Parkplatz außerhalb der Baugrenze pflastern erlaubt?

4,80 Stern(e) 4 Votes
WilderSueden

WilderSueden

Ausnahmen gibt es vermutlich für untergeordnete Dachvorsprünge, bei 2,5m kann man aber sicherlich nicht mehr davon reden. Würde also davon ausgehen, dass das die Grenze reisst.
Was hat der Nachbar denn dort stehen? Entweder man macht das offiziell (dann muss der Nachbar Abstandsflächen bei sich eintragen) oder man verständigt sich auf stillschweigende Duldung und hofft dass der Nachbesitzer des Nachbargrundstücks das auch so sieht
 
N

netuser

Was hat der Nachbar denn dort stehen?
Ebenfalls nur eine Garage. Daher stört ihn das absolut nicht.

Entweder man macht das offiziell (dann muss der Nachbar Abstandsflächen bei sich eintragen) oder man verständigt sich auf stillschweigende Duldung und hofft dass der Nachbesitzer des Nachbargrundstücks das auch so sieht
Abstandsflächen bei sich eintragen? Würde in dem Fall mit einer Garage seinerseits nicht gelten oder?
Ist mit "stillschweigender Duldung" ein formaler Vorgang gemeint oder nur eine schriftliche Bestätigung unter einander?
 
WilderSueden

WilderSueden

Wenn du die Sache legal machen willst, dann löst eine Überschreitung Abstandsflächen auf dem Grundstück des Nachbarn aus. Der darf dann dort natürlich nichts bauen. Das ist für ihn ein Nachteil und das wird er vermutlich nicht einfach so machen.
Die Alternative ist, das ganze illegal zu machen. Du lädst den Nachbarn regelmäßig auf eine gute Flasche Wein ein und er tut so als ob er nicht gesehen hätte, dass die Überdachung einen Meter zu lang ist. Da würde ich mich als Nachbar aber definitiv auf nichts schriftliches einlassen.
 
11ant

11ant

Nun würden wir den Eingangsbereich und damit direkt den gesamten Bereich vor der Garage (Garagenbreite) gerne "großzügig" mit Glas überdachen, am liebsten auf 2-2,5m Tiefe.
Ein Vordach an sich ist wohl "untergeordnet" als "Bauwerk", jedoch nicht als "Dachüberstand". Durchsichtigkeit oder Filigranität sind keine ausreichend schwerwiegenden Argumente dafür, "so zu tun, als wäre es ja eigentlich fast gar nicht da". Ich sehe es also dieselben Einschränkungen hinnehmen müssen wie das Bauwerk, an das es "drangeschraubt" ist.
 
N

netuser

Wenn du die Sache legal machen willst, dann löst eine Überschreitung Abstandsflächen auf dem Grundstück des Nachbarn aus. Der darf dann dort natürlich nichts bauen. Das ist für ihn ein Nachteil und das wird er vermutlich nicht einfach so machen.
Rein zum Verständnis: In dem Fall hätte er aber keinen Nachteil, da meine Überdachung auch direkt an seiner Garage angrenzen würde und somit die bestehenden Abstandsflächen eigentlich nicht beeinflusst werden!?

Da würde ich mich als Nachbar aber definitiv auf nichts schriftliches einlassen.
Hmm, warum nicht, wenn im Grunde kein Nachteil entsteht? Wegen möglicher "Angreifbarkeit" an der Mitwirkung? :)
 
N

netuser

Ein Vordach an sich ist wohl "untergeordnet" als "Bauwerk", jedoch nicht als "Dachüberstand". Durchsichtigkeit oder Filigranität sind keine ausreichend schwerwiegenden Argumente dafür, "so zu tun, als wäre es ja eigentlich fast gar nicht da". Ich sehe es also dieselben Einschränkungen hinnehmen müssen wie das Bauwerk, an das es "drangeschraubt" ist.
Ich verstehe natürlich was du meinst, versuche jedoch auch die "Verhältnismäßigkeit" zu berücksichtigen. Schließlich ist es in der Praxis natürlich ein Unterschied, ob da eine 0,5 - 1,0 m längere Glasüberdachung oder ein längeres Gebäude (Garage o.ä.) die formale Grenze reißt...

Danke trotzdem für eure Meinungen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3128 Themen mit insgesamt 42349 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben