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ᐅ Nur Gaube erlaubt, Lösungen?


Erstellt am: 22.01.2021 21:26

wibble 23.01.2021 17:43
Ich hab das schon alles überprüft und auch bemängelt.. Also gerade die Tür und so. Aber er sagt, dass das für den Bebauungsplan nicht wichtig ist
Wir sind selbst etwas irritiert.

Lumpi_LE 23.01.2021 17:47
Würde auch Doppelflügelfenster machen, die gaube hilft dem Haus jetzt nicht unbedingt.
Und die raumhöhen anpassen... Unten sogar nur 2,30... Da sind ja unsere Türen höher.

wibble 23.01.2021 17:58
Doppelflügelfenster wollen wir unter keinen Umständen im Bereich des Schlafzimmers. Ich mag den Lärm nicht, den man bei Regen immer hat.
Die Raumhöhen sind jetzt für uns nicht ungewöhnlich niedrig. Habe hier auch nur 2,35 und 2,30 und mir kommen die Decken nicht niedrig vor. Aber wir sind beide auch klein. Vielleicht deshalb.

Ich hatte unsere ganzen Änderungswünsche (Ankleideneingang, Tür zum Kinderzimmer, generell komischer Versatz im Flur oben usw. schon bemängelt. Auch noch andere Sachen, die bereits umgesetzt sind. Aber die weiteren Änderungen möchte der Architekt erst beim Ausführungsgespräch machen, weil es für den Bauantrag nicht relevant ist.
Im UG sind auch nur Bürofläche, Kellerräume, Technik und Gästezimmer, sodass die Raumhöhe da echt ausreichen sollte. Ich würde eh ganz gern auch noch Käfer und Spinnen von den Kellerdecken pflücken können

Aber wir sind nicht so 100 Prozent glücklich mit dem Architekt, das ist richtig. Gefühlt muss ich wirklich alles 3x kontrollieren.

Hangman 23.01.2021 18:13
... also ich finde den 11ant-ösen Vorschlag eigentlich ganz gut. Zumal man dann auch gleich den Kindern, dem Treppenhaus und dem Bad auch noch etwas Licht spendieren kann. Von außen sieht es vermutlich auch besser aus wenn die recht große Wandfläche zwischen DG und Regenrinne etwas aufgelockert wird

11ant 23.01.2021 19:29
wibble schrieb:

Aber die weiteren Änderungen möchte der Architekt erst beim Ausführungsgespräch machen, weil es für den Bauantrag nicht relevant ist.
[...] Aber wir sind nicht so 100 Prozent glücklich mit dem Architekt, das ist richtig. Gefühlt muss ich wirklich alles 3x kontrollieren.
Wieso nennst Du den eigentlich "Architekt" ? - das ist doch hier offenbar der Zeichenknecht des GU (also der Bauzeichner, der dem Stempelaugust zuarbeitet). Was nützt Dich nachher ein genehmigter Bauantrag, wenn Dir Dein (eigenes und geliehenes) Geld in ein Müllhaus auf Deinem Grundstück verwandelt wird ?
GU-Zeichenknecht plus Bauherr, der sich dem geschenkten Gaul nur so halb ins Maul zu schauen traut ergibt zusammen "uiuiui auauau Alptraumscherz" :-(
wibble schrieb:

Doppelflügelfenster wollen wir unter keinen Umständen im Bereich des Schlafzimmers. Ich mag den Lärm nicht, den man bei Regen immer hat.
Ich wollte nur nett sein und neben daß man natürlich einfach ein Doppelflügelfenster machen könnte auch den Hinweis nicht unterschlagen, daß sogar ein Doppelflügelfenster in einer da wo sie sonst eines hätte fensterlosen Schleppgaube MÖGLICH wäre. Das sähe zwar ohne Frage mega abgwöhnungswürdig aus, wäre aber bebauungsplankonform. Wollt Ihr mit Bauantrag bauen oder mit Freisteller ?

wibble 23.01.2021 19:42
Na, er nennt sich selbst Architekt, daher dachte ich, dass ich ihn auch so nenne.

Ich find die Idee mit dem höheren Kniestock gut und werd das Montag mal klären, was das mehr kosten soll. Bisher gingen die Aufpreise bei Änderungswünschen eigentlich.

War auch gar nicht böse gemeint mit den DFFs ☺️ nur habe ich eine unglaubliche Abneigung gegen diese Dinger, da ich in der aktuellen Wohnung deshalb das Büro/Gästezimmer mit dem Schlafzimmer getauscht habe, da es mich so gestört hat .
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