Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck

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Zuletzt aktualisiert 15.10.2024
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Tolentino

Tolentino

Das hatte ich überlesen bzw. für einen ausgewiesenen Positionspreis gehalten. Nach meiner Einschätzung ist das so wenig weit vom Preis entfernt, daß ich dafür nicht das Faß eines weiteren Lieferanten (und einer weiteren Gewährleistungspartei) aufmachen würde.
Ja, war halt ursprünglich im Pauschalpreis drin. Ich hatte ehrlich gesagt mit deutlich weniger gerechnet. Ja die Geschichte mit nicht mehr aus einer Hand und dass dann der GÜ bei fehlender Dichtigkeit die Schuld dem Gewerk zuschieben könnte besteht natürlich. Andererseits kostet ja bei dem jeder Rollladen 800 EUR mehr und er will erstmal nicht die 232,5cm hoch machen. Es kann zwar sein, dass der Fensterbauer das an sich doch macht, schließlich habe ich auch einen Aufpreis für das große Treppenhausfenster erhalten (1.650 EUR), aber ich vermute auch hier einiges an Aufpreis, bei 6 Bodengleichen Fenstern.
Auch hat sich der GÜ ja mit der Vorbereitung, das nachträglich ein Vorbaukasten so eingebaut werden könnte, dass der einigermaßen bündig mit der Fassade liegt, bzw eben nicht vorm Fensterglas liegen muss. Da hattest du ja geschrieben, dass das bei monolithischer Bauweise eigentlich kein Problem sein dürfte.
All diese Themen hatten mich ja dazu gebracht, überhaupt nach der möglichen Gutschriftsumme zu fragen.
Eine Option ist jetzt noch aufgetaucht, dass man drüber reden könne, leere Aufsatzkästen einzubauen. Aber da kenne ich den Aufpreis noch nicht.

Anyway mein Schwieva in spe ist ja Fensterbauer. Der rechnet jetzt mal ein Angebot. Mit Material liegen wir vsl. (von ihm überschlagen) bei besserem Standard (Sicherheitsglas, Rollläden schon dabei, abschließbare Oliven) bei etwa der Hälfte des Betrags. Käme halt noch Einbau dazu. Da muss er dann halt mal schauen. Alleine mit mir als Handlanger wird das wohl zu viel Aufwand, aber er kann Leute dazu nehmen, die dann natürlich schon bezahlt werden wollen.
Der scheut sich nicht vor denkbaren Konflikten bzgl. Gewährleistung. Ist sich halt sicher, dass er gute Arbeit machen würde.
Ich harre da mal der Dinge und warte noch die Gespräche mit Fensterbauer und GÜ ab.

LG

Tolentino
 
Tolentino

Tolentino

So ihr lieben, es geht weiter beim fleißigen Gewerke rauspflücken.
Kleines Update vorab: Ich werde wohl die Fenster wirklich rausnehmen und mit meinem Schwieva machen.
Am Ende kriege ich so zum Betrag der Gutschrift alle Fenster in RC2 (damit automatisch auch besseren Schallschutz) mit Aufsatzrollläden im OG und Raffstoren im EG.
Inzwischen waren wir auch zur Bemusterung beim Innentürenbauer und beim Treppenbauer.
Aufpreis für unsere Wünsche beim Türenmensch: 1500 EUR. Klingt jetzt nicht viel, aber, ich würde 2.900 gutgeschrieben kriegen. Für 10 Türen. Auch hier müsste ich mit ca. 2/3 Kosten über meinen Schwieva hinkommen.
Der Treppenbauer hat dem Fass fast den Boden ausgeschlagen. Der will für unsere Sonderwünsche (Weiß lackiert, Esche statt Buche, Setzstufen) knappe 4500 EUR Aufpreis! Das ist schon mehr, als die Standardbuchentreppe komplett kosten würde. Ich hatte schon woanders einen regionalen Treppenbauer eine Anfrage gestellt und hier kostet die komplette Treppe in Weiß zwischen 5 und 6 TEUR, also runde 1000 EUR weniger.
Es sieht so aus, dass ich gerade ein Gewerk nach dem anderen aus meinem pauschalen Werkvertrag rausnehmen muss, weil die Aufpreise mich sonst arm machen.
Was glaubt ihr worauf muss ich weiteren Verlauf besonders achten insbesondere im Hinblick auf Gewährleistungsübergänge, Schnittstellen etc.
Also so Themen wie welches Gewerk kümmert sich denn eigentlich im Standard um gewisse Arbeiten wie Silikon/Acrylfugen, Abdichtungen, Anschlüsse?

Danke und Gruß

Tolentino
 
Tolentino

Tolentino

Interessantes Update:
Das Wohnungsamt, was über den Antrag für Zweckentfremdung entscheidet, hat mich angerufen, nachdem ich eine Erlaubnis darüber zurückgeschickt habe.
Da ich noch nicht offiizieller Eigentümer im Grundbuch bin, kann ich gar nicht Antragsteller sein, bzw. benötige eine Vollmacht des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers. Ich hatte eigentlich gedacht (und auch mit dem Notar abgeklärt) dass die Bauvorbereitungsvollmacht im notariellen KV, dafür ausreichend sein müsse.
Wohnungsamt stellt sich quer. Also muss ich nochmal eine Vollmacht einholen.
Durch die vorzunehmende Teilung des Grundstücks wird's nochmal komplizierter, weil im Außenverhältnis nur einer der neuen Eigentümer die Verpflichtung zur Schaffung von Ersatzwohnraum übernehmen kann. Dies ist ja eigtl. durch die Neubauvorhaben schon gegeben, aber man unterwirft sich auch einem maximalen Mietpreis. D.h. sollte es während der Bauphase durch was auch immer zur Notwendigkeit kommen den Neubau nach Fertigstellung vermieten zu müssen, geht das nur zu einer Mietpreisbindung.
Letzter Hoffnungsschimmer: Der Bungalow erfüllt evtl. die heutigen Mindestkriterien für Wohnraum nicht.. Dann wäre der ganze Antrag hinfällig.
Ich gehe heute Fotos schießen und Deckenhöhe messen...
 
11ant

11ant

Man kann es kaum glauben, aber unsere Bürokratie exportieren wir sogar in noch mehr Länder als unsere Autos *LOL*
 
P

pagoni2020

Man kann es kaum glauben, aber unsere Bürokratie exportieren wir sogar in noch mehr Länder als unsere Autos *LOL*
Glaub mir; seit div. Auslandsaufenthalten liebe ich unsere Bürokratie, selbst wenn sich das schon nahezu pervers anhören mag und ich mich dennoch auch oft genug ärgere hier. Woanders hat man das bis zur Selbstzerstörung perfektioniert, dagegen sind wir in D Waisenkinder.
 
Zuletzt aktualisiert 15.10.2024
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