Parkplatz außerhalb der Baugrenze pflastern erlaubt?

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Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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K a t j a

K a t j a

Üblich sind in B-Plänen für privilegierte Gebäude (wie z.B. Garagen, Gerätehaus) maximal 9m Grenzbebauung an einer Grenze und bis max. 15m insgesamt. Darunter würde auch ein Carport fallen. Gemeinden können aber regelmäßig davon abweichen. Wenn im Bebauungsplan gar nix dazu steht, würde ich erstmal davon ausgehen, dass Du Dein Carport errichten kannst, sofern keine anderen privilegierten Gebäude die max. Randbebauung bereits ausschöpfen. Der Abstand zur Straße spielt allerdings auch oft eine Rolle. Am besten, Du fragst einfach mal beim Bauamt mit einer kleinen Skizze nach.
 
X

xMisterDx

Üblich sind in B-Plänen für privilegierte Gebäude (wie z.B. Garagen, Gerätehaus) maximal 9m Grenzbebauung an einer Grenze und bis max. 15m insgesamt. Darunter würde auch ein Carport fallen. Gemeinden können aber regelmäßig davon abweichen. (...)
Ja. Allerdings sind bei uns Garagen und Carports auch nur innerhalb des Bebauungsfensters erlaubt.

Abschlag für die Rasengittersteine hin oder her, sie zählen als versiegelte Fläche. Wer sich deswegen mit seinem Bauamt streiten möchte... bitte.
Man kann seine Zeit sinnvoller nutzen.
 
WilderSueden

WilderSueden

Die Optik von den Beton Rasengittersteinen finde ich eher fragwürdig. Wenn teilbepflastert, dann eher als Rasenlochklinker.
Oder alternativ als Blumen-Schotter-Rasen, da dürfte das Argument der Versieglung dann endgültig scheitern.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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