ᐅ Ergänzung von Garage & Werkstatt - Tipps?
Erstellt am: 11.05.2020 16:15
AleXSR700 12.05.2020 06:48
Ich betreibe sie schon lange. Aber bisher als Mischung an verschiedenen Orten (da Mietwohnung mit Keller und Garage).
Dabei werden aktuell sowohl Standmaschinen als auch Handgeräte benutzt.
Ich denke, dass der Raum ca. 5x5x2,2 m sein muss. Gerne auch zwei Räume, damit man Materiallager und Arbeitsbereich trennen kann. 400 V und mehrere 230 V Anschlüsse (getrennte Sicherungen).
Es ist ein Hobby (non kommerziell), aber ich mache bereits viel und würde eher mehr als weniger machen bzw. um weitere Standmaschinen erweitern.
Dabei werden aktuell sowohl Standmaschinen als auch Handgeräte benutzt.
Ich denke, dass der Raum ca. 5x5x2,2 m sein muss. Gerne auch zwei Räume, damit man Materiallager und Arbeitsbereich trennen kann. 400 V und mehrere 230 V Anschlüsse (getrennte Sicherungen).
Es ist ein Hobby (non kommerziell), aber ich mache bereits viel und würde eher mehr als weniger machen bzw. um weitere Standmaschinen erweitern.
AleXSR700 12.05.2020 06:52
11ant schrieb:
Genau das ist das Problem: die allerwenigsten Ratgeber erinnern dabei wieder zusammen, welche Einzelfragen zu welchem Fragesteller gehören. Dann wird jede Einzelfrage separat abgehandelt. Daher ist die Eichhörnchentaktik ein Eigentor. Ein Ganzes lebt immer von den Zusammenhängen, die es erst zum Gefüge machen.Ja, das verstehe ich, aber die bisherigen Fragen waren unabhängig von einander. Strassenrecht/Wegerecht, Finanzierung allgemein, Garage/Schuppen, Home Automation Grundlagen. Die hängen noch nicht zusammen, sondern jedes für sich soll Grundlagen bei der Kaufentscheidung liefern oder helfen sich frühzeitig realistisch damit zu konfrontieren. Pinky0301 12.05.2020 07:49
Gibt es wirklich Grundstücke, wo ein Keller verboten ist?
Flocko1 12.05.2020 07:59
Pinky0301 schrieb:
Gibt es wirklich Grundstücke, wo ein Keller verboten ist?Ja! Wir kaufen gerade ein Grundstück in einem Neubaugebiet. Laut Bebauungsplan sind in diesem Neubaugebiet Keller unzulässig.
hampshire 12.05.2020 08:13
AleXSR700 schrieb:
Kommt darauf an, wie du das meinst. Ein richtiger Hänger?Ja, einen Anhänger, der an einem KFZ gezogen werden kann und zulassungsfähig ist. Anhänger darfst Du auf Deinem Grundstück ohne Baugenehmigung abstellen. Das kann ein Bauwagen, Schäferwagen, Kolzfällerwagen, Wohnwagen oder sonst was sein - Hauptsache es ist eine Mobilie. Natürlich wirst Du Deine mobile Werkstatt umparken und nötigenfalls vom Grundstück bewegen können.AleXSR700 schrieb:
Ich hatte mich gefragt, ob ein Schiffscontainer genehmigungspflichtig wäre und wenn nein, wie nah er an die Grundstücksgrenze dürfte. Ein Container ist grundsätzlich auch eine Mobilie - die Chancen, dass so eine Lösung Bestand hat schätze ich gering ein.AleXSR700 schrieb:
Ich will auch die Nachbarn nicht provozieren (es gibt ja vielleicht auch noch keine), aber ich möchte nicht, dass dann irgendwann jemand einzieht, der gleich mit dem Anwalt droht statt mit uns zu reden. Wir sind ja sehr umgängliche Menschen Gute Haltung! Escroda 12.05.2020 08:20
Mangels Definition bist Du mit dem Begriff
Das Baurecht unterscheidet Planungsrecht (Baugesetzbuch) und Bauordnungsrecht. Da Planungsrecht grundstücksbezogen ist, können die diesbezüglichen Aspekte Deiner Frage allgemein nicht beantwortet werden. Dazu muss ein konkretes Grundstück bekannt sein. Die Werkstatt im Keller dürfte aber sowohl planungs- als auch bauordnungsrechtlich unproblematisch sein.
überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3m ...
Ohne Bebauungsplan, im Ort, 40 Fuß Container => Nein; Bebauungsplan außerhalb Baufenster => Ja, Außenbereich => Ja; 40 Fuß High Cube => Ja
Ohne Bebauungsplan, 40 Fuß Container, Abstellraum => 0m; Ohne Bebauungsplan, 40 Fuß Container, Werkstatt => 3m; Bebauungsplan geschlossene Bauweise, , 40 Fuß Container, Werkstatt => 0m ...
AleXSR700 schrieb:in einer Baurechtlichen Grauzone. Und je nach dem, welche Helligkeitseinstellung der Sachbearbeiter an seinem Monitor vorgenommen hat, erscheint das Grau heller oder dunkler.
Hobbywerkstatt
Das Baurecht unterscheidet Planungsrecht (Baugesetzbuch) und Bauordnungsrecht. Da Planungsrecht grundstücksbezogen ist, können die diesbezüglichen Aspekte Deiner Frage allgemein nicht beantwortet werden. Dazu muss ein konkretes Grundstück bekannt sein. Die Werkstatt im Keller dürfte aber sowohl planungs- als auch bauordnungsrechtlich unproblematisch sein.
AleXSR700 schrieb:Planungsrechtlich ist es eine Nebenanlage gemäß §14 Baunutzungsverordnung. Bauordnungsrechtlich gemäß Art.2, Absatz 2, BayBO ein Gebäude.
Ein "Nebenhaus" ist vermutlich kein baulich korrekter Begriff.
AleXSR700 schrieb:Richtig.
In Bayern sind meines Wissens Garagen bis maximal 50 qm nicht baugenehmigungspflichtig.
AleXSR700 schrieb:Richtig, sofern die anderen Bedingungen der Art. 6, Absatz 9 auch erfüllt sind.
Zudem dürfen sie mit einer maximalen Wandlänge von 9 m bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Ist dies korrekt?
AleXSR700 schrieb:Diesen Satz kann ich nicht bestätigen, weil er sehr viele ungenannte Bedingungen voraussetzt.
Man darf aber keine zweite mit gleicher Größe bauen, sondern wenn man zwei baut, dann gelten die 50 qm und 9 m für beide zusammen.
AleXSR700 schrieb:Art. 6, Absatz 9
Was dürfte man noch direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3m ...
AleXSR700 schrieb:Art. 57 BayBO
Was wäre ansonsten nicht genehmigungspflichtig?
AleXSR700 schrieb:Das kommt darauf an ... Eine Grenzgarage nicht, es sei denn, es gelänge Dir, die Bauaufsicht davon zu überzeugen, dass die Werkstatt kein Aufenthaltsraum ist. Das halte ich aber für aussichtslos.
Darf eine Garage als Werkstatt verwendet werden, wenn man eine zweite bauen würde?
AleXSR700 schrieb:Das kommt darauf an ... Planungsrecht, Abmessungen
ob ein Schiffscontainer genehmigungspflichtig wäre
Ohne Bebauungsplan, im Ort, 40 Fuß Container => Nein; Bebauungsplan außerhalb Baufenster => Ja, Außenbereich => Ja; 40 Fuß High Cube => Ja
AleXSR700 schrieb:Das kommt darauf an ... Planungsrecht, Abmessungen, Nutzung
wie nah er an die Grundstücksgrenze dürfte
Ohne Bebauungsplan, 40 Fuß Container, Abstellraum => 0m; Ohne Bebauungsplan, 40 Fuß Container, Werkstatt => 3m; Bebauungsplan geschlossene Bauweise, , 40 Fuß Container, Werkstatt => 0m ...
AleXSR700 schrieb:Wenn ein Container dauerhaft aufgestellt ist unterliegt es den gleichen Vorschriften wie ein massiver Bau.
Aber was darf man halt und wo kann es ärger geben?
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