Negativbescheinigung / Negativzeugnis beim Grundstückskauf

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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Y

Yosan

Ist das rechtlich möglich? Habt ihr versucht rechtlich dagegen vorzugehen? In der jetzigen Kosten/Zinssituation kann das schon problematisch werden.

Normalerweise muss das Vorkaufsrecht ja auch ziemlich gut begründet werden und dann auch noch vom Stadt-/Gemeinderat abgestimmt werden.
Das ist ziemlich üblich, dass Gemeinden vorschreiben dass ein Bauzwang innerhalb von 3 Jahren (o.ä.) im Kaufvertrag steht
 
S

Schwabe23

Das ist ziemlich üblich, dass Gemeinden vorschreiben dass ein Bauzwang innerhalb von 3 Jahren (o.ä.) im Kaufvertrag steht
Ja aber nicht bei einem Privatverkauf sondern nur wenn die Gemeinde/Stadt das Grundstück verkauft. Das Vorkaufsrecht auszunutzen um Bauherren unter Druck zu setzen ist schon was „besonderes“
 
Y

Yosan

Ja aber nicht bei einem Privatverkauf sondern nur wenn die Gemeinde/Stadt das Grundstück verkauft. Das Vorkaufsrecht auszunutzen um Bauherren unter Druck zu setzen ist schon was „besonderes“
Nein, auch bei Privatverkäufen ist das durchaus üblich.
Damit möchten Kommunen verhindern, dass Grundstücke lustig unter Verwandten und Freunden über Generationen weitergegeben werden, falls doch noch irgendein Cousin des Urenkels kommt, der es wirklich bebauten möchte und in der Zwischenzeit hätte es aber schon x mal bebaut sein können.
 
S

Stainless

Also bei uns war das hoch spannend! Die Gemeinde hatte nur auf das Vorkaufsrecht verzichtet, wenn wir eine zusätzliche Baupflicht unterschreiben. Uns blieb nichts anderes übrig als das zu unterschreiben was uns jetzt bei den aktuellen Kostenexplosionen dazu zwingt zu bauen.
Falls in der Frist nicht gebaut wird, was würde dann passieren? Kann die Gemeinde dann im Nachhinein noch in den ursprünglichen Vertrag einsteigen?

In welcher Gegend war das grob? Gerne auch per PN.
 
S

Schwabe23

Kreis Biberach in BW. Die könnten dann zum ursprünglichen Kaufpreis das Grundstück zurück kaufen. Auf Steuer- und Notarkosten würde man dann aber wohl sitzen bleiben.
 
A

Axolotl-neu

Kreis Biberach in BW. Die könnten dann zum ursprünglichen Kaufpreis das Grundstück zurück kaufen. Auf Steuer- und Notarkosten würde man dann aber wohl sitzen bleiben.
Vielleicht mal zur Erläuterung.
1. Die Gemeinde hat nach dem Baulandmobilisierungsgesetz aus 2021 verbesserte Möglichkeiten, ihr gemeindliches Vorkaufsrecht auszuüben.
2. Die Frist beträgt neuerdings drei Monate
2. Kauf Ihr sogar oberhalb Verkehrswert (im Zweifel bemessen am Bodenrichtwert nebst Anpassungen), kann die Gemeinde bei Ausübung ihres Vorkaufsrechtes einen niedrigeren Kaufpreis festsetzen - aber nicht unterhalb des Verkehrswertes.
3. Folgen des Vorkaufsrechtes sind, dass zwischen Verkäufer und Gemeinde ein neuer Kaufvertrag zustande kommt. Es gibt keinen Eintritt in den mit Euch abgeschlossenen Kaufvertrag. Dieser wird rückabgewickelt.
==> Somit zu Deiner Anmerkung zu Kosten: Steuern gibt es für Dich keine, da Du kein Grundstück gekauft hast. Ob Du die Notarkosten zurück bekommst, ist noch nicht abschließend geklärt. Der BGH hat allerdings schon einmal entschieden, dass die Gemeinde die Maklerkosten zu erstatten hat. Also bestehen zumindest recht gute Chancen.
4. Der Käufer eines Grundstück hat allerdings unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, das Vorkaufsrecht abzuwenden. Er muss sich dann verpflichten, den Zielen der Gemeinde nachzukommen (Bebauung in x Jahren, bestimmte ökologische Vorgaben oder was auch immer). In der Praxis werden tatsächlich sehr häufig detaillierte Abwendungsvereinbarungen in Form von öffentlich-rechtlichen Verträgen geschlossen, die (anders als die einseitige Abwendungserklärung) teilweise weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Abwendungszweck hinausgehen und zudem Sicherheiten für die Gemeinden im Falle von Leistungsstörungen beinhalten.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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