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ᐅ Nur Gaube erlaubt, Lösungen?


Erstellt am: 22.01.2021 21:26

ypg 24.01.2021 11:26
icandoit schrieb:

Die Gaube sieht s... aus und ist unnoetig...
Gut, das auch mal erwähnt zu haben!
Schön ist die nämlich nicht - auch wenn Schönheit am Auge des Betrachters liegt.

icandoit 24.01.2021 11:32
das sollte doch eigentlich jedem Architekten aufstossen. Zumal in der Ansicht ist die in der Mitte. Was ja laut Grundriss nicht funktionieren kann.

wibble 24.01.2021 19:20
Ja in der Ansicht ist sie in der Mitte im Grudnriss weiter rechts. Ich werd dann auf ne Änderung bestehen, ist vermutlich besser.
Gibt's optisch nen Unterschied zwischen Freisteller und "normalem" Bauantrag? Also worauf muss ich da achten, damit es auch als freisteller eingereicht wird?
Denkt ihr echt die Gaube wird so hässlich sein? Meine Frau nochmal davon zu überzeugen die Gaube rauszuwerfen wird sehr schwer befürchte ich.

11ant 24.01.2021 22:40
wibble schrieb:

Gibt's optisch nen Unterschied zwischen Freisteller und "normalem" bauantrag?
Ob Ihr mit Freisteller bauen wollt, war eine Frage und keine Anregung; ich würde hier klar dacvon abraten. Was meinst Du mit "optisch" ?
wibble schrieb:

Denkt ihr echt die Gaube wird so hässlich sein? Meine Frau nochmal davon zu überzeugen die Gaube rauszuwerfen wird sehr schwer befürchte ich.
Das Zwerchhaus welches Du hier Gaube nennst, wirft schon der Bebauungsplan raus - eindeutig, achtkantig, und mit Pauken und Trompeten. Eine echte Gaube daraus zu machen, dürfte man hier vor 22 Uhr nicht zeigen, das wäre in höchstem Maße unappetitlich. Es wäre aber immerhin bebauungsplankonform machbar, wie erläutert.

wibble 25.01.2021 08:43
Wieso ist das keine Gaube? Was wäre denn jetzt eine echte Gaube?
Ein Zwerchhaus ist doch ein Zwerchgiebel oder nicht? Und der geht ja laut dem Bebauungsplan nicht, weshalb wir bei der (meines Erachtens) Gaube bleiben müssen?
Ich meine ob ich anhand des Bauantrags (also des Papiers, was ich beim Bauamt einreiche) sehe ob es ein Freisteller ist, weil wir halt nen Freisteller wollten.

icandoit 25.01.2021 10:17
mMn bist du freigestellt, solange Du in keinen Punkt vom Bebauungsplan abweichst. Das sollte Dein Architekt wissen.

Wenn der Dachüberstand von 50 cm gezeichnet wird, sollte das eher durchgehen. Was sagt denn der Bebauungsplan zur Ausfuehrung der Gaube?
gaubezwerchhaus