Handwerkerkosten für Neubaumaßnahme steuerlich absetzen

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kaho674

kaho674

Wir haben ja 2017 unser Nebengebäude gebaut. Nun plane ich, alle Handwerkerkosten steuerlich anzusetzen. Dürfte ein hübsches Sümmchen werden bei Baukosten von ca. 40 Riesen allein für das Gebäude. Hat jemand von Euch schon die Kosten (lt. §35a Einkommensteuergesetz in Verbindung mit BMF v. 09.11.2016) anerkannt bekommen - auch für größere Bauprojekte?
 
kaho674

kaho674

Ist doch jetzt neu. Auch bei Neubau in einem bestehendem Haushalt.

...Nun werden erstmals auch bestimmte Handwerkerkosten für Erweiterungs- und Neubaumaß-nahmen steuerlich begünstigt. „Das kann der Anbau eines Wintergartens, der Dach- oder Kellerausbau sein, aber auch der Einbau eines Kachelofens oder eine Grundstücksumrandung in Form einer Mauer, eines Zaunes oder einer Hecke“,...
 
F

Fuchur

Wenn das Nebengebäude als Teil des bestehenden Haushalts gewertet werden kann, also keine eigenständige Wohneinheit darstellt, dann sollte das gehen. Allerdings natürlich nur innerhalb der Maximalsummen pro Jahr.
 
H

hanse987

Wenn es ein Anbau ist, dann würde ich es einreichen. Meine Steuertante hat mir mal als Tipp gegeben, alles was ich nach dem offiziellen Einzug mache kann man ansetzen.

Ich hoffe ihr hat nicht bar bezahlt. Die wollen zur Rechnung auch Kontoauszüge sehen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.07.2025
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