Neuanbau durch Nachbarn an Grundstücksgrenze

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Zuletzt aktualisiert 12.05.2025
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Y

ypg

Ich kann allerdings auch dieses hier im Netz finden
neuanbau-durch-nachbarn-an-grundstuecksgrenze-685934-1.jpeg
Was das im Umkehrschluss bedeutet, solltest Du Dir erklären lassen.
 
J

just4

Danke an beide.

Das problem ist jetzt, dass die Nachbarin fertigbauen will, am Freitag. Mutters Anwaltstermin ist erst eine Woche darauf.
Kurz vor dem Bau hatten sie sich nur mündlich darauf geeinigt, dass die Dachrinne rüber ragen darf, wenn sie die Hecke regelmäßig schneidet und nicht nur einmal im Jahr.

Jetzt ist der Bau wie gesagt bis auf den Ortgang und die Dachrinne so gut wie fertig (aktuell hängt da nur eine ersatzdachrinne).
Sie fühlt sich a, optisch von dem Bau jetzt überwältigt, obwohl es ein fensterloser Schuppen ist und wir nur Blick auf das Dach haben und b, über den Tisch gezogen, weil sie vorher nicht in den Bau genau eingeweiht wurde.

Deswegen ist sie jetzt von dem mündlichen vertrag erst mal zurück getreten und die ist natürlich angesäuert, die Nachbarin.
Meine Befürchtung ist jetzt, dass sie die Mutter verklagen könnte (falls rück/umbau), weil sie ja auf basis des mündlichen Vereinbarung den bau weiter gemacht hat und mutter denkt, sie ist im Recht, weil mündlich ja nichts bindendes ist und auf ihr Eigentumsrecht pocht.

Auch weil sie meint, der Bau übertrifft das Volumen von 75m³, aber ob sie eine Genehmigung hat, wissen wir nicht und maße konnte ich bisher nur grob schätzen. Höhe bis uns, 2,10m und Grenzlänge ca. 4,60m. Höhe bei ihm schätze ich mal auf 4m hoch an Hauswand und breite an der engsten Stelle 3m.

Ich weiss auch nicht, was passieren wird, wenn sie eigenmächtig und auf Berufung der vorherigen mündlichen Vereinbarung am Freitag beschliesst, das Dach fertig zu bauen. Verzwickte Lage.

Ein paar Sachen würden mich näher interessieren und ich bitte um eine etwas genauere Erläuterung:
Mich würde interessieren, warum du denkst, dass der Bau illegal ist?
Wie gesagt, meiner Googlerecherchen und Wiki: In Bayern wird kein Baulastenverzeichnis geführt, dort wird die Sicherung baurechtskonformer Zustände im Grundbuch vorgenommen.[2]
Warum muss sie die Grenze freihalten, Angeblich darf man doch bspw. "Gartenlauben" bis an die Grundstücksgrenze bauen und sogar 3m hoch?
Früher hatte meine Mutter noch nicht das nötige Geld gehabt (ich war noch klein und das Haus was noch nicht abbezahlt) um zu klagen oder sich erstmal rechtlichen Rat zu holen. Jetzt ist etwas locker, dank Abfindung und hätte wohl auch damals, ich glaube so vor 25 Jahren, gegen den alten Bau vorgegangen.
Wegen Brandschutz hatte sich sie mal gefragt, wegen der Ölcontainer und sie meinte, da ist sonst nichts brennbares gelagert, gut belüftet und die Dinger selbst in einer Auffangschale.
Privatsphäre nahmen wir an, gilt nicht, weils ein fensterloser Schuppen wird.
Ich habe doch die Grundrisse von dem Bauamt unserer Gemeinde. Tut mir leid, ich verstehe nicht ganz, warum nochmal damit hingehen oder meinst du wegen dem Neu/Anbau?

Das ganze Drama ist, dass meine Mutter auf die Eltern der Nachbarin eh nicht gut zu sprechen ist (frühere Zwists und sich eh aus dem Weg gehen, weswegen die Kommunikation überwiegend über mich und die Nachbarin ging) und ich mich eigentlich normal mit ihnen verstehe (noch), den Eltern, wie der Nachbarin und es eigentlich seit einigen Jahren sowas wie ein fragiler Frieden geherrscht hat, aber natürlich stehe ich bei sowas hinter meiner Mutter und habe doch etwas angst, dass sie da anwaltsmäßig und gerichtlich verrennt, aus finanzieller Sicht, weil sie sich nicht mehr alles gefallen lassen und zurück drängen will, endgültig, weil es ja meines Gefühls nach Mutter verzögertes Eigentumsrecht und Rücktritt von der mündlichen Vereinbarung gegen das der Nachbarin steht, die auf auf Basis der mündlichen Vereinbarung weiter bzw. fast fertig gebaut hat und Schadenersatz fordern könnte, wenn sie umbauen oder rückbauen müsste.

Vielen dank und gute Nacht.
 
J

Jesse Custer

Deswegen ist sie jetzt von dem mündlichen vertrag erst mal zurück getreten und die ist natürlich angesäuert, die Nachbarin.
Helft mir mal: ich habe im Hinterkopf, dass Verträge an sich NICHT in Schriftform getätigt werden müssen - insofern ist der "Rücktritt" auch erst mal nichtig.

Auch die Begründungen dafür sind wacklig - wenn vorher gesprochen wurde, wurde mit Sicherheit über Abmessungen o.ä. gesprochen. Wenn das inzwischen "gefühlt" zu mächtig ist, wird es schwierig. Auch schreibst Du, dass es an sich jetzt zwar massiver, aber auch sicherer sei.

Da wir hier schon sehr tief in persönlichen Befindlichkeiten stecken, kann ich nur sagen, dass ich persönlich bei einer derartig nahen Grenzbebauung meinerseits wohl die Füße still halten würde und mir bei der nächsten vergleichbaren Aktion VORHER Gedanken machen würde...

An Stelle der Nachbarin würde ich weiterbauen und der Dinge harren, die da kommen mögen...
 
N

nordanney

Wie schon @hanghaus2023 gesagt hat: die Last müsste bei der Nachbarin eingetragen sein. Laut Wiki in Abteilung ll des Grundbuches.
Eine Last wird immer im dienenden Grundstück eingetragen. Also nicht bei dem, der an die Grenze baut, sondern bei dem, der es erlaubt (dienendes Grundstück).
Insofern muss ich Dich korrigieren. Bei der Nachbarin würde es - falls überhaupt - höchstens irgendwo eine Randnotiz bei den Bauunterlagen geben. Die Dienstbarkeit deshalb auch zwingend bei der Mutter (Grunddienstbarkeit bei dem dienenden Grundstück - daher auch die Wortfindung. Das herrschende Grundstück - also der Nachbar - findet nichts in seinem Grundbuch).
Das problem ist jetzt, dass die Nachbarin fertigbauen will, am Freitag.
Das ist aber nicht Euer Problem, sondern dass der Nachbarin.
 
Zuletzt aktualisiert 12.05.2025
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