ᐅ Parkplatz außerhalb der Baugrenze pflastern erlaubt?
Erstellt am: 29.09.2022 18:38
MeinHaus45 29.09.2022 18:38
Darf ich außerhalb der Baugrenze einen Parkplatz pflastern? Laut Bebauungsplan ist eine Baugrenze definiert. Darf ich diese mit einer Pflasterung (Keine Überdachung) überschreiten? Geschossflächenzahl wird eingehalten.
11ant 29.09.2022 18:57
Jein. Es gibt häufig "Ca/Cp" (und dann verwirrenderweise meist rot) eingezeichnete Sonderbaufenster oder Baufenstererweiterungen speziell für Garagen oder Carports. Da darf dann auch ein blanker Abstellplatz hin (was ja letzlich ein Carport ohne Dach ist).
MeinHaus45 29.09.2022 18:58
11ant schrieb:
Jein. Es gibt häufig "Ca/Cp" (und dann verwirrenderweise meist rot) eingezeichnete Sonderbaufenster oder Baufenstererweiterungen speziell für Garagen oder Carports. Da darf dann auch ein blanker Abstellplatz hin (was ja letzlich ein Carport ohne Dach ist).Ein Baufenster ist generell nicht eingetragen, nur eine Baugrenze zu einem angrenzenden Graben. 11ant 29.09.2022 19:11
MeinHaus45 schrieb:
Ein Baufenster ist generell nicht eingetragen, nur eine Baugrenze zu einem angrenzenden Graben.Ich rate (nicht nur) Dir grundsätzlich, nicht so abstrakte Fragen zu stellen, wenn es bereits um konkrete Grundstücke etc. geht. Und speziell bei solchen "Eigentlich-an-Escroda"-Fragen ist hoch empfehlenswert, mit Informationen nicht zu geizen. Vieles beim Bauen ist ein so unendlich weites Feld, daß man es klugerweise mittels Konkretisierung eingrenzt, was regelmäßig zu erheblich gezielteren Antworten führt. MeinHaus45 29.09.2022 19:34
11ant schrieb:
Ich rate (nicht nur) Dir grundsätzlich, nicht so abstrakte Fragen zu stellen, wenn es bereits um konkrete Grundstücke etc. geht. Und speziell bei solchen "Eigentlich-an-Escroda"-Fragen ist hoch empfehlenswert, mit Informationen nicht zu geizen. Vieles beim Bauen ist ein so unendlich weites Feld, daß man es klugerweise mittels Konkretisierung eingrenzt, was regelmäßig zu erheblich gezielteren Antworten führt.Der Bebauungsplan ist von 1980 und enthält selbst wenig Infos. Das Grundstück ist ganz normal als allgemeines Wohngebiet eingezeichnet. Auf einer Seite ist eine gestrichelte Linie mit Punkten in den Zwischenräumen. Alles schwarz weiß. Die Legende sagt nur "Baugrenze" dazu. Ca. 5 Meter von einem Graben (Grundstücksgrenze) entfernt parallel dazu
k-man2021 29.09.2022 21:26
Es geht nicht nur um den Bebauungsplan.... Schau mal in die Bauordnung deines Bundeslandes, da müsste etwas dazu drinstehen.
Unser Architekt (Hessen) hat die Stellplätze im Plan für den Bauantrag gepflastert 😉
Unser Architekt (Hessen) hat die Stellplätze im Plan für den Bauantrag gepflastert 😉
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