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ᐅ Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck


Erstellt am: 17.01.2020 18:03

Tolentino 18.01.2020 13:41
Sorry hab da irgendwas falsch gemacht, der Beitrag sollte noch gar nicht raus..

Also die Doppelhaushälfte ist mehr so der Fallback fehlt da oben noch.

Und dann Kamm ja noch:
11ant schrieb:

Auch mal ´ne nette Info für Beitrag #37. Vielleicht kämen ja - gerade wo schon beigeladen wurde - gescheitere Vorschläge hierzu, wenn Du die umliegenden Flurstücke mit darstelltest :-(

Hast ja recht.

Ich habe es hier mal dargestellt. Die Fläche stimmt nicht ganz, da Sweethome 3D keine komplett freien Winkel kann (oder da gibt's eine Einstellung die ich nicht kenne) Die Maße sind dann eher zur Orientierung da.

Also der Teilungsvorschlag kommt vom Makler und fürs hintere Grundstück gibt's schon reservierende Interessenten.
Das Grundstück hat insgesamt gute 950 m²


Lageplan: Straße links, orange Rand um grünen Innenhof, graues Gebiet rechts, Kompass oben links

Planoben und Planunten gibt es jeweils auch anschließende Grundstück die aber nicht zur Dispo stehen.

Ich wüsste aber ehrlich gesagt nicht, wie man hier sinnvoller teilen könnte, außer, dass man sich irgendwie in der TE noch einig über die Rechte und Pflichten vom GFL-Recht einig wird.
Der Abrissbestand liegt fast vollständig auf dem hinteren Grundstück, sodass es schon den Vorschlag gab, bei hälftiger Kostenteilung mir beim Preis noch ein bisschen entgegen zu kommen, da ich bei echter Abrissteilung ja viel weniger Kosten hätte.
Das könnte man ja mit einer nachbarschaftlichen Teilung des GFL-Streifens mit berücksichtigen...

Gerade eben Beitrag gelesen.
wieso Grundflächenzahl? Inwiefern wäre der Streifen überbaute Fläche?

kaho674 18.01.2020 14:00
Sozusagen Grundflächenzahl II - die Fläche würde ja definitiv als Straße / Weg angelegt und dürfte dann von den zur Überschreitung zulässigen qm abgehen, richtig?

ypg 18.01.2020 14:02
kaho674 schrieb:

Exakt meine Frage! Wer zahlt das und bei wem gehen dann die qm von der Grundflächenzahl ab?

Immer die Sache des Eigentümers.
Man kann sich intern einigen, aber zuständig und in der Pflicht ist der Eigentümer. Auch bei der jährlichen Grundsteuer

Tolentino 18.01.2020 14:03
kaho674 schrieb:

Sozusagen Grundflächenzahl II - die Fläche würde ja definitiv als Straße / Weg angelegt und dürfte dann von den zur Überschreitung zulässigen qm abgehen, richtig?

Arrgh. Also so wie du das schreibst, absolut naheliegend, aber ich habe daran nicht gedacht. bzw. Ich dachte das ist dann halt so nen festgefahrener Streifen. Hätte nie daran gedacht, dass das von meiner Grundflächenzahl abgeht. Dann müsste da in der Tat eine andere Regelung her.

Habe gerade noch mal nachgerechnet. Eigentlich sind das ja knapp 64 m² die wir uns ja mehr oder weniger teilen. Da könnte man auf die Idee kommen, diesen Streifen auch wirklich durch zwei zu teilen und sich ein gegenseitiges GWL-Recht einzuräumen.
So wäre es zumindest fair. Und ich würde nach derzeitigem Stand auch noch mehr zahlen...

ypg 18.01.2020 14:09
Tolentino schrieb:

Arrgh. Also so wie du das schreibst, absolut naheliegend, aber ich habe daran nicht gedacht. bzw. Ich dachte das ist dann halt so nen festgefahrener Streifen. Hätte nie daran gedacht, dass das von meiner Grundflächenzahl abgeht. Dann müsste da in der Tat eine andere Regelung her.

Habe gerade noch mal nachgerechnet. Eigentlich sind das ja knapp 64 m² die wir uns ja mehr oder weniger teilen. Da könnte man auf die Idee kommen, diesen Streifen auch wirklich durch zwei zu teilen und sich ein gegenseitiges GWL-Recht einzuräumen.
So wäre es zumindest fair. Und ich zahle auch noch mehr...

Allerdings:
100qm für Haus mit Terrasse, 100qm für Nebenanlagen...
65qm gehen für diese Auffahrt weg, verbleiben 35.
Oben in der Nordecke, wo Ihr die Autos geplant habt, kommt ein Schuppen hin für den Kinderfuhrpark und Gartensachen, vorn ein Stellplatz an der Auffahrt beginnend mit Rangierfläche ... Zufahrt zum Eingang... das kommt knapp hin.
Alles weitere braucht man nicht bzw macht man keinen grossen Akt von. Gehwegplatten ums Haus muss man ja nicht genehmigen lassen.

Aber: ich würde die Auffahrt nicht zahlen wollen. Auch nicht kaufen.

Tolentino 18.01.2020 14:16
'
ypg schrieb:


Aber: ich würde die Auffahrt nicht zahlen wollen. Auch nicht kaufen.
Naja da sind wir wieder beim wollen und können.
Allerdings hast du insofern Recht als dass hier ein ganz schönes Ungleichgewicht bezüglich der Preise ist. Die andere Partei zahlt nach dem Vorschlag deutlich weniger (ca. 15-20%) und hat defacto aber gar nicht weniger Land. Wenn ich den Streifen wirklich hälftig anrechne, haben die ja danach 482 und ich 468.
Die dürfen halt nur 1,5 stöckig bauen ich 2 stöckig, aber ob das 35 TEUR wert ist?

Ich werde da auf jeden Fall noch mal mit dem Makler drüber reden. Auch wenn ich dann evtl. als schwieriger Kunde gelte und meine Chancen aufs Grundstück verringere...
sweethome 3dgrundstückgrundflächenzahlauffahrtmaklergfl