Ist ein Neubau mit unseren Kosteneinschätzungen möglich?

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Zuletzt aktualisiert 16.07.2025
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S

Schorsch_baut

Hier die Antwort vom Bauamt:

Ohne eine Vereinigung der beiden Grundstücke wird Flurstück B zum Außenbereich, der nur der Landwirtschaft vorbehalten ist.
Neubauten im Außenbereich sind ohne diese Privilegierung nicht zulässig.

Bei Vereinigung der Grundstücke, kann man die Strukturen der Gartennutzung evtl. dem Innenbereich zuschlagen, weil es dann keine trennende Grenze gäbe.
Bei der Einstufung als Innenbereich würde der §34 Baugesetzbuch einzuhalten sein. Hier finden Sie die 5 Einfügekriterien.
Da würde ich nicht zum GU gehen, sondern zu einem Architekten, der sich mit komplizierten Baurechtsituationen auskennt. Es ist nämlich genau so, dass im Außenbereich kein Bauen erlaubt ist und auch das Zusammenlegen an dieser Grenze normalerweise nichts ändert. Vielleicht ist das örtliche Bauamt da laxer, aber Außenebreich ist in Deutschland sakrosankt.
 
Y

ypg

sondern zu einem Architekten, der sich mit komplizierten Baurechtsituationen auskennt.
Ja, das habe ich vergessen zu schreiben.
Man kann es natürlich im Alleingang machen. Lageplan anfordern und dann einzeichnen, so wie es sich logischerweise anbietet und ihr Euch das gedacht habt.
Allerdings hat ein Architekt ein professionelleres Denken und weiß, worauf es ankommt. Zb gibt es ja die Aussage des Par. 34… das sind aber auch oft böhmische Dörfer und so das Bauamt will, also nicht unbedingt von einem Laien umsetzbar. Ausserdem kennt er die Pappenheimer beim Bauamt. Ggf hat er sogar Netzwerkkontakte dort. Für einen kleinen Pauschalpreis kümmert er sich. Einige wenige Hundert Euro sollte man das schon reininvestieren, damit da ein positiver Vorbescheid rauskommt. Nicht dass Ihr das Grundstück durch die Fantasien, von der landwirtschaftlichen Fläche so viel wie möglich dazu nehmt, noch in den 35er reinwirtschaftet. Dann geht nämlich gar nichts mehr (außer landwirtschaftlicher Betrieb).
 
V

Vanman1610

Und verlasse dich niemals auf Mails oder mündliche Aussagen vom Bauamt. Deren "könnte und müsste" hat uns 1,5 Jahre Wartezeit auf unsere Baugenehmigung für den Bau im Außenbereich gekostet. Teilweise wurden vorher vom Bauamt getroffene Empfehlungen und Thesen nämlich im nächsten Gespräch wieder zurück gezogen. Da zählt wirklich nur der Bescheid. Deshalb rate ich zu einem Architekten. Ohne diesen hätten wir bestimmt 3 Jahre gewartet.
 
G

Grundaus

wenn aus den 2 Grundstücken eines gemacht werden soll, dann gehören alle sich darauf befindlichen und geplanten Häuser dem Grundstückseigentümer, d.h euren Eltern. Nur die können einen Kredit aufnehmen und eine Grundschuld eintragen. Nach Fertigstellung die Grundstücke wieder zu teilen, geht vermutlich nicht. Bauvoranfrage geht schon jetzt, aber bevor mehr Geld ausgegeben wird würde ich mich absichern welche Möglichkeiten es gibt. bestehendes Haus geschenkt bekommen, GBR , GmbH u.s.w
 
N

nordanney

wenn aus den 2 Grundstücken eines gemacht werden soll, dann gehören alle sich darauf befindlichen und geplanten Häuser dem Grundstückseigentümer, d.h euren Eltern. Nur die können einen Kredit aufnehmen und eine Grundschuld eintragen.
Nein, auch die Kinder können das Darlehen aufnehmen und eine Grundschuldeintragung anstoßen (die Eltern müssen allerdings mit zur Grundschuldbestellung, da sie Eigentümer sind). Die Eltern haften dann nicht persönlich, sondern nur dinglich mit dem Grundstück.
Ob das sinnvoll ist, ist ein anderes Thema.
 
Zuletzt aktualisiert 16.07.2025
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