ᐅ Nur Gaube erlaubt, Lösungen?
Erstellt am: 22.01.2021 21:26
icandoit 09.02.2021 11:34
wibble schrieb:
Übrigens Bauzeichner, kein Architekt. Das ueberascht mich jetzt nicht.
Du wunderst Dich dann ueber die Fehler?
An der falschen Stelle gespart.
icandoit 09.02.2021 11:48
Deine Nachbarn müssen nicht zwingend ihre Zustimmung zu einem Bauvorhaben geben. Es kann allerdings nicht schaden, wenn man zum Beispiel beim Abweichen vom Bebauungsplan "etwa durch Nichteinhaltung des Grenzabstandes der Dachterrasse " die Einverständnis seiner Nachbarn einholt. Durch Unterschrift kann der Nachbar dem Plan zustimmen, er muss es aber nicht.
Mit Deinem geplanten Bauvorhaben haette ich eine Bauvoranfrage getaetigt und nachgefragt ob das im Freistellungsverfahren durch geht.
Bei uns hatte das Bauamt den Ruf, dass gern Freisteller (wegen Kleinigkeiten) abgelehnt wurden, damit das Landratsamt auch eingeschaltet wird. Macht ja einen Unterschied ob es 700 oder 100 Euro kostet. :p
Mit Deinem geplanten Bauvorhaben haette ich eine Bauvoranfrage getaetigt und nachgefragt ob das im Freistellungsverfahren durch geht.
Bei uns hatte das Bauamt den Ruf, dass gern Freisteller (wegen Kleinigkeiten) abgelehnt wurden, damit das Landratsamt auch eingeschaltet wird. Macht ja einen Unterschied ob es 700 oder 100 Euro kostet. :p
11ant 09.02.2021 12:16
wibble schrieb:
Übrigens Bauzeichner, kein Architekt. Hab mal konkret nachgefragt, da er auf dem Bauantrag nicht als vorlageberechtigter drauf steht, sondern Jemand anders.Dann werden die einen achtzigjährigen externen Stempelaugust haben, mit dem der Bauzeichner keine Diskussionen anzetteln oder dem gar Widerworte geben soll. So ist das eben, wenn man mit Zeichenknecht baut.icandoit schrieb:
Durch Unterschrift kann der Nachbar dem Plan zustimmen,Der Nachbar der Dachterrasse wäre der Weg. Aber Nachbarzustimmung gibt es ohnehin nur bei Befreiungen und Befreiungen nur bei Bauanträgen, nicht bei Freistellern. Wenn der Planer keine Diskussion mit dem Bauamt will, läßt er die Terrassenvorbereitung hier eben in den Plänen gar nicht erst aufscheinen. Ich frage mich allerdings, wie man zu dieser Terrasse überhaupt hinkommt. icandoit 09.02.2021 13:09
11ant schrieb:
Dann werden die einen achtzigjährigen externen Stempelaugust haben, mit dem der Bauzeichner keine Diskussionen anzetteln oder dem gar Widerworte geben soll. So ist das eben, wenn man mit Zeichenknecht baut.
Der Nachbar der Dachterrasse wäre der Weg. Aber Nachbarzustimmung gibt es ohnehin nur bei Befreiungen und Befreiungen nur bei Bauanträgen, nicht bei Freistellern. Wenn der Planer keine Diskussion mit dem Bauamt will, läßt er die Terrassenvorbereitung hier eben in den Plänen gar nicht erst aufscheinen. Ich frage mich allerdings, wie man zu dieser Terrasse überhaupt hinkommt.Danke.Eine Tür laesst eine Terrasse vermuten. 😉
11ant 09.02.2021 19:53
icandoit schrieb:
Eine Tür laesst eine Terrasse vermuten.Du meinst, "keine Tür" tarnt eine Terrasse ? - aber dann könnte man zumindest ein bodentiefes Fenster dort vorsehen. wibble 09.02.2021 20:47
11ant schrieb:
Dann werden die einen achtzigjährigen externen Stempelaugust haben, mit dem der Bauzeichner keine Diskussionen anzetteln oder dem gar Widerworte geben soll. So ist das eben, wenn man mit Zeichenknecht baut.
Der Nachbar der Dachterrasse wäre der Weg. Aber Nachbarzustimmung gibt es ohnehin nur bei Befreiungen und Befreiungen nur bei Bauanträgen, nicht bei Freistellern. Wenn der Planer keine Diskussion mit dem Bauamt will, läßt er die Terrassenvorbereitung hier eben in den Plänen gar nicht erst aufscheinen. Ich frage mich allerdings, wie man zu dieser Terrasse überhaupt hinkommt.Es gibt keinen Nachbarn der Terrasse/Garage. Neben dran das ist öffentliches Gelände. Da befindet sich ein Spazierweg und Hecken/Wiese.
Auf diese Terrasse kommt man nebendran durch die Terrassentür.
Wen meinst du mit Stempelaugust? Den Mensch auf dem Amt der den Bauantrag genehmigt oder den Mensch, der als Vorlageberechtigter auf dem Bauantrag steht?
Macht es denn Sinn die Terrasse jetzt einfach nicht einzuzeichnen?
Für euch ist das vielleicht klar, was ihr meint, aber ich weiß immer noch nicht, ob ich nin mit meinen Interpretationen richtig liege oder nicht.
Auf den Seiten des Bauantrags, die ich angehängt hatte beim letzten mal ist das ursprüngliche Gelände mit eingezeichnet
Ähnliche Themen