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ᐅ Nur Gaube erlaubt, Lösungen?


Erstellt am: 22.01.2021 21:26

11ant 09.02.2021 21:43
wibble schrieb:

Wen meinst du mit Stempelaugust? Den Mensch auf dem Amt der den Bauantrag genehmigt oder den Mensch, der als Vorlageberechtigter auf dem Bauantrag steht?
Letzteren.
wibble schrieb:

Macht es denn Sinn die Terrasse jetzt einfach nicht einzuzeichnen?
Pragmatisch ja.
wibble schrieb:

Auf den Seiten des Bauantrags, die ich angehängt hatte beim letzten mal ist das ursprüngliche Gelände mit eingezeichnet
In BW ist wohl das geplante Gelände für die Höhen maßgeblich, in BY glaube ich wie sonst auch üblich das Ursprungsgelände. Aus beiden sehe ich das UG im Mittel nicht mehr als die berühmten Einsvierzig emporragen.

wibble 09.02.2021 21:48
11ant schrieb:

Letzteren.

Pragmatisch ja.

In BW ist wohl das geplante Gelände für die Höhen maßgeblich, in BY glaube ich wie sonst auch üblich das Ursprungsgelände. Aus beiden sehe ich das UG im Mittel nicht mehr als die berühmten Einsvierzig emporragen.

Danke! Ich auch nicht.


Die Terrasse scheint aber ja laut Landesbauordnung kein Problem zu sein. Nachbarschftsgesetz sollte nicht greifen, da da keine Nachbarn sind oder?

Ich muss halt am Donnerstag vor dem Typen sitzen und argumentieren.




Bzgl. dem an der falschen Stelle gespart. Ich wusste nicht, dass es kein Architekt ist. Er nannte sich am Telefon selbst so und auch der Vertriebler nannte ihn so. Wir haben halt einfach ein Bauunternehmen gesucht und das jetzige hatte und am meisten überzeugt. Bisher lief auch alles perfekt. Aber mit dem Bauchzeichner komme ich nicht zurecht.

11ant 09.02.2021 22:06
wibble schrieb:

Ich muss halt am Donnerstag vor dem Typen sitzen und argumentieren.
Ich sehe Dich garnichts argumentieren müssen. Fehlerhafte Daten im Antrag korrigiert er ohne wenn und aber, und die Terrasseneinzeichnung läßt Du ihn weglassen.

wibble 09.02.2021 22:14
11ant schrieb:

Ich sehe Dich garnichts argumentieren müssen. Fehlerhafte Daten im Antrag korrigiert er ohne wenn und aber, und die Terrasseneinzeichnung läßt Du ihn weglassen.
Und wie handhabe ich das dann später, dass ich es als Terrasse nutzen kann? Was muss ich dazu tun (also bürokratisch?)

11ant 09.02.2021 22:25
wibble schrieb:

Und wie handhabe ich das dann später, dass ich es als Terrasse nutzen kann? Was muss ich dazu tun (also bürokratisch?)
Ich sehe niemanden Dich davon abhalten, das Garagendach mit Platten zu belegen. Vor der Benutzung als Terrasse läßt Du Dir das Geländer nachgenehmigen. Was Du für ein Drama um die Einzeichnung Deiner Terrasse machst ... ab wieviel Fleißkärtchen gab es in Deiner Schulzeit ein Heiligenbildchen ?

wibble 09.02.2021 22:30
Naja das ist leicht gesagt wenn man sich in der Materie auskennt und weiß dass es nur ne formsache oder so ist. Für mich ist es halt relevant, dass ich sicher weiß, das sich das dann aks Terrasse nutzen kann
terrasse