ᐅ Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck
Erstellt am: 17.01.20 18:03
kaho67418.01.20 14:22
Man muss beachten, dass der Nachbar mit der Grundflächenzahl auch noch was bauen will. Das will genau überlegt sein, damit beide Grundstück sinnvoll bebaut werden dürfen.
Tolentino18.01.20 15:12
Ok also Antwort vom Hausbauer ist:
1. Der Weg nimmt keine Grundflächenzahl weg
2. wir dürfen für Nebenflächen nicht 23% mehr bauen, sondern insgesamt mit 0,23 von 500m² bebauen (also 115m²). D.h. wir benötigen den Streifen auch voll sonst kriegen wir die Fläche nicht hin. Und größer als 10*8 dürfen wir dann auf keinen Fall werden.
80 Haus
12 Terrasse
15 Stellplatz
8 Schuppen
Puh.
Wird wieder alles ganz schön knapp
1. Der Weg nimmt keine Grundflächenzahl weg
2. wir dürfen für Nebenflächen nicht 23% mehr bauen, sondern insgesamt mit 0,23 von 500m² bebauen (also 115m²). D.h. wir benötigen den Streifen auch voll sonst kriegen wir die Fläche nicht hin. Und größer als 10*8 dürfen wir dann auf keinen Fall werden.
80 Haus
12 Terrasse
15 Stellplatz
8 Schuppen
Puh.
Wird wieder alles ganz schön knapp
kaho67418.01.20 16:07
Ich denke, die Rechnung geht eher so:
950 x 0,3 (Grundflächenzahl 0,2 + 50% der Grundflächenzahl = 0,1) = 285
285 - 64 Weg = 221
221 / 950 = 0,23
Heißt: für beide Grundstücke bleibt eine Grundflächenzahl I+II von 0,23 übrig. Da der Weg ja zu 100% zu Grundflächenzahl II zählt, drückt das Amt bei den 0,03 ein Auge zu bzw. braucht Ihr eh noch irgendwo nen Fußweg zur Haustür, so dass es in Wahrheit vermutlich von seiner "Großzügigkeit" gar nichts weiß.
Also der Weg zählt sehr wohl komplett dazu und mindert die bebaubare Fläche insgesamt. Der Verkäufer zieht ihn nur schon gleich ab, damit er auch beide Grundstücke geteilt und verkauft bekommt und die Käufer nicht anfangen, sich irgendwelche Alternativen auszudenken.
950 x 0,3 (Grundflächenzahl 0,2 + 50% der Grundflächenzahl = 0,1) = 285
285 - 64 Weg = 221
221 / 950 = 0,23
Heißt: für beide Grundstücke bleibt eine Grundflächenzahl I+II von 0,23 übrig. Da der Weg ja zu 100% zu Grundflächenzahl II zählt, drückt das Amt bei den 0,03 ein Auge zu bzw. braucht Ihr eh noch irgendwo nen Fußweg zur Haustür, so dass es in Wahrheit vermutlich von seiner "Großzügigkeit" gar nichts weiß.
Also der Weg zählt sehr wohl komplett dazu und mindert die bebaubare Fläche insgesamt. Der Verkäufer zieht ihn nur schon gleich ab, damit er auch beide Grundstücke geteilt und verkauft bekommt und die Käufer nicht anfangen, sich irgendwelche Alternativen auszudenken.
kaho67418.01.20 16:09
Wäre zu überlegen, ob man den Weg lieber an die Stadt verkauft.
11ant18.01.20 17:42
Tolentino schrieb:
Ich habe es hier mal dargestellt.Vergebliche Mühe, denn so erkennt man keinerlei Zusammenhang über den der beiden Grundstücksteile untereinander hinaus; d.h. man hat keine Chance, evtl. zu einem besseren Vorschlag zu finden.Ich schließe mich der Fraktion an, die den Weg als drittes Flurstück empfiehlt, welches beiden Nachbarn gemeinsam gehört. : könnte dabei eine Abstandsfläche darauf übernommen werden, ohne daß dies eine (nicht versiegelnde) Befestigung der Fahrgasse ausschlösse ?
kaho67418.01.20 17:47
Es scheint ja eindeutig, aber nur zur Vollständigkeit. An den beiden Grundstücken liegen keine weiteren Straßen an?
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