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ᐅ Neubau Einfamilienhaus Hanggrundstück


Erstellt am: 30.01.20 19:44

BauherrFranken 31.01.20 21:16
Richtig, es ist der Nachbar rechts, wie es in #23 eingezeichnet ist. Der Bebauungsplan ist aus 1984 und somit nicht mehr zeitgemäß. Es hieß im Bauamt, was Nachbarn genehmigt wurde, wird auch uns genehmigt. Auch die Garagen sind im Bebauungsplan vorne eingezeichnet. Der Nachbar hat sie nun auch im Haus.

ypg 31.01.20 22:17
kaho674 schrieb:

Naja, beim TE ist es glaub ich direkt der Nachbar, wenn man der Karte in #23 glauben kann. Sieht zumindest so aus.

Ist die Kehre, daher Anpassung des Firstes. War bei uns ge Nau so geplant in den Kurven.

BauherrFranken 31.01.20 22:54
Das kann natürlich sein. Blöd. Dann müssten wir im OG mit Gauben arbeiten.

ypg 31.01.20 23:10
Drum lese genau die Satzung! Die Symbole sind oft nur beispielhaft.

kaho674 31.01.20 23:24
ypg schrieb:

Drum lese genau
und schreib es auch.
Ich komm mit den Angaben nicht klar. Geschossigkeit ist 2 aber Kniestock Max. 1,125m? Wie geht das zusammen?

BauherrFranken 31.01.20 23:41
Naja, zweigeschossig = EG plus OG, wobei eigentlich der Kniestock im OG maximal 50 cm betragen darf. Rundherum wurden jedoch 1,125 Meter genehmigt.

Historische Bauordnungsseite, Abschnitt A: Textliche Festsetzungen in Deutsch.
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