ᐅ Nur Gaube erlaubt, Lösungen?
Erstellt am: 22.01.2021 21:26
icandoit 08.02.2021 12:36
wibble schrieb:
Also nochmal: mir ist klar, dass ein Gebäude die Abstandsflächen einhalten muss (in der Regel mind. 3m) und dass eine Garage dies grundsätzlich nicht muss. Und ich weiß auch dass eine Garage quasi zum Gebäude wird wenn man eine Terrasse aufs Dach macht, weil von der Terrasse eine Gebäudeähnliche Wirkung ausgeht und somit die 3m Abstandsfläche eingehalten werden müssen.
Nun haben wir aber öffentliche Grünfläche/Verkehrsfläche neben uns und keine Nachbarn auf dieser Seite. Und in der Landesbauordnung RLP steht, dass die Abstandsflächen auch auf der öffentlichen Verkehrs/Gründfläche liegen können. (§8 Abs. 2 Landesbauordnung RLP)Das habe ich aus Deinen Plan nicht lesen koennen.
Manchesmal sollte man Beitraege zu Ende lesen. Asche auf mein Haupt.
Warum kann der Architekt es denn dann nicht so planen?
wibble 08.02.2021 12:48
Weil er vermutlich mir nicht richtig zuhört und meine Mails nicht richtig liest, keine Ahnung.
Also lieg ich mit meiner Interpretation richtig?
Also lieg ich mit meiner Interpretation richtig?
icandoit 08.02.2021 13:08
wibble schrieb:
Weil er vermutlich mir nicht richtig zuhört und meine Mails nicht richtig liest, keine Ahnung.
Also lieg ich mit meiner Interpretation richtig?Frag den Architekten worin seine Bedenken sind. 11ant 08.02.2021 14:35
wibble schrieb:
Also lieg ich mit meiner Interpretation richtig?Meine Antwort braucht noch die Einlösung Deines gestrigen Versprechenswibble schrieb:
Für den anderen Streitpunkt muss ich die Bauunterlagen scannen, das mache ich morgen und meld mich dann.vorher kann ich da noch wenig zu sagen, aber:wibble schrieb:
Der Bauantrag ist voller Fehler gewesen.wibble schrieb:
Ich hab den Bauantrag noch nicht unterschrieben! Um den geht es ja.Wenn der noch nicht eingeschickt ist, wie kann der dann schon mit Beanstandungen zurück sein, oder wer hat gesagt, da sind Fehler drin ? wibble 08.02.2021 21:24
11ant schrieb:
Meine Antwort braucht noch die Einlösung Deines gestrigen Versprechens
vorher kann ich da noch wenig zu sagen, aber:
Wenn der noch nicht eingeschickt ist, wie kann der dann schon mit Beanstandungen zurück sein, oder wer hat gesagt, da sind Fehler drin ?Der Bauantrag ging ja an uns zur Unterschrift. Und da habe ich bei der Durchsicht mehrere Fehler festgestellt. Grundstücksgröße, unsere Adresse usw.
Hier mal noch ein Auszug aus dem Bauantrag.
Sag mir Bescheid wenn du noch anderes brauchst.
wibble 08.02.2021 21:41
Und noch ne Frage:
Sind das 1 oder 2 Vollgeschosse?
In der Landesbauordnung § 2 Abs. 4 hab ich gefunden:
(4) Geschosse über der Geländeoberfläche sind Geschosse, die im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen; tiefer liegende Geschosse sind Kellergeschosse. Vollgeschosse sind Geschosse über der Geländeoberfläche, die über zwei Drittel, bei Geschossen im Dachraum über drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von 2,30 m haben. Gegenüber einer Außenwand zurückgesetzte oberste Geschosse sind nur Vollgeschosse, wenn sie diese Höhe über zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses haben. Die Höhe wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden oder Oberkante Dachhaut gemessen.


Sind das 1 oder 2 Vollgeschosse?
In der Landesbauordnung § 2 Abs. 4 hab ich gefunden:
(4) Geschosse über der Geländeoberfläche sind Geschosse, die im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen; tiefer liegende Geschosse sind Kellergeschosse. Vollgeschosse sind Geschosse über der Geländeoberfläche, die über zwei Drittel, bei Geschossen im Dachraum über drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von 2,30 m haben. Gegenüber einer Außenwand zurückgesetzte oberste Geschosse sind nur Vollgeschosse, wenn sie diese Höhe über zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses haben. Die Höhe wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden oder Oberkante Dachhaut gemessen.
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