Haus und Garage - Wie am besten auf den Grundstücken platzieren?

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E

Escroda

Ich habe Dich in dieser Diskussion bewusst ins Boot geholt
Danke Yvonne. You Made my day.
nicht nur ich weise hier auf moralische Aspekte hin, auch andere hier würden wohl das Allgemeinwohl vor den eigenen Vorteil stellen
Die Nutzung des Eigentums im Sinne des Eigentümers als moralisch verwerflich einzustufen, das ist Karneval wie ich ihn liebe: sozialkritisch, übertrieben, plakativ.
Übrigens ist mir aufgefallen, dass im ganzen Geltungsbereich des B-Planes keine Flächen für Kinderspielplätze ausgewiesen sind.
1 Parzelle war uns für ein freistehendes Einfamilienhaus zu klein, daher haben wir zwei erworben, da wir gerne etwas "mehr" Platz im Garten hätten.
Unerhört! Während die anderen sieben Erwerber ihr trauriges Leben auf erbärmlichen Pflanzflächen fristen müssen, die die Bezeichnung Garten nicht verdient haben, räkelt sich die Gattin des Erwerbers feist auf 400m² zaunbewehrter Rasenfläche. Und die Nachbarskinder schauen neidvoll auf das Baumhaus der verwöhnten TE-Kinder.

Zum Glück ist morgen Aschermittwoch und die Narrenkappe verschwindet wieder in der Klamottenkiste.
 
11ant

11ant

aber dem Argument, die Nutzung durch einen, vielleicht noch einen zweiten Anwohner gefährdet einen kinderfreundlichen Lebensraum und zerrüttet das nachbarschaftliche Verhältnis, kann ich nicht folgen.
Ich auch nicht, aber bestärkt durch den Umstand
Übrigens ist mir aufgefallen, dass im ganzen Geltungsbereich des B-Planes keine Flächen für Kinderspielplätze ausgewiesen sind.
erwarte ich auch eher, daß sich die Kinder aller elf Neubaugrundstücke mal den einen und mal den anderen Weg als gemeinsame "Spielstraße" auserwählen. In meiner Kindheit standen und lagen mal in der einen und mal in der anderen Einfahrt sämtliche Roller, Fahrräder und Kettcars der versammelten Nachbarschaftsmeute herum.

die anderen als untergeordnetes, zum Haupthaus gehörendes Bauteil
Ich empfinde die unmittelbare Nachbarschaft von Haus und Terrasse als nicht zufällig - insoweit also logisch, die Terrasse als Nebenanlage zu sehen. Ein Windschutz hat eine geringe Bautiefe, je Element typisch deutlich unter einem Quadratmeter Grundfläche, und die Terrasse selbst ist dem Wesen nach flach. Insofern also logisch, sie selbst gar nicht als Bauwerk zu behandeln und maximal von ihr zu erwarten, daß sie kein Entwässerungsproblem darstellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 21.07.2025
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