Parkplatz außerhalb der Baugrenze pflastern erlaubt?

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Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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11ant

11ant

Der Abstand zur Straße spielt allerdings auch oft eine Rolle.
Nach der Beschreibung könnte ich mir vorstellen, daß der Graben auch einen Innenbereich abgrenzt, ein Stellplatz außerhalb der Baugrenze in diesen entwässern würde und so weiter.
Abschlag für die Rasengittersteine hin oder her, sie zählen als versiegelte Fläche. Wer sich deswegen mit seinem Bauamt streiten möchte... bitte.
Man kann seine Zeit sinnvoller nutzen.
Das sehe ich in der Theorie ebenso. Aber in der Praxis gibt es heutzutage sehr viele Unter-400qm-Baugrundstücke, bei denen man dann entsprechend von drei Metern weniger Hausbreite redet, ob der Hund mit ins Bett darf oder nicht.
 
K a t j a

K a t j a

Ja. Allerdings sind bei uns Garagen und Carports auch nur innerhalb des Bebauungsfensters erlaubt.
Es geht hier nicht um Dich und Dein Grundstück.
Es geht wohl nur um einen Stellplatz bzw Pflasterung, nicht um einen Carport
Ah, ja. Ich wüsste auf Anhieb nix, was dagegen spräche, Deinen "Hof" zu pflastern und dort irgend was abzustellen, solange die Geschossflächenzahl nicht überschritten wird.
 
N

netuser

Üblich sind in B-Plänen für privilegierte Gebäude (wie z.B. Garagen, Gerätehaus) maximal 9m Grenzbebauung an einer Grenze und bis max. 15m insgesamt. Darunter würde auch ein Carport fallen.
Ich möchte den Thread mit einer eigenen Frage ungerne kapern, da sich das Thema für den TE jedoch bereits erledigt hat, bin ich mal so frei :)

Wir haben eine 7,5m lange Garage an der Grenze zum Nachbarn, die direkt neben dem Eingangsbereich beginnt.
Nun würden wir den Eingangsbereich und damit direkt den gesamten Bereich vor der Garage (Garagenbreite) gerne "großzügig" mit Glas überdachen, am liebsten auf 2-2,5m Tiefe.
Geringere Tiefe von 1,5m würde den Eingangsbereich vor der Tür nicht genügend abdecken und wäre nur unwesentlich günstiger als die 2,5m Tiefe.

Müsste man hierbei davon ausgehen, dass die 9m Grenzbebauungs-Regel gerissen wird oder gibt es ggf. Ausnahmen für solchen Fall?
 
N

netuser

Ich würde erstmal davon ausgehen ja. Man kann sowas u.U. realisieren, indem man das Einverständnis des Nachbarn beibringt.
Danke für den Tipp. Das Einverständnis des Nachbarn dürfte überhaupt kein Problem sein, wenns nach ihm ginge, so können wir da auch 5m überdachen :)
In solchen Angelegenheiten versuche ich lediglich zu vermeiden "die schlafenden Hunde" bei der Behörde zu wecken und weiß von anderen, dass sich das Motto "wo kein Kläger da kein Richter" durchaus schon des Öfteren in der Gemeinde bewährt hat. Hmm... muss ich noch abwägen und vorher die Genehmigung des Nachbarn einholen :)
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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