Grundstückskauf

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gerrko-1

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Hallo, folgender fiktiver Fall: A möchte von B ein Grundstück kaufen. Hat aber erst im April 2014 das Geld zum Begleichen der Kaufsumme. B ist mit dem Termin einverstanden. Wie kann A das vertraglich festschreiben, damit sich B es sich bis dahin nicht anders überlegt oder einen anderen Käufer findet? Vielen Dank.
 
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Kurt1985-1

Den Vertrag anfertigen mit den wichtigen Daten und dann beim Notar hinterlegen. Das ist für mich die beste Variante und zugleich auch die sicherste.
 
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Paule-1

das mit den Notar ist natürliche eine gute Lösung, aber auch die kostet ja erst mal Geld, und wenn es sich nur um einen Vorvertrag handelt kostet es also doppelt Geld.
Was kann B denn machen wenn A das Geld auch in April nicht hat? Einklagen? der Nutzen für A erschließt sich mir nicht ganz, wenn es ein gefragtes Grundstück ist sollte A so einen Notarvertrag nicht eingehen.
 
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seiler-1

Das stimmt, so ein Vorvertrag kostet bei einem Notar auch Geld. Ich würde einfach mit B einen Vertrag zum Kauf des Grundstückes abschließen. Darin ist enthalten, dass die Kaufsumme im April 2014 beglichen wird. Ist das nicht der Fall, so kann B sein Grundstück anderweitig verkaufen.
 
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Paule-1

Jup und in den Vertrag auch gleich mit aufnehmen lassen eine Vertragsstrafe, denn es kann ja durchaus sein das der Verkäufer in der Zeit noch ein anders Angebot bekommen hat, welcher sofort bezahlen wollte, aber der Verkäufer war ja wegen den Vertrag gebunden. Wenn jetzt der andere Vertragspartner nicht bezahlt, so ist dieses ein Verlust für den Verkäufer, und das würde ich ja nicht so stehen lassen.
 
Zuletzt aktualisiert 06.07.2025
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