Nachbar geht in Widerspruch nach genehmigten Bauantrag

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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N

NicoleS.79

Er hat tatsächlich AUF die Grenze gebaut, steht auch so im Vertrag. Da hat allerdings der Notar gepennt und wir wussten anfangs davon nichts.
Allerdings kommt auf die Seite unser Carport. Haus steht gute 4m entfernt von der Grundstücksgrenze. Und es grenzen dann nur Carport und Garage aneinander, naja, mit 50cm Raum aufgrund der Stützmauer, die wir neben seine Stützmauer bauen.

Wir haben unsere Akte und es ist wirklich zum Heulen. Wirklich! Ich war noch nie so unsagbar wütend auf einen Menschen, noch nie. Und ich bin ein sehr friedlicher und harmoniebedürftiger Mensch.

Er hat eine Bauvoranfrage gestellt, die jetzt genehmigt wurde oder wie das heißt für seine Garage, die er jetzt nach 20 Jahren noch bauen muss. Der gute Mann ist übrigens Rentner (fast 70).

Er wusste im Januar wie unser Haus geplant war (von wem auch immer) und letztendlich beantragt wurde es aber anders. Und daran zieht er sich nun hoch. Der ursprünglichen Planung hätte er zugestimmt *haha*, allerdings das Bauamt nicht, daher die Änderungen.
Weiterhin beantragt er die sofortige Aussetzung der Vollziehung unserer Baugenehmigung bis seine Garage geklärt ist und unsere Bauweise. (?)
Und er schaltet einen Anwalt ein.

In zwei Wochen will das Bauamt entschieden haben und wahrscheinlich geht das ganze vor´s Ladesverwaltungsgericht und dann stehen wir echt alt dar und der Nachbar freut sich.

LG
Nicole
 
kaho674

kaho674

Ich verstehe die Sache nicht ganz. Ist der Nachbar von der Ausnahmeregelung, die Ihr erwirkt habt, direkt betroffen? Sind Abstände zu ihm kleiner, als gesetzlich vorgeschrieben?
führe doch mal genau alle Ausnahmen auf, die Ihr in Anspruch nehmt. Einige kennen sich hier ganz gut aus und können die Sachlage zumindest für diese schlaflose Nacht für Dich ein wenig einschätzen.

Ansonsten erst mal Ruhe bewahren. Nicht Ihr habt den Streit mit dem Nachbarn, sondern die Behörde.
 
N

NicoleS.79

Danke Katja,

hier in Kürze unser Antrag - habe hier drei Kinder herumspringen.

1. Baugrenze: festgesetzt ist die Lage der baugrenze im Abstand von 0,5m zur östlichen Flurstücksgrenze, beantragt ist eine Überschreitung mit der NÖ Gebäudeecke um 1,50- (insgesamt 5,25qm)
2. Gebäudetiefe: festgesetzt ist eine Gebäudetiefe von 12m, beantragt ist eine Tiefe von 13,42m
3. Dachneigung - festgesetzt ist eine Dachneigung von 28°-38° - beantragt sind 22° Dachneigung
4. Aufschüttungen - festgesetzt sind 0,50. Aufschüttung, beantragt sind im Mittel 1,85m über die gesamte Südseite entlang der Straße

Begründung: Die Befreiungen sind erforderlich, weil das Grundstück trapezförmig verläuft und einen funktionierende rollstuhlgerechte Planung unter Berücksichtigung der hinten immer schmaler werdenden Grundstücksbreite erforderlich war. Im Gebiet sind bereits unterschiedliche Dachneigungen vorhanden. Die Abweichungen sind geringfügig.
Auf Grund des stark hanggeprägten Grundstücks ist der Zufahrts- und Zugangsbereich zum Gebäude auszugleichen. Der westliche Nachbar (unser besagter Nachbar) hat in gleicher Weise entsprechende Auffüllungen umgesetzt.

1-3 wird vollumfänglich zugestimmt, Punkt 4 nicht komplett. Bei 4. ist zu beachten, dass die geplante Aufschüttung bis zur östlichen Nachbargrenze (das Grundstück ist noch frei mit viel altem Baumbestand) nicht zulässig ist. gegen eine Fahrrampe in den Garten für den Rollstuhl östlich des Hauses in 2m Breite ist jedoch nichts einzuwenden.

4. haben wir mit Hilfe vom Architekten schon geändert.

Diese Änderungen will besagter Nachbar allerdings nicht sehen.

Weiter wurde nichts beanstandet.
 
H

haydee

Das ist mehr als ärgerlich.
Bewahre Ruhe. Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht.

Dein Nachbar wird wenig machen können, das ihr baut.
Ist er von den Ausnahmeregelungen betroffen?
Wenn ja welche Nachteile entstehen ihn?

Vermutlich ist er einfach nur ein Nörgler dem es nicht paßt, das dort gebaut wird. Kinder im Garten bedeutet Krach. Das will er nicht.
 
E

EinMarc

Glaube ich jetzt weniger... Ich bin jetzt auch nicht der größte Fan schreiender Kinder, aber sich einzubilden, dass man mit o.g. Maßnahmen jemanden dazu bringen würde auf einem bereits gekauften Grundstück NICHT zu bauen ist doch sehr realitätsfern^^
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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