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ᐅ Garage auf Grenze über 3 Meter durch Bodenauffüllung


Erstellt am: 23.08.2019 21:24

Tx-25 24.08.2019 09:32
Also muss ich mich mit 3 Meter eigentlich an der Straße orientieren und nicht am Nachbarn? Meine Hoffnung war noch, das der Nachbar vielleicht auch auffüllt. Wer misst sowas später? Katasteramt misst dich nur die breiten und Längen oder?

Tx-25 24.08.2019 09:41
Anbei einmal das Bild der betroffenen Ecke. Schwer darauf die Höhen zu sehen. Ixh fotografiere von der Straße (20cm höher gehalten). Wir füllen gegenüber der Straße 80cm auf (inkl Bodenplatte).das Nachbargrundstück ist da wo alles bewachsen ist.

Baustelle: Sandhügel, runder Schachtdeckel, Holzpfosten, Gestrüpp, Häuser im Hintergrund.

face26 24.08.2019 10:31
Tx-25 schrieb:

Also muss ich mich mit 3 Meter eigentlich an der Straße orientieren und nicht am Nachbarn? Meine Hoffnung war noch, das der Nachbar vielleicht auch auffüllt. Wer misst sowas später? Katasteramt misst dich nur die breiten und Längen oder?

Nein, entweder im Bebauungsplan sind Höhen angegeben, dann gelten die, oder es gilt das natürliche Gelände, also vor Deiner Aufschüttung. Die Straße selber ist erst mal irrelevant. Es gilt der natürliche Grenzverlauf zwischen Dir und Deinem Nachbar +3m

Escroda 24.08.2019 11:17
Tx-25 schrieb:

An der Straße ist es dann also noch 60cm höher als die Straße.
Ich habe jetzt noch nicht wirklich verstanden, wie das vorhandene Gelände verläuft und wie Du es verändern willst.
Wie fährst Du auf dein Grundstück und in deine Garage, wenn Du einen Höhenunterschied von 60cm an der Straße herstellst? Selbst eine Rampe wäre zu steil (60cm/300cm=20%)
Steigt oder fällt das Grundstück von der Straße aus gesehen um 1,10m?
Ein Lageplan mit Haus, Garage und vorhandenen und geplanten Höhen vom Grundstück, der Straße und vom Nachbargrundstück wäre hilfreich.

Ansonsten gilt §5 Niedersächsische Bauordnung
(9) 1 Die nach den Absätzen 1 bis 8 und den §§ 6 und 7 maßgebliche Höhe der Geländeoberfläche ist die der gewachsenen Geländeoberfläche. 2 Eine Veränderung dieser Geländeoberfläche durch Abgrabung ist zu berücksichtigen, eine Veränderung durch Aufschüttung dagegen nur, wenn die Geländeoberfläche dadurch an die vorhandene oder genehmigte Geländeoberfläche des Nachbargrundstücks angeglichen wird. 3 Die Bauaufsichtsbehörde setzt die Höhe der Geländeoberfläche fest, soweit dies erforderlich ist. 4 Dabei kann sie unter Würdigung nachbarlicher Belange den Anschluss an die Verkehrsflächen und die Abwasserbeseitigungsanlagen sowie Aufschüttungen berücksichtigen, die wegen des vorhandenen Geländeverlaufs gerechtfertigt sind.

Wenn Du Glück hast oder es gut begründen kannst, setzt deine Bauaufsichtsbehörde eine für Dich günstige Geländeoberfläche fest (ich kann hier allerdings keinen Grund erkennen).

Bookstar 24.08.2019 11:37
sollte idR. kein Problem sein, die davon befreien zu lassen. Ist eigentlich Standard bei solcher Thematik. Auf zum Bauamt und dort besprechen, ggf.. auch mit Nachbarn klären.

Dann hast du Gewissheit!

Snowy36 24.08.2019 19:15
face26 schrieb:

Wie die Straße? Du meinst dann aber auch die Grenze zur Straße?

Ist das eine Nachbargrenze? Wir hatten im Baugebiet gleiches Thema, ist vom Bauamt abgelehnt worden. Bezugspunkt war ursprüngliches Gelände.
Bei uns steht im
Bebauungsplan dass die
Höhe der Garage von der strasse aus gemessen wird von der aus die Zufahrt erfolgt und dann praktisch
Straße bis Ende Höhe der Wand die ans Nachbargrundstück grenzt . Wir waren 12 cm drüber und haben uns eine Genehmigung geholt davon abweichen zu dürfen mit
Der Begründung dass wir kein Gefälle nach unten von Straße zu Garage wollten , nicht dass das Wasser da rein läuft
geländeoberflächenachbargrundstückgarageaufschüttungbauaufsichtsbehörde