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ᐅ Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck


Erstellt am: 17.01.2020 18:03

ltenzer 18.01.2020 12:00
kaho674 schrieb:

Was mir auch unklar ist: Wer zahlt jetzt eigentlich den Weg zum Hinterhaus? Und wer zahlt für das Land? Eigentlich müsste es doch zu 100% dem Hinterhaus zugeschlagen werden. Was soll das Vorderhaus damit? Hat doch null Nutzen davon.

Den Preis für das GFL-Recht hat der Nachbar vermutlich schon irgendwann an den jetzigen oder ehemaligen Eigentümer von Tolentinos Wunschgrundstück gezahlt -> im Kaufpreis des Grundstückes enthalten.

Tolentino kann trotzdem froh sein, wenn ihm dieser Streifen auch gehört. Er kann ihn als Zuwegung nutzen und muss auch keine 3 Meter Abstand davon halten, wie es bei fremdem Eigentum der Fall wäre.

kaho674 18.01.2020 12:05
Tolentino schrieb:

Was ich noch nicht verstanden habe (oder vielleicht bin ich einfach anderer Meinung) ist, warum es besser ist, zwei kleinere Streifen vor und hinter dem Haus zu haben, als einen etwas größeren vorne.
In meiner Vorstellung gibt die größere zusammenhängende Fläche mehr Weite und auch mehr Möglichkeiten.
Im Grunde hast Du recht.
Es geht eher darum, dass Du vorn auf dem Streifen nichts stellen darfst. Wenn nicht mal Stellflächen erlaubt sind, dann vermutlich auch kein Carport, Schuppen oder sonst irgend ein Zelt. Heißt also, Fahrräder, Autos und Mäher müssen anderswo unterkommen und da bietet sich die anderer Seite an, da dort die Randbebauung möglich wäre.
Bei Hausbreite 11m hättest Du sonst ja nur 2,30m für das Auto und das ist m.E. zu wenig. Klar könnte das Haus schmaler sein, aber dann verlierst Du eben wieder in der Tiefe am Garten. Aber vielleicht warten wir erst mal, ob Du überhaupt ne Chance auf das Land hast?

kbt09 18.01.2020 12:07
Der Vorteil von


ggü.


  • frei in der Positionierung der Eingangstür (ob Nord oder West)
  • die 4m Abstand nach Norden sollten es auch sein .. schon, damit man den Schwenk auf den Stellplatz machen kann. Alternativ:
    • klären, ob auf der GFL-Rechtsfläche am Ende ein Carport stehen darf ... im Gegensatz zur Garage hat der ja keine Bodenplatte
  • Fraglich ob Unterstand in den 5m-Streifen darf .. bei Katjas Version könnte man auf jeden Fall hinter den rechten Stellplatz noch einen Schuppen auf Grenze bauen
  • Bei Katja läßt sich auch im Westen/Nordwesten mit Hecke noch angenehm sitzen ... Abendsonne im Sommer

Mein Ansatz war so, Technik unter dem Dach (wobei Haus vielleicht einen Hauch zu große:

Übersichtlicher Grundriss des Hauses mit Grundstück und Garten von oben.



Grundriss eines Apartments: Küche/Essen, Wohnzimmer, Büro, Flur, Bad.

11ant 18.01.2020 12:10
Tolentino schrieb:

dass das Grundstück schon auch Einfluss auf den Grundriss hat
... ist zweifelsohne zutreffend, und Einschränkungen sind gut zu kennen und zu nennen. Aber sie mehr oder weniger zum Motto der Grundrissfindung zu machen, scheint mir die Huhn-Ei-Folge zu verdrehen - genauso wie mit
Tolentino schrieb:

Aber wenn du sagst, dass es eigentlich super einfach ist...
mein "fang Dich nicht in zusätzlichen Fesselungen" als "ohne zusätzliche Fesselungen hext sich das von selbst" mißzudeuten.
Tolentino schrieb:

So war das nicht gemeint. "Buddy" ist doch keine Affäre?
Es war ein Ausdruck dessen, dass die wohl wissen, was da geht und was nicht.
Wenn die nicht heute miteinander schnaxeln, sondern bloß in der Schulzeit zusammen im Kino waren, ist diese Connection ja noch schwächer für Deine Zwecke belastbar als ich dachte

kaho674 18.01.2020 12:14
Ja, ich fürchte det TE unterschätzt die Menge an Dreirädern, Fahrrädern, Mähern, Gartenstühlen, Unkrautstechern uvm., die dann alle im Anschluss an die Auto-Stellfläche gern eine kleine Hütte hätten.

ypg 18.01.2020 12:22
Mensch Leute, Ihr macht einen Denkfehler!
Tolentino schrieb:

Planoben sind ja die 3m GWL-Recht, die ich ja aber auch befahren kann. Ich könnte dann doch reindrehen
ltenzer schrieb:

Ich meinte nicht auf dem Streifen parken, sondern den Streifen selber als Zufahrt zu nutzen und hinter dem Haus zu parken. Weil dort könntest Du einen befestigten Stellplatz auf der Grundstücksgrenze ausbauen.
kaho674 schrieb:

Bin ganz bei @ltenzer, würde aber beide Stellflächen zusammen hinters Haus legen und das Haus als Rechteck planen:

Auf 3 Meter Breite kann man nicht einschlagen, dass man auf 90 Grad parken kann. Das geht nicht, außer man nimmt noch nen Meter dazu und jedes Mal 5 Minuten Zeit zum kurbeln.
Oder einen Kran.
Allerdings verstehe ich nicht, warum man sich auf die quadratische Form festbeißt: 3 Kinderzimmer bringt man besser in einer länglichen Form rein, und die ist hier unverkrampft machbar.
gflcarportschuppenstellplatz