ᐅ Neubau Einfamilienhaus Hanggrundstück
Erstellt am: 30.01.20 19:44
B
BauherrFranken31.01.20 21:16Richtig, es ist der Nachbar rechts, wie es in #23 eingezeichnet ist. Der Bebauungsplan ist aus 1984 und somit nicht mehr zeitgemäß. Es hieß im Bauamt, was Nachbarn genehmigt wurde, wird auch uns genehmigt. Auch die Garagen sind im Bebauungsplan vorne eingezeichnet. Der Nachbar hat sie nun auch im Haus.
kaho674 schrieb:
Naja, beim TE ist es glaub ich direkt der Nachbar, wenn man der Karte in #23 glauben kann. Sieht zumindest so aus.Ist die Kehre, daher Anpassung des Firstes. War bei uns ge Nau so geplant in den Kurven.
B
BauherrFranken31.01.20 22:54Das kann natürlich sein. Blöd. Dann müssten wir im OG mit Gauben arbeiten.
ypg schrieb:
Drum lese genau und schreib es auch. Ich komm mit den Angaben nicht klar. Geschossigkeit ist 2 aber Kniestock Max. 1,125m? Wie geht das zusammen?
B
BauherrFranken31.01.20 23:41Ähnliche Themen