M
Maskulinus
Hallo zusammen.
Ich interessiere mich für die fachliche Einschätzung folgenden Sachverhalts:
Ein Darlehensnehmer hat bei der Bank eine Immobilienfinanzierung laufen.
Restlaufzeit = 3 Jahre. Er zahlt nur die anfallenden Zinsen.
Die Tilgung findet durch 2 Lebensversicherungen – ebenfalls fällig in 3 Jahren – statt.
Offene Forderung = 45.000 €
Bereits angesparte Versicherungssumme, bzw. aktueller Rückkaufswert bei Kündigung der LV:
Versicherung 1 = 55.000 €
Versicherung 2 = 30.000 €
Der Darlehensnehmer muss für beide Versicherungen 500 € im Monat aufwenden.
Die Rendite der Versicherungen sinkt aufgrund der Lage am Kapitalmarkt ständig.
Nun möchte der Darlehensnehmer die Versicherung 1 kündigen, um die monatliche Belastung zu reduzieren und das Darlehen vorzeitig abzulösen.
Alternativ, falls eine vorzeitige Ablösung inkl. Vorfälligkeitsentschädigung nicht möglich ist ( Zinsbindung bis 02/2018 ) wäre es möglich die Summe auf ein Sperrkonto / Tagesgeldkonto der Bank zu hinterlegen, damit diese bei Fälligkeit des Darlehens Zugriff darauf hat.
Die Bank hat diese Vorschläge abgelehnt und pocht auf Erfüllung des Vertrages.
Somit müsste der Darlehensnehmer weiterhin die monatliche Belastung von 500 € aufbringen, um beide Versicherungen zu bedienen.
Frage: Muss der Darlehensnehmer es wirklich hinnehmen, das die Bank keine Versicherung freigibt, obwohl mit beiden Versicherungen das Darlehen bereits mit 188 % abgesichert ist ?
Und da wäre ja auch noch der Gegenwert der Immobilie.
Müssten 100 % Absicherung nicht ausreichen ?
Danke für Eure Antworten.
Ich interessiere mich für die fachliche Einschätzung folgenden Sachverhalts:
Ein Darlehensnehmer hat bei der Bank eine Immobilienfinanzierung laufen.
Restlaufzeit = 3 Jahre. Er zahlt nur die anfallenden Zinsen.
Die Tilgung findet durch 2 Lebensversicherungen – ebenfalls fällig in 3 Jahren – statt.
Offene Forderung = 45.000 €
Bereits angesparte Versicherungssumme, bzw. aktueller Rückkaufswert bei Kündigung der LV:
Versicherung 1 = 55.000 €
Versicherung 2 = 30.000 €
Der Darlehensnehmer muss für beide Versicherungen 500 € im Monat aufwenden.
Die Rendite der Versicherungen sinkt aufgrund der Lage am Kapitalmarkt ständig.
Nun möchte der Darlehensnehmer die Versicherung 1 kündigen, um die monatliche Belastung zu reduzieren und das Darlehen vorzeitig abzulösen.
Alternativ, falls eine vorzeitige Ablösung inkl. Vorfälligkeitsentschädigung nicht möglich ist ( Zinsbindung bis 02/2018 ) wäre es möglich die Summe auf ein Sperrkonto / Tagesgeldkonto der Bank zu hinterlegen, damit diese bei Fälligkeit des Darlehens Zugriff darauf hat.
Die Bank hat diese Vorschläge abgelehnt und pocht auf Erfüllung des Vertrages.
Somit müsste der Darlehensnehmer weiterhin die monatliche Belastung von 500 € aufbringen, um beide Versicherungen zu bedienen.
Frage: Muss der Darlehensnehmer es wirklich hinnehmen, das die Bank keine Versicherung freigibt, obwohl mit beiden Versicherungen das Darlehen bereits mit 188 % abgesichert ist ?
Und da wäre ja auch noch der Gegenwert der Immobilie.
Müssten 100 % Absicherung nicht ausreichen ?
Danke für Eure Antworten.