Grundstücksgrenze bebauen

4,30 Stern(e) 3 Votes
E

Exilhamburger

Hallo,

laut Bebauungsplan darf ein Carportauf der Grundstücksgrenze bis zu 9m gebaut werden. Die Abstandsgrenzen sind 3m. Benötigt der Nachbar mein schriftliches Einverständnis, wenn er den Carport länger bauen will? Wenn ich nicht zusagen, kann er diesen dennoch bauen? (Nachbarschaftszustimmung im Baurecht)

Dankeschön
 
E

Exilhamburger

Der lange Carport mit zusätzlichen Nebengebäude(Geräteschuppen) verdeckt uns dann die komplette Südsicht und wird bis fast an das Grundstücksende reichen. Der Carport beginnt von der vorderen Grenze des Grundstückes bei 11m.
 
M

Manu1976

Na, ich denke jetzt mal weiter: Ich bezweifel, dass dir da nen Einwand was bringt. Das Ergebnis wird dann nämlich sein, dass dein Nachbar nen Carport von 9 Meter baut und hintendran noch ein Gartenhäuschen. Das darf er nämlich und du bist am Ende genauso dran, wie mit dem Carport. Wie lang soll der Carport den werden?
 
E

Exilhamburger

Das Carport mit integriertem Geräteschuppen wird wohl insgesamt 12m werden. Aber umsonst fragt der nachbar bei uns ja nicht an, ob uns das stören würde.
 
Jochen104

Jochen104

Dann sprecht doch einfach mal mit eurem Nachbarn und erklärt ihm eure Bedenken.
Vielleicht gibt es ja auch eine andere Lösung mit der ihr beide zufrieden seid.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben