ᐅ Kosten für Bauantrag nur 40 Euro wegen Freistellungs-Antrag?
Erstellt am: 29.04.18 09:07
Fuchur30.04.18 16:10
Ja, ich habe dort mal reingeschaut. Da stecken aber sicherlich noch andere Dinge drin, zumal das über einen Dritten lief. Dazu passt auch das Bodengutachten für über 4k. Die reinen Gebühren lassen sich in Sachsen mit den Bauplänen ja einfach nachrechnen und werden bei dem Haus dort wohl eher im Bereich von 500€ liegen.
Grit Stephan30.04.18 16:23
Fuchur schrieb:
Ja, ich habe dort mal reingeschaut. Da stecken aber sicherlich noch andere Dinge drin, zumal das über einen Dritten lief. Dazu passt auch das Bodengutachten für über 4k. Die reinen Gebühren lassen sich in Sachsen mit den Bauplänen ja einfach nachrechnen und werden bei dem Haus dort wohl eher im Bereich von 500€ liegen.Aha. Danke für deine Antwort. Wir waren echt der Meinung, das liegt am teuren "Pflaster" Leipzig.
Escroda30.04.18 18:09
05.02.2013 SABA: Bauantrag & Bauanzeige EUR 10.297,70
Das sind die Honorarkosten für die Planer (vermute ich)
und das
25.03.2013 Stadt Leipzig: Genehmigungsfreistellungs-Vollständigkeitsprüfung & Eingangsbestätigung (100,00), Auslagen (2,19), Bauunterlagennachforderung für 5mm (30,00) EUR 132,19
die Gebühren für die Genehmigungsfreistellung. Hier wurde also kein genehmigungsverfahren durchgeführt, so dass die Bezeichnung "Bauantrag & Bauanzeige" beim ersten Posten "Vorlage in der Genehmigungsfreistellung" heißen muss.
Das sind die Honorarkosten für die Planer (vermute ich)
und das
25.03.2013 Stadt Leipzig: Genehmigungsfreistellungs-Vollständigkeitsprüfung & Eingangsbestätigung (100,00), Auslagen (2,19), Bauunterlagennachforderung für 5mm (30,00) EUR 132,19
die Gebühren für die Genehmigungsfreistellung. Hier wurde also kein genehmigungsverfahren durchgeführt, so dass die Bezeichnung "Bauantrag & Bauanzeige" beim ersten Posten "Vorlage in der Genehmigungsfreistellung" heißen muss.
ypg01.05.18 00:44
Alex85 schrieb:
Ein amtlicher Lageplan gehört auch zur Freistellung, zumindest hier in NRW. Darin sind Höhen und Abstandsflächen enthalten bzw. berechnet.
Wenn da einer in die Abstandsflächen hinein baut, egal ob Freisteller oder nicht, muss mit Stilllegung wohl rechnen Die ergeben sich doch erst durch Deine Haushöhe... je höher, desto weiter weg. Mit 3 Metern ist es meist nicht getan, wenn die 2 Vollgeschosse überschritten sind.
Alex8501.05.18 07:17
ypg schrieb:
Die ergeben sich doch erst durch Deine Haushöhe... je höher, desto weiter weg. Mit 3 Metern ist es meist nicht getan, wenn die 2 Vollgeschosse überschritten sind.Gebäudehöhe - mittlere Geländehöhe * 0,4 = Abstand zur Grenze. Zumindest bei uns ist diese Formel stets unter 3m, sodass der Mindestabstabd von 3 Metern zieht. Zwei Vollgeschosse mit Attika / Flachdach.
Ich wollte aber auch nur zum Ausdruck bringen, dass Abstandsberechnungen Bestandteil des Freistellungsantrags sind, dh. die existieren auch dort. Wenn dann jemand am Lageplan vorbei in die Abstandsflächen hinein baut, tut er dies aus Versehen oder mit Vorsatz, unabhängig von der Art der Beantragung des Bauvorhabens. Und darauf steht die Höchststrafe
ruppsn01.05.18 21:58
Alex85 schrieb:
Wenn dann jemand am Lageplan vorbei in die Abstandsflächen hinein baut, tut er dies aus Versehen oder mit Vorsatz, unabhängig von der Art der Beantragung des Bauvorhabens. Und darauf steht die Höchststrafe ...oder der Sachbearbeiter (oder wer auch immer) weiß nicht, dass sich die Abstände aus den Höhen über natürlicher Geländeoberfläche (oder Referenzebene, wenn gegeben) errechnen. Unser werter Nachbar bzw. dessen Premiumarchitekt hat mal geschmeidige 1,6m aufgeschüttet und dann von dort aus „gerechnet“. Ist natürlich niemandem aufgefallen, nur den betroffenen Nachbarn. Ist schon „vertrauensbildend“, wenn sich weder Gemeinde, noch Bauamt / LRA mit diesen „Details“ auskennen (dem Knaben vom LRA musste man das in den Plänen später erklären *facepalm*) vom Laien darauf hingewiesen werden müssen...Was das Strafmaß angeht, bin ich voll bei Dir [emoji6]
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