ᐅ Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck
Erstellt am: 17.01.20 18:03
Tolentino 22.11.23 13:06
Planrechts.
Ich kann es jetzt mit Haus und Pflaster sowie Wärmepumpe auch schon ganz gut abschätzen. Es geht, vor allem weil wir entgegen der allerersten Planungen nach planoben ja doch 4,50m Abstand und nach planrechts 5m Abstand haben. Vorne haben wir dafür nur noch 4,60 Abstand und wollten einen Zaun für den Hund bzw, ich will irgendwann mal noch nen kleinen Sitzplatz vor meinem Büro, deswegen wollten wir da keinen Inoffiziellen Stellplatz machen. Offiziell dürfen wir ja in dem Raum 5m zur Straße hin eh nichts festens hinbauen - wobei das in der Baugenehmigung schon entkräftet wurde, weil das Haus an sich ja keine 5m mehr weg steht.
Tatsächlich hält sich in der Nachbarschaft auch mit Gartenhäusern keiner an diese Regel. Ich habe den Verdacht, dass es sich auf die wirkliche Straße bezieht. Aber zwischen Straße und Privatgrund ist jeweils immer noch eine Art Pufferparzelle die ganze Straße entlang. Naja anyway wir kommen klar, wenn ich irgendwann mal verkaufen sollte, kann ja der Käufer gerne seinen Stellplatz nach vorne packen.
Wenn ich evtl. nächstes Frühjahr zumindes abgerüttelt habe kann ich mal mit dem Volvo testen wie gut es geht, ich werde dann berichten.
Ich kann es jetzt mit Haus und Pflaster sowie Wärmepumpe auch schon ganz gut abschätzen. Es geht, vor allem weil wir entgegen der allerersten Planungen nach planoben ja doch 4,50m Abstand und nach planrechts 5m Abstand haben. Vorne haben wir dafür nur noch 4,60 Abstand und wollten einen Zaun für den Hund bzw, ich will irgendwann mal noch nen kleinen Sitzplatz vor meinem Büro, deswegen wollten wir da keinen Inoffiziellen Stellplatz machen. Offiziell dürfen wir ja in dem Raum 5m zur Straße hin eh nichts festens hinbauen - wobei das in der Baugenehmigung schon entkräftet wurde, weil das Haus an sich ja keine 5m mehr weg steht.
Tatsächlich hält sich in der Nachbarschaft auch mit Gartenhäusern keiner an diese Regel. Ich habe den Verdacht, dass es sich auf die wirkliche Straße bezieht. Aber zwischen Straße und Privatgrund ist jeweils immer noch eine Art Pufferparzelle die ganze Straße entlang. Naja anyway wir kommen klar, wenn ich irgendwann mal verkaufen sollte, kann ja der Käufer gerne seinen Stellplatz nach vorne packen.
Wenn ich evtl. nächstes Frühjahr zumindes abgerüttelt habe kann ich mal mit dem Volvo testen wie gut es geht, ich werde dann berichten.
11ant 22.11.23 15:34
Tolentino schrieb:
Meine Frau hat jetzt schon gesagt, dass sie da nie hinfahren wird.Meine Tante parkt vorwärts schneller ein als ich rückwärts - ist Deine Frau auch von dieser Sorte ?Tolentino schrieb:
Ich habe den Verdacht, dass es sich auf die wirkliche Straße bezieht.Üblich ist "Straßenbegrenzungslinie", nicht "Straßenparzellengrenze".Tolentino schrieb:
Wenn ich evtl. nächstes Frühjahr zumindes abgerüttelt habe kann ich mal mit dem Volvo testen wie gut es geht, ich werde dann berichten.Was für ein Völvchen hast Du denn; auch mit Niveauregulierung wie die meisten als Baustellenkombi eingesetzten T-Limousinen ? Tolentino 22.11.23 15:58
11ant schrieb:
ist Deine Frau auch von dieser Sorte ?Nein, eher sehr ängstlich bis panisch wenn es eng und unübersichtlich wird. Rückwärts fahren ist immer unübersichtlich, die Einfahrt auf jeden Fall auch vorwärts zu eng für sie.11ant schrieb:
Üblich ist "Straßenbegrenzungslinie", nicht "Straßenparzellengrenze".Was ich meine ist, das öffentliche Straßenland besteht aus zwei Reihen von Flurstücken. Meine Idee war, dass die Straße eben auf einer Reihe von Flurstücken liegt und zwischen meinem Haus und eben diesen Flurstücken noch eine Reihe liegt. Aber ich habe eben im Onlinekartenmaterial nochmal geschaut und die Pufferflurstücke sind genau auf der anderen Straßenseite. Also keine Ahnung wo die Sachbearbeiterin im Bauuamt die 5m damals her hatte, sie scheinen jedenfalls nicht zwingend zu sein. Oder beziehen sich auf eine andere Linie (z.B. Asphaltierte bzw betonierte Straße o.ä.).11ant schrieb:
Was für ein Völvchen hast Du denn; auch mit Niveauregulierung wie die meisten als Baustellenkombi eingesetzten T-Limousinen ?V70 I. Also konstruktiv der letzte 850er, aber schon mit neuerem 20V Motor, der angeblich unkaputtbar sein soll (stimmt nicht, gin schon kaputt, aber hatte einen klaren Grund und läuft wieder). Der hat keine Niveauregulierung, aber mir trotzdem als Baufahrzeug und noch mehr als Reisefahrzeug schon treue Dienste geleistet. Tolentino 26.11.25 21:33
Apropos
Der ist fast 4,73m lang. rückwärts kommt man ohne rangieren rein, wenn man richtig ansetzt und das trotzdem die 5m Breite nicht ganz nutzbar sind (ist gerade ein bisschen Altholz gelagert). Am Anfang habe ich natürlich schon mehrfach rangiert, aber es geht auch ohne. Wie das mal ist, wenn noch Pfosten vom Carport da stehen oder evtl 50cm von Mauern einer Garage eingenommen werden, muss ich sehen, aber ich bin zuversichtlich dass das machbar ist.
Wie gesagt, rückwärts reingefahren.
Tolentino schrieb:Der Stellplatz ist zwar immer noch nicht fertig, aber ich musste anlässlich des ablaufenden TÜVs meinen V70 jetzt trotzdem dort parken (ist im Prinzip verdichteter Schotter).
Bin aber nach wie vor recht zuversichtlich dass es machbar ist. Also für mich.
Der ist fast 4,73m lang. rückwärts kommt man ohne rangieren rein, wenn man richtig ansetzt und das trotzdem die 5m Breite nicht ganz nutzbar sind (ist gerade ein bisschen Altholz gelagert). Am Anfang habe ich natürlich schon mehrfach rangiert, aber es geht auch ohne. Wie das mal ist, wenn noch Pfosten vom Carport da stehen oder evtl 50cm von Mauern einer Garage eingenommen werden, muss ich sehen, aber ich bin zuversichtlich dass das machbar ist.
Wie gesagt, rückwärts reingefahren.
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