Mit Erker in die Abstandsflächen - in diesem Fall zulässig?

4,80 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Mit Erker in die Abstandsflächen - in diesem Fall zulässig?
>> Zum 1. Beitrag <<

Y

ypg

Und der Architekt zeichnet nur durch uns vorgeschlagene Varianten
???? Was ist das für ein Architekt? Wofür bekommt er Honorar? Oder ist er bei dem GÜ angestellt, der Euch Euer Häuschen bauen soll?

Beim Vergrößern des Hauses fällt mir ein dass ja die Grundflächenzahl von 0,4 nicht überschritten werden darf. Werden Wege und Vorgarten hierbei eingerechnet? Oder nur Haus, Garage und Stellplatz?
Das sollte in Deinem Bebauungsplan stehen oder der Architekt wissen.

Schade, die zündende Idee fehlt nämlich gerade. Sind gerade etwas in einem ideenlosen Tief seit dem Kellerwegfall.
Warum solltest Du auch die Brücken und Anwendungen kennen, die der Architekt gelernt hat?
Ich verweise gern auf den Anhang dieses Posts https://www.hausbau-forum.de/threads/grundrissplanung-bitte-vor-Thread-Erstellung-lesen.11714/

Gruss Yvonne
 
A

Aloadihoa

Ja, Architekt vom GÜ. Hier muss ich einfach selbst auch Ideen haben damit ich am Ende halbwegs zufrieden bin...
 
Y

ypg

Die Gesamtbreite der vorspringenden Gebäudeteile darf nicht mehr als 1/3 der Gebäudebreite betragen.
Damit ist übrigens die Gesamtbreite aller Erker gemeint. Wenn Du 11,5 Meter als Gebäudebreite hast, darfst Du Max insgesamt 11,5 / 3 Meter Erkerbreite haben, also insgesamt unter 4 Meter bleiben.

Wenn ich mich nicht laienhaft irre
 
A

Aloadihoa

Den Bebauungsplan habe ich ja oben verlinkt. Der Punkt A4.3 handelt halt eigentlich vom Überschreiten der Baugrenzen. Letzter Absatz ist dann der von dir zitierte Satz. Betrifft dieser dann nicht mehr das Überschreiten von Baugrenzen?
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2298 Themen mit insgesamt 80201 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben