Parkplatz außerhalb der Baugrenze pflastern erlaubt?

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Zuletzt aktualisiert 28.11.2025
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WilderSueden

WilderSueden

Rein zum Verständnis: In dem Fall hätte er aber keinen Nachteil, da meine Überdachung auch direkt an seiner Garage angrenzen würde und somit die bestehenden Abstandsflächen eigentlich nicht beeinflusst werden!?
In einer Abstandsfläche darf man nichts bauen. Wenn er deine Abstandsfläche übernimmt und dort bereits die Garage steht, würde die Garage illegal. Und deshalb würde ich als Nachbar auch nichts tun womit im Fall des Falles jemand eine offizielle Akzeptanz deiner Überschreitung der Grenzlänge nachweisen kann.
 
11ant

11ant

Ich wage die Vermutung, ein seitlicher Bauwich sei hier gar nicht betroffen, mithin auch nichts durch eine Abstandsflächenübernahme oder dergleichen regelbar. Der Abstand zur straßenseitigen Grundstücksgrenze hängt nicht von Nachbarzustimmung ab, von der des Nebennachbarn schon gar nicht.

Vermutlich komme ich bald ans Beten, daß der Herr Hirn vom Himmel schmeißen möge - so viel wie hier in letzter Zeit bildlos gefragt wird. Kommt denn da keiner mehr von selber drauf, daß ihm die Community nicht in den Kopf schauen kann ?
:-(
 
N

netuser

Vermutlich komme ich bald ans Beten, daß der Herr Hirn vom Himmel schmeißen möge - so viel wie hier in letzter Zeit bildlos gefragt wird. Kommt denn da keiner mehr von selber drauf, daß ihm die Community nicht in den Kopf schauen kann ?
:-(
Deine Gebete sind erhört worden! :)

Habe meinen ganzen Hirnschmalz für die Kunst im Anhang verwendet und hoffe, dass es nun klarer wird? ;)

Grundriss: Haus oben, Eingang, grüne Garage 7,5×4,5 m links, blaue Nachbargarage unten, Glasdach
 
11ant

11ant

die Kunst im Anhang
... läßt mich zumindest kein Genehmigungshindernis erkennen. In die Grundflächenzahl sehe ich dieses Dach so einfließen, als wäre es eine Pflasterung. Da es eine solche in gleichem Maße überdeckt, kommt also nichts on Top. Die Überschreitung der Länge von 9m an der Nachbargrenze dürfte befreiungsfähig sein.
 
P

Pinkiponk

Bei Rasengittersteinen ist Vorsicht geboten... laut unserem Bebauungsplan gelten auch diese als versiegelte Fläche...
Bei uns (Plz. 045xx/Sachsen) auch. Es wurde auch erläutert weshalb: Die meisten Hausbesitzer würden die Rasengittersteine kurz- oder mittelfristig mit den "Füllsteinen" versehen, deshalb gilt die Fläche als versiegelt.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2025
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