ᐅ laut Bebauungsplan 2 Vollgeschosse aber nur 3,8m TH
Erstellt am: 15.02.16 11:49
ONeill16.02.16 08:38
Wäre nach dieser Begründung dann aber nicht jedes bewohnbare Geschoss ein Vollgeschoss, da es ja diese Decken-Mindesthöhe haben muss?
PS: Gefährliches Halbwissen bei mir.
PS: Gefährliches Halbwissen bei mir.
Escroda16.02.16 08:48
Hallo zusammen,
Bauordnung NRW:
(5) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die
Geländeoberfläche hinausragt und die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den
Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) ist nur dann ein
Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden
Geschosses hat. Ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über
mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat.
Bei 3,80 Traufhöhe hast Du einen ordentlichen Drempel, so dass Du in Verbindung mit Gauben im Dachgeschoss locker über die 75% der Erdgeschossgrundfläche kommst. Die 2,30 zählen bis Außenkante Dach. Wenn dein EG 10mx10m=100qm groß ist, und das DG hat über 76qm eine Höhe von mindestens 2,30m, handelt es sich um ein Vollgeschoss. Liegen 25qm unter 2,30, so ist es kein Vollgeschoss.
ONeill schrieb:
Ich kann die Verwirrung des TE aber verstehen. Soweit ich day richtig gelesen habe, ist in NRW ein Vollgeschoss ab 2,30 Höhe erreicht. Somit wären zwei Vollgeschosse grob UG + 2,30. laut Bebauungsplan darf aber maximal eine Traufhöhe von 3,80 erreicht werden.
Wie geht das denn?
Bauordnung NRW:
(5) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die
Geländeoberfläche hinausragt und die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den
Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) ist nur dann ein
Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden
Geschosses hat. Ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über
mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat.
Bei 3,80 Traufhöhe hast Du einen ordentlichen Drempel, so dass Du in Verbindung mit Gauben im Dachgeschoss locker über die 75% der Erdgeschossgrundfläche kommst. Die 2,30 zählen bis Außenkante Dach. Wenn dein EG 10mx10m=100qm groß ist, und das DG hat über 76qm eine Höhe von mindestens 2,30m, handelt es sich um ein Vollgeschoss. Liegen 25qm unter 2,30, so ist es kein Vollgeschoss.
Polle 196716.02.16 13:40
Hallo
Dein Problem kommt uns bekannt vor, wir hatten das selbe,2 Vollgeschosse und festgesetzte Traufhöhe.
Schau dich mal in der Umgebung um, sind dort auch Stadtvillen gebaut? Das war bei uns so, gehe zum Bauamt und zur Gemeinde und rede mit denen.
Dein Problem kommt uns bekannt vor, wir hatten das selbe,2 Vollgeschosse und festgesetzte Traufhöhe.
Schau dich mal in der Umgebung um, sind dort auch Stadtvillen gebaut? Das war bei uns so, gehe zum Bauamt und zur Gemeinde und rede mit denen.
ypg16.02.16 14:37
Bei einer TH von 3,80 kannst du deinen Vollkeller schön um die 160cm rausschauen lassen und dann Dein EG bedachen.
Goldi0911117.02.16 12:27
Polle 1967 schrieb:
Hallo
Dein Problem kommt uns bekannt vor, wir hatten das selbe,2 Vollgeschosse und festgesetzte Traufhöhe.
Schau dich mal in der Umgebung um, sind dort auch Stadtvillen gebaut? Das war bei uns so, gehe zum Bauamt und zur Gemeinde und rede mit denen.Ja da gibt es einige aber in deren Parzelle steht auch eine Traufhöhe >6m. Aber ja ich werde mal beim Amt nachhaken was da möglich ist.Polle 196717.02.16 12:48
Hallo
Dann sieht es schon mal gar nicht so schlecht für euch aus.
Wir haben eine Trauferhöhung von 1.50, welche ihr auch vorab in einer Gemeinderatssitzung genehmigen lassen könnt, da dieser die Zustimmung dazu geben muss.
Wenn ihr dieses geklärt habt ist der Rest nur noch eine Kosten frage durch die Abweichung (Erhöhung) der Traufhöhe.
Dann sieht es schon mal gar nicht so schlecht für euch aus.
Wir haben eine Trauferhöhung von 1.50, welche ihr auch vorab in einer Gemeinderatssitzung genehmigen lassen könnt, da dieser die Zustimmung dazu geben muss.
Wenn ihr dieses geklärt habt ist der Rest nur noch eine Kosten frage durch die Abweichung (Erhöhung) der Traufhöhe.
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