Kaufvertrag / Teilung der Immobilie / Grundstück wie ansetzen

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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D

DG

Das Haus ist in drei Wohnungen aufgeteilt und vermietet.

Es geht auch gar nicht um die Finanzierung, sondern darum, dass anteilige Kreditkosten der Mietwohnungen steuerlich geltend gemacht werden können. Ergo muss man das irgendwie trennen und dem FA die Kosten/Anteile glasklar differenzieren können. Wenn Steuerberater/FA das auf Grund des Sachwertverfahrens nicht wollen bzw. der eigengenutzten Wohnung einen zu hohen Anteil beimessen - und vor diesem Problem steht der TE ja offensichtlich - dann löst man das eben durch getrennte Grundbuchblätter, wo man sich dann obendrein pro Grundbuch die (anteilige) Eigentümerzusammensetzung noch beliebig zusammenbasteln kann.

Wer hindert also den TE bzw. seine Familie denn daran, die Wohnungen getrennt im Teileigentum über 3 verschiedene Banken zu erwerben?

zB so:

Erdgeschoss: Ehepartner A/B zu je 50%, finanziert durch Bank X
1. OG: Ehepartner A und Oma zu 25/75%, finanziert durch Bank Y
2. OG: Ehepartner B und Kind zu 70/30, finanziert durch Bank Z

Abgeschlossenheitsbescheinigung muss vorliegen, sonst wäre die aktuelle Vermietung illegal. Ergo Aufteilung in Teileigentum möglich, ergo rechtlich drei verschiedene Eigentümer; dabei auch GbR zum Zwecke der V+V möglich. Damit ganz klar die einzelnen Kredite/Werte und im Endeffekt steuerliche Aspekte den einzelnen Wohnungen zuzuordnen.

Zudem ist afaik auch innerhalb der Familie immer noch die Über-Kreuz-Vermietung möglich, sodass evtl. sogar alle drei Wohnungen steuerlich als Mietobjekte gelten, wenn man innerhalb der Familie genügend Erwerber hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
N

nordanney

Ganz doofe Frage. Weißt Du mehr als ich?

Noch einmal: Der TE hat nichts davon geschrieben, dass es um drei ETWs geht, sondern um ein ganz normales 3FH!
Daher müsste er den ganzen rechtlichen Kram (Notar, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Teilungserklärung, Bildung von Teileigentum) im Rahmen des Kaufs veranlassen und produziert Kosten. Wofür? Er will das GESAMTE Haus kaufen.

Dein Beispiel kann funktionieren, aber im ersten Posting steht, dass der TE zwei Wohnungen vermieten möchte - somit ist gewünscht, dass das gesamte Objekt ihm gehört.

Was möchtest Du uns jetzt eigentlich wirklich sagen und welchen echten Tipp gibst Du???
 
T

toxicmolotof

Er will für die prozentuale Aufteilung des Kaufpreises (Vermietung/Eigennutzung) auf den Ertragswert abstellen. Ich finde, kann man machen, ob das FA das akzeptiert muss ein Steuerberater beantworten.

Bsp:
W1: Ortsübliche Miete 400 Euro
W2: Ortsübliche Miete 300 Euro
W3: Ortsübliche Miete 300 Euro

Kaufpreis 400.000 Euro, dann würde ich 240TEUR als Kredit für die vermieteten Wohnungen ansetzen und 160TEUR für die selbst genutzte Wohnung.

Einzig darauf will DG hinaus.
 
S

Saruss

Ganz doofe Frage. Weißt Du mehr als ich?

Noch einmal: Der TE hat nichts davon geschrieben, dass es um drei ETWs geht, sondern um ein ganz normales 3FH!
Daher müsste er den ganzen rechtlichen Kram (Notar, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Teilungserklärung, Bildung von Teileigentum) im Rahmen des Kaufs veranlassen und produziert Kosten. Wofür? Er will das GESAMTE Haus kaufen.

Dein Beispiel kann funktionieren, aber im ersten Posting steht, dass der TE zwei Wohnungen vermieten möchte - somit ist gewünscht, dass das gesamte Objekt ihm gehört.

Was möchtest Du uns jetzt eigentlich wirklich sagen und welchen echten Tipp gibst Du???
Ganz doofe Frage, hast du den ersten Post des Threaderstellers überhaupt gelesen?
 
H

HaraldHirsch

guten Morgen zusammen,

danke für die vielen Antworten und bitte keinen Streit :-)

die Lage ist so, dass die 3 Wohnungen in dem Haus seit über 20 Jahren durchgehend vermietet sind. Das Erdgeschoss muss frei werden für uns, die anderen beiden sollen aber vermietet bleiben. Das Haus kaufe ich allein und es soll auch komplett allein mir gehören.

Die Frage die sich stellt (und für die wir mehrere unterschiedliche Antworten vorliegen haben):
Kaufpreis 350.000 geteilt durch 3 (passt nicht ganz, da die Wohnung im 1. OG größer und moderner ist als die anderen, aber zum besseren Rechnen) ergibt 3x 116.000 Euro.
Kann ich nun einfach aufteilen nach 1x 116.000 Euro für unsere Wohnung und 2x 116.000 Euro für den Rest? Und für diese 2x 116.000 Euro dann auch die Vorteile bei der Steuer genießen? Aus verschiedenen Quellen höre ich ein klares Ja.

Unser neuer Steuerberater hier im Ort sagt aber, in den 350.000 muss das Grundstück berücksichtigt werden, das nutzen "wir allein" und kann nicht für die Finanzierung/Steuer des vermieteten Teils mit angerechnet werden.
Da das Grundstück enormen Wert hat, bliebe für die 3 Wohnungen fast nichts mehr übrig.

Was stimmt nun? :-(

Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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