Optimale Nutzung eines schmalen Baufensters

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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Y

ypg

Zum Entwurf: Zugang zum Schlafzimmer über die Ankleide und dadurch Verbreiterung des Bades möglich. Auf jeden Fall an der Außenwand die Fenster vernünftig in Einklang bringen.
Flur kannst Du ganz einfach mit Kommode und Stuhl möblieren.
Küche ist unpraktisch. In einigen Jahren zimmert ihr eine zusätzliche Tür in den Raum oder aber verflucht tagtäglich die Insel. Wo wäre in diesem Plan der Kühlschrank und der Ofen?
Im WC bedenken, dass hier die Dusche eine Tür braucht.
 
seth0487

seth0487

@ypg Ein gewisses Zeitproblem sehe ich schon, da ja nach 1 Jahr Bereitstellungszinsen anfallen. Bauzeit ab Sohle beträgt 6-7 Monate. Aber du hast recht, wir denken wohl eher konservativ bzw. konventionell...

Nun ist ja aber schon vieles eingetütet und wir wollen ungern jetzt noch einen Architekten(der auch wieder Geld kostet) hinzuziehen. Über ein offenes Wohnkonzept habe ich mit meiner Frau auch schon diskutiert und wir haben auch schon mal etwas experimentiert was den Grundriss angeht. Wir landen aber immer wieder bei einer eher klassischen Ausrichtung.

@ypg zum 2. Beitrag:
Die Küche ist wohl auch nur ein Entwurf des BU. Unsere Vorstellung ist auch eher eine andere. Wir hatten es in unserer Grundrissskizze im Startpost mal ungefähr eingezeichnet, wie wir uns das vorstellen.

Bzgl. dem Zugang zum Schlafzimmer über die Ankleide, wäre das eine gute Alternative. Wir werden das mal zeichnen lassen. Danke!

Bzgl. dem Bad EG ist die Anordnung auch vom BU. Wie kann man da am besten eine Duschtür einbinden? Geht ja fast nur mit einer Standard Duschtrennwand zum schieben, oder? Glastür wäre deutlich schicker! Oder eine Glas-Falttür?!
 
Zuletzt bearbeitet:
seth0487

seth0487

Ich stell mir das etwas unkomfortabel vor, wenn ich in der Dusche stehe und die nach innen schwenkt. Dort hat man ja nicht soviel Platz zum Ausweichen, oder?
 
D

DG

Das Bauamt macht da auch gar nicht so die Probleme, sondern das zuständige Forstamt. Der Sachbearbeiter vom Bauamt hat mir gesagt, dass es beim Vorbescheid schon Diskussionen mit dem Forstamt gab. Seine Empfehlung ist, nicht von dem Vorbescheid abzuweichen(bis auf die von ihm genehmigten +2m vorm Haus). Ob das nun Wald oder nicht im Auge eines "Laien"(nicht das Du ein Laie bist) ist, hat ja erst mal keinen Einfluss auf den F-Plan des Gebietes, oder? Für mich ist das auch noch lange kein Wald, aber wenn das Forstamt sagt, wir müssen(!) diese 30m Abstand einhalten, dann möchte ich da auch ungern etwas anderes machen.
Es ist Dein Wald. Frag' den Förster, ob Du Endnutzen musst, um eine Baugenehmigung zu bekommen - das ist sicher nicht in seinem Sinne. Nach §24 LWaldG kann im Einvernehmen mit der Forstbehörde von den 30m abgewichen werden, wenn die Bewirtschaftung (Dein eigenes Problem!), Erhalt (kein Problem), Brand- und Windwurfgefahr berücksichtigt werden.

Bei Windwurf stellt sich die Frage, wie hoch die Bäume denn überhaupt sind? 30m würde mich stark wundern.

F-Plan ist zudem relativ grob, Dein Bauantrag ist das Feintuning, wobei die TN (tatsächliche Nutzung) durch Forstamt oder aber auch ÖbVI/Katasteramt ins Kataster überführt wird. Lass' mal checken, wo die 30m-Linie überhaupt hinfällt bzw. wo der Wald de facto steht.

MfG
Dirk Grafe
 
seth0487

seth0487

Ich werde das mal mit meinem BU besprechen, wenn die neue Flurkarte da ist....

Gibt es sonst noch Tipps zum Grundriss?
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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