

So hat der Sanitärmensch das genannt. - Was das genau ist, weiß ich nicht. Es hat in jedem Fall etwas mit dem Gas zu tun.

2,40m ist doch normal, habe mein ganzes Leben keine höheren Räume gehabt.
Aber davon so viel ab, finde ich frech, zumal dadurch die zugesagte Betondecke flöten geht.
 
Masipulami

Masipulami

2,40m kann gerade bei größeren Räumen schnell drückend wirken.

Wenn da dann noch 20cm abgehen und nur noch 2,20m übrig bleiben würde ich dies so sicher nicht hinnehmen. Erst recht nicht wenn es anders vereinbart war.
 
andimann

andimann

Moin,

ist nicht 2,4 m bereits die Mindestraumhöhe? Darunter darf gar nicht gehen? 2,4 m ist bereits wenig, darunter geht's gar nicht mehr!


Nun stellt sich die Frage nach euren Verträgen und Werkplänen. Wenn ihr mit GU baut und in den von euch freigegeben Werkplänen 2,4 m Deckenhöhe verzeichnet sind, haben die auch 2,4 m zu bauen. Alles andere ist deren Problem!


Wenn ihr mit Bauträger baut, kann der viel machen, die Bude gehört ihm schließlich.


Was mir auch nicht klar ist, warum wollen die die gesamte Decke in Bad abhängen? Nur wegen eines Rohres in einer Ecke? Ist doch völlig unsinnig!


Irgendwo lang muss das Abgasrohr der Therme, das hilft alles nichts. Normalerweise sollte der irgendwo an den Wänden platziert sein und dann mehr oder minder senkrecht hoch laufen.


Eine Abhängung auf 2,2 m würde ich niemals akzeptieren, das Haus wird damit nahezu unverkäuflich!

Viele Grüße,


Andreas
 
O

Otus11

Abhängen der Decke:
Schön ist das nicht, 2,20 m sind in Nebenräumen nach dem Bauordnungsrecht aber schon mal zulässig.

§ 43 NdsBau - Aufenthaltsräume
(1) 1 Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe von mindestens 2,40 m über mindestens zwei Dritteln ihrer Grundfläche haben. 2 Bei der Bemessung der Grundfläche nach Satz 1 bleiben Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m außer Betracht.
(...)


Das Bad ist aber kein Aufenthaltsraum, sondern Nebenraum, so dass die 2,40 m Vorgabe hier nicht zwingend gilt und schon einen Mangel begründen würde.

Abgasrohe verlaufen vertikal meist in Schachtverkleidungen und werden auch nach oben durch die Decke / Dach geführt. Auf Schallschutz ist sicher auch zu achten.

Die Betondecke ist ja weiterhin vorhanden, nur hat die nun ein Loch.
Sichtbeton wurde vermutlich nicht vereinbart?
Tragfähige Betondecke für Befestigung von Lampen etc. mutmaßlich auch nicht. Ich vermute, die B-Decke ist der Statik geschuldet - und nicht ausdrücklich vereinbart, dass nur Beton und sonst nichts verbaut werden darf?

2,20 m sind aber nicht vereinbarte 2,40 m.
Reicht nicht ggf. auch ein Schacht im Bad unter der Decke statt Abhängen auf voller Fläche? Ggf. Minderungsrecht.

Und wie wäre die Ausführung OHNE Planungsfehler gewesen? Führung durch Schlafzimmer geht jetzt warum nicht mehr?
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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