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ᐅ Grundrissplanung / Entwurf Einfamilienhaus Flachdach mit Doppelgarage


Erstellt am: 13.07.18 16:19

Kabelmodem8715.07.18 23:10
Wenn ich mal ganz kurz abschweifen darf aus der Grundrissplanung, ich hab jetzt schon 2 Flachdachhäuser gesehen, da ist der Putz 30cm unter der Attika quasi dort wo der Aufbau (Umrandung) auf dem Dach beginnt, komplett ringsrum nach einem Jahr gerissen.. sicherlich Baumangel, aber was wurde verkehrt gemacht bei besagten Häuser?
ypg15.07.18 23:13
Kabelmodem87 schrieb:
Wenn ich mal ganz kurz abschweifen darf aus der Grundrissplanung, ich hab jetzt schon 2 Flachdachhäuser gesehen, da ist der Putz 30cm unter der Attika quasi dort wo der Aufbau (Umrandung) auf dem Dach beginnt, komplett ringsrum nach einem Jahr gerissen.. sicherlich Baumangel, aber was wurde verkehrt gemacht bei besagten Häuser?

Mach bitte einen separaten Thread mit Foto auf... das bringt doch hier nichts...
11ant16.07.18 01:54
Kabelmodem87 schrieb:
5,75 Innenmaß für eine doppelte Garage, schon eher untere Grenze?
Für zwei Autos langen auch 5,50 - mehr braucht man, wenn dazwischen Fahrräder oder Mülltonnen durchgeschoben werden sollen. Zumindest mit den Fahrerseiten zum Mittelgang und ein-/ausfahren tut nur der Fahrer, sind 5,50 sogar bequem. Im anderen Extrem (beide vorwärts oder beide rückwärts, Ein- und Aussteigen als Familienevent in der Garage, und mit Tonnenrollweg) kann man gerne auch 7 m verwendet bekommen.
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Kabelmodem8716.07.18 14:07
11ant schrieb:
Bis auf den unnötigen Grenzabstand sehe ich sie da auch "richtig" stehen.

Wegen der Grenzbebauung auf der Ostseite gibt es laut Architekt(der auch das Nachbargrundstück plant) das „Problem“, das unser Grundstück ganz leicht fallend ist nach Osten/ Süden, da die Garage ja in einer Ebene mit dem Gebäude (nach Osten leicht aufgeschüttet) massiv inklusive Attika gebaut werden soll und auch die Einfahrt zur Straße fallen soll, würden wir die 3m Höhe zum Nachbargrundstück überschreiten... auf des Westseite ließe es sich eventuell verwirklichen, da dort der höchste Punkt im Grundstück.
11ant16.07.18 14:25
Die Garage hat ja keinen Durchgang zum Haus, das entkoppelt sie ja so weit schon´mal von der Fußbodenhöhe her.

Die Höhenbegrenzung bezieht sich auf die "mittlere Wandhöhe". Hier würde ich im Zweifel eher auf die Ungeneigtheit des Garagendaches verzichten und seine Neigung dem Gelände nachführen, als effektiv mein Haus deswegen zu verschmälern.

Da müßte man auch mal genau in die Landesbauordnung schauen - vielleicht weiß da mehr - aber ich glaube (je nach Bundesland) muß man bei Überschreitung nicht gleich den vollen Bauwich einhalten, sondern nur entsprechend der Überschreitung zurückspringen.

Und ansonsten eben mal schauen, was man mit wie wenig Tränen opfern kann. Die Attika zum Beispiel. so prägend für den Hornbachstil ist die nun auch wieder nicht.
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Escroda17.07.18 14:25
11ant schrieb:
aber ich glaube (je nach Bundesland) muß man bei Überschreitung nicht gleich den vollen Bauwich einhalten
Ich kenne es nur so: Wird eine Grenze gerissen (in Sachsen 3m mittlere Wandhöhe, 9m Wandlänge, keine Wandöffnung), entfällt die Privilegierung und das Gebäude löst Abstandsflächen aus (in Sachsen mind. 3m)
11ant schrieb:
Die Garage hat ja keinen Durchgang zum Haus, das entkoppelt sie ja so weit schon´mal von der Fußbodenhöhe her.
Daher sollte der Architekt das genehmigungsfähig hinbekommen.
11ant schrieb:
Also irgendwo ist da ein Wurm drin.
Beim 'Drüberhuschen über die 12 Seiten finde ich es vielmehr bedenklich, dass trotz mehrfacher Hinweise die Unstimmigkeiten, insbesondere die in #22 angesprochenen, nicht geklärt wurden und somit der Wurm so manchen Beitrag ungenießbar machen könnte.
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