Grundstück voll erschlossen - Weg vs. Gebäude-Flurstück

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Hallo,

wir haben ein Grundstück gekauft mit der Aussage lt. Kaufvertrag "voll erschlossen". Es handelt sich dabei um ein Grundstück in der 2. Reihe an einer Hauptstraße, d. h. wir haben ein Flurstück "Gebäude/Freifläche" und ein Flurstück "Verkehrsfläche" (Privatweg) mit 50% Miteigentumsanteil.

Hat jemand eine Idee - Gilt die Formulierung "voll erschlossen", dass die Versorgungsleitungen mindestens an der Verkehrsfläche liegen müssen (d. h. auf der Hauptstraße) oder an der Gebäudefläche (d. h. auf dem Privatweg)?


Danke & Grüße
 
B

Bauexperte

Hallo,

Hat jemand eine Idee - Gilt die Formulierung "voll erschlossen", dass die Versorgungsleitungen mindestens an der Verkehrsfläche liegen müssen (d. h. auf der Hauptstraße)
Wenn die Versorgungsleitungen in der Hauptstraße liegen, gilt das Grundstück üblicherweise als "voll erschlossen"

Freundliche Grüße
 
S

speer

Hallo,
das "Voll erschlossen" ist ein fieses Wort. Mit viel Glück liegen die Versorgungsleitungen bereits auf Deinem Grundstück. Ansonsten kommen die Erschließungskosten vom Anschluss bis zu Deinem Grundstück dazu. Das kann ziemlich teuer werden, vor allem wenn die Straße aufgerissen werden muss.
 
Zuletzt aktualisiert 16.07.2025
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